Komische Anklage

Nein, wieso? Das Strafmaß ist aber nicht willkürlich, sondern
hängt von etlichen Faktoren ab. Die Absicht kann aber nie das
einzige Kriterium sein, sondern die Tat und die Folgen. Im
Umkehrschluß gäbe es sonst nie eine Verurteilung für
unbeabsichtigte Tötungen, oder?

Da wird dann ja nur die Fahrlässigkeit bestraft.

Hi Sancho,

Im
Umkehrschluß gäbe es sonst nie eine Verurteilung für
unbeabsichtigte Tötungen, oder?

doch, Fahrlässigkeit ist ebenfalls schuldhaftes Handeln, wenn u.U. auch durch Unterlassen. Fahrlässige Tötung wird auch jetzt schon milder bestraft, als Mord. Ich rede ja ausdrücklich von Mord, so wie das Strafgesetzbuch das meint, nicht mit Totschlag zu verwechseln.

Gruß, Rainer

Wer A sagt muss auch B sagen…
…oder wer f**** kann, kann auch abgeschoben werden…

Wären sie ja nicht. Die beiden sind 14 und 15, das
Jugendstrafrecht sieht, soweit ich weiß, keine lebenslangen
Haftstrafen vor. Oder bin ich da falsch informiert?

Die Höchststrafe beträgt im Jugendstrafrecht 10 Jahre. Rainer
sprach allerdings vom DDR-Recht, da war es vielleicht anders.

Alex

Hi Sancho,

Was wollte denn jemand, der auf einen anderen schießt, der
aber eine schußsichere Jacke trägt?

OK, in dem Beispiel ziemlich klar. Trotzdem ist das nur ein
versuchter, kein vollendeter Mord. Oder sollte ein
Safeknacker, der an der Stärke der Panzerung gescheitert ist,
für 20 Jahre verknackt werden, weil drinnen 20 Millionen
waren?

Nein, einen Panzerschrank zu knacken ist ja kein Mord.
Aber was hat die Geldmange im Panzerschrank mit dem Strafmaß zu tun? Noch mal zurück zu Personenschäden. Soll jemand, der einem Geschäftsmann überfällt und €20.000,- erbeutet anders bestraft werden, als jemand, der einen Geschäftsmann überfällt und nur €30,- erbeutet, weil der nur ‚Karten‘ in der Tasche hatte? Das ändert doch an der Tat nichts. Und ja, in der Praxis ist das so, nur verstehe ich das nicht. Und wieder zum Panzerschrank. Ein ‚Panzerknacker‘ öffnet den Schrank und wird auf der Flucht gefasst. Was macht es dann für einen Unterschied, ob da Millionen drin waren, oder ob der Schrank leer war?
Eventuell kannst Du mir ja mit einer Begründung helfen, das Rechtssystem besser zu verstehen.

Gruß, Rainer

Hi Rainer!

Soll jemand, der
einem Geschäftsmann überfällt und €20.000,- erbeutet
anders bestraft werden, als jemand, der einen Geschäftsmann
überfällt und nur €30,- erbeutet, weil der nur ‚Karten‘
in der Tasche hatte?

Ja! Ebenso jemand, der versucht hat, einen Mord zu begehen und an der eigenen Blödheit gescheitert ist.

Das ändert doch an der Tat nichts.

An der Tat nicht, aber am entstandenen Schaden. Es erscheint mir vollkommen logisch, eine nicht durchgeführte Tat anders zu bestrafen als eine begangene. Niemand hat damals in der Schule Strafaufgaben bekommen, wenn er BEINAHE die Hausaufgaben nicht gemacht hat. Verstehst du, was ich meine?
Letztlich wird doch einfach nur der entstandene Schaden bemessen und danach ein Urteil gefällt. Dass das nicht immer ein nachvollziehbares Urteil ist (was das Strafmaß angeht), sehe ich allerdings ebenso.

Eventuell kannst Du mir ja mit einer Begründung helfen, das
Rechtssystem besser zu verstehen.

Und? hat´s geholfen? :wink:

Gruß, Rainer

Gruß, Dine

Hi Dine,

Soll jemand, der
einem Geschäftsmann überfällt und €20.000,- erbeutet
anders bestraft werden, als jemand, der einen Geschäftsmann
überfällt und nur €30,- erbeutet, weil der nur ‚Karten‘
in der Tasche hatte?

Ja! Ebenso jemand, der versucht hat, einen Mord zu begehen und
an der eigenen Blödheit gescheitert ist.

Wirklich? Wieso? Ich versteh’s einfach nicht.

Das ändert doch an der Tat nichts.

An der Tat nicht, aber am entstandenen Schaden.

Bei einem Raubüberfall? Ist der Schaden am Menschen nicht um so viel schwerer, daß der materielle Schaden eine untergeordnete bis keine Rolle spielt? OK, laß es im zweiten Fall eine Rentnerin sein. Im 1. Fall beträgt der materielle Schden dann z.B. 1% des Vermögens, im 2. Fall 10% des Vermögens. Der Räuber konnte vorher auch nicht wissen, wie hoch seine Beute sein wird. Wir sind doch nicht im Zivilrecht, wo es um die Schadenshöhe und Schadensersatz geht!

Es erscheint
mir vollkommen logisch, eine nicht durchgeführte Tat anders zu
bestrafen als eine begangene.

Es geht nicht um die Durchführung, sondern um den Erfolg.

Niemand hat damals in der Schule
Strafaufgaben bekommen, wenn er BEINAHE die Hausaufgaben nicht
gemacht hat. Verstehst du, was ich meine?

Nein, absolut nicht. Wenn sich der potentielle Täter das noch mal anders überlegt, und die Tat nicht durchführt, ist das ein ganz anderes Thema. Es geht darum daß es einen Einfluß hat, ob die durchgeführte Tat unabhängig von seinem Willen erfplgreich war, oder nicht. Immer davon ausgegangen, daß das zweifelsfrei fest steht.

Letztlich wird doch einfach nur der entstandene Schaden
bemessen und danach ein Urteil gefällt.

Und das verstehe ich eben nicht.

Dass das nicht immer
ein nachvollziehbares Urteil ist (was das Strafmaß angeht),
sehe ich allerdings ebenso.

Eventuell kannst Du mir ja mit einer Begründung helfen, das
Rechtssystem besser zu verstehen.

Und? hat´s geholfen? :wink:

Leider immer noch nicht. ;-( Bei mir macht sich immer mehr der Verdacht berit, daß es im deutschen Strafrecht eher um Rache/Vergeltung geht, als um Abschreckung und Vorbeugung. Anders als im Zivilrecht, wo es darum geht, den Geschädigten möglichst so zu stellen, als wäre er nie geschädigt worden. Das ist eine andere Qualität.

Gruß, Rainer