Hi Dine,
Soll jemand, der
einem Geschäftsmann überfällt und €20.000,- erbeutet
anders bestraft werden, als jemand, der einen Geschäftsmann
überfällt und nur €30,- erbeutet, weil der nur ‚Karten‘
in der Tasche hatte?
Ja! Ebenso jemand, der versucht hat, einen Mord zu begehen und
an der eigenen Blödheit gescheitert ist.
Wirklich? Wieso? Ich versteh’s einfach nicht.
Das ändert doch an der Tat nichts.
An der Tat nicht, aber am entstandenen Schaden.
Bei einem Raubüberfall? Ist der Schaden am Menschen nicht um so viel schwerer, daß der materielle Schaden eine untergeordnete bis keine Rolle spielt? OK, laß es im zweiten Fall eine Rentnerin sein. Im 1. Fall beträgt der materielle Schden dann z.B. 1% des Vermögens, im 2. Fall 10% des Vermögens. Der Räuber konnte vorher auch nicht wissen, wie hoch seine Beute sein wird. Wir sind doch nicht im Zivilrecht, wo es um die Schadenshöhe und Schadensersatz geht!
Es erscheint
mir vollkommen logisch, eine nicht durchgeführte Tat anders zu
bestrafen als eine begangene.
Es geht nicht um die Durchführung, sondern um den Erfolg.
Niemand hat damals in der Schule
Strafaufgaben bekommen, wenn er BEINAHE die Hausaufgaben nicht
gemacht hat. Verstehst du, was ich meine?
Nein, absolut nicht. Wenn sich der potentielle Täter das noch mal anders überlegt, und die Tat nicht durchführt, ist das ein ganz anderes Thema. Es geht darum daß es einen Einfluß hat, ob die durchgeführte Tat unabhängig von seinem Willen erfplgreich war, oder nicht. Immer davon ausgegangen, daß das zweifelsfrei fest steht.
Letztlich wird doch einfach nur der entstandene Schaden
bemessen und danach ein Urteil gefällt.
Und das verstehe ich eben nicht.
Dass das nicht immer
ein nachvollziehbares Urteil ist (was das Strafmaß angeht),
sehe ich allerdings ebenso.
Eventuell kannst Du mir ja mit einer Begründung helfen, das
Rechtssystem besser zu verstehen.
Und? hat´s geholfen?
Leider immer noch nicht. ;-( Bei mir macht sich immer mehr der Verdacht berit, daß es im deutschen Strafrecht eher um Rache/Vergeltung geht, als um Abschreckung und Vorbeugung. Anders als im Zivilrecht, wo es darum geht, den Geschädigten möglichst so zu stellen, als wäre er nie geschädigt worden. Das ist eine andere Qualität.
Gruß, Rainer