Komische Anklage

http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/12/07/berl…

Ihnen werden versuchter Schwangerschaftsabbruch, gefährliche Körperverletzung und sogar Raub vorgeworfen.

Hallo!

Ich wusste gar nicht, dass es den Straftatbestand „versuchter Schwangerschaftsabbruch gibt?“.

Das Baby im Bauch war im 7. Monat. Ist das nicht klar versuchter Mord mit Heimtücke?

Wie kann der Mittäter frei gelassen werden?

Was geht denn hier ab?

Ich bin geschockt.

Eencockniedo

Das Baby im Bauch war im 7. Monat. Ist das nicht klar
versuchter Mord mit Heimtücke?

Woran man wieder sieht das Volkesmund nicht immer Gesetzesübereinstimmend ist. Du gibst zwar kein Alter in deiner ViKa an aber offensichtlich ist die ganze §218 Disskussion ohne einen eindruck zu hinterlassen damals an dir vorbei gegangen. („Mein Bauch gehört mir“ - und ander Sprüche stammen aus der Zeit)

http://dejure.org/gesetze/StGB/218.html

Wann beginnt die Rechtfähigkeit des Menschen? Richtig BGB §1:
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Was aber nichts daran ändert, dass in §218 StGB das Leben des Fötus separat geschützt wird.

Gruß Ivo

Hallo,

http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/12/07/berl…

Ihnen werden versuchter Schwangerschaftsabbruch, gefährliche
Körperverletzung und sogar Raub vorgeworfen.

Ich wusste gar nicht, dass es den Straftatbestand „versuchter
Schwangerschaftsabbruch gibt?“.

Ich auch nicht.

Das Baby im Bauch war im 7. Monat. Ist das nicht klar
versuchter Mord mit Heimtücke?

Ja, das sehe ich auch so. Was ich nicht verstehe ist, daß das Gesetz den Versuch nicht der Tat gleich setzt. Im StGB der DDR war das für Mord so und ich fand das i.O. In dem Falle wären beide Täter lebenslänglich hinter Gittern.

Gruß, Rainer

Woran man wieder sieht das Volkesmund nicht immer
Gesetzesübereinstimmend ist. Du gibst zwar kein Alter in
deiner ViKa an aber offensichtlich ist die ganze §218
Disskussion ohne einen eindruck zu hinterlassen damals an dir
vorbei gegangen. („Mein Bauch gehört mir“ - und ander Sprüche
stammen aus der Zeit)

http://dejure.org/gesetze/StGB/218.html

Ich bin davon ausgegangen, dass es feste zeitliche Grenzen für einen erlaubten gesetzlichen Abbruch gibt und alles nach dieser Grenze quasi Mord ist (von extremen medizinische Ausnahmen mal abgesehen).

Wann beginnt die Rechtfähigkeit des Menschen? Richtig BGB §1:
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung
der Geburt.

Was aber nichts daran ändert, dass in §218 StGB das Leben des
Fötus separat geschützt wird.

VIEL zu wenig. 5 Jahre Höchststrafe…bei dem Alter der Verbrecher und der Tatsache, dass das Baby überlebt hat, kommt dabei doch höchstens 1 Jahr auf Bewährung raus.

Spätestens wenn das Kind alt genug ist und über die Sache erfährt, wird es das Gesetz wohl selbst in die Hand nehmen, wenn es so lächerlich ist.

Als Deutscher und Wahlberechtiger fühle ich mich aber schon jetzt mitschuldig, dass es zu sowas wohl kommen wird, weil die Gesetze des
Staates an der Stelle meiner Meinung nach versagen.

Eencockniedo

Wann beginnt die Rechtfähigkeit des Menschen? Richtig BGB §1:
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung
der Geburt.

Strafrechtlich allerdings schon mit Beginn der Geburt, also dem tatsächlichen Einsetzen der Eröffnungswehen.
Was hier natürlich nichts ändert.

Hi Rainer!

Ich wusste gar nicht, dass es den Straftatbestand „versuchter
Schwangerschaftsabbruch gibt?“.

Ich auch nicht.

Ich würde mal vermuten, dass es hier um die Gewalttat an sich geht, also um den unfreiwilligen Schwangerschaftsabbruch, der an einer anderen Person gewaltsam begangen wird.

Das Baby im Bauch war im 7. Monat. Ist das nicht klar
versuchter Mord mit Heimtücke?

Wäre ne Frage für das Rechtsbrett. Ist Abtreibung nach dem 3. Schwangerschaftsmonat Mord? Hat ein Fötus (also ein Baby vor der Geburt) breits diesen rechtlichen Status? Ich bin mir da gar nicht so sicher… Es gibt ja im Falle der Lebensgefährdung für die Mutter auch noch spätere Abtreibungen.

Ja, das sehe ich auch so. Was ich nicht verstehe ist, daß das
Gesetz den Versuch nicht der Tat gleich setzt. Im StGB der DDR
war das für Mord so und ich fand das i.O. In dem Falle wären
beide Täter lebenslänglich hinter Gittern.

Wären sie ja nicht. Die beiden sind 14 und 15, das Jugendstrafrecht sieht, soweit ich weiß, keine lebenslangen Haftstrafen vor. Oder bin ich da falsch informiert? Aber vielleicht sollte es dies mal tun. Wo kommen wir denn da hin, wenn sich Jugendliche nur noch mit Gewalt zu helfen wissen. F***en können sie alle, sind dann zu blöd zum verhüten und dann nicht mal in der Lage, die Verantwortung dafür zu übernehmen. Da läuft irgendwie ganz viel ganz falsch…

Gruß, Rainer

Gruß, Dine

Wären sie ja nicht. Die beiden sind 14 und 15, das
Jugendstrafrecht sieht, soweit ich weiß, keine lebenslangen
Haftstrafen vor. Oder bin ich da falsch informiert?

Die Höchststrafe beträgt im Jugendstrafrecht 10 Jahre. Rainer sprach allerdings vom DDR-Recht, da war es vielleicht anders.

Grüße
Ostlandreiter

Hi Ostlandreiter,

wie alt die Jungs sind, wußte ich nicht. Ich hätte mich wohl rechtzeitig an Dieter Nuhr erinnern sollen. :wink:

Meine Kritik ging an das Strafrecht generell, ich habe kein Verständnis, daß jemand, der zwar die Absicht hatte, einen anderen umzubringen, sich dabei aber zu blöd anstellt, milder bestraft wird, als der, dem das Vorhaben gelingt. Den Hinweis auf das DDR-Starfrecht habe ich nur geschrieben um zu dokumentieren, daß es ein Gesetz, das den Versuch und die Tat im Fall von Mord gleich setzt, schon mal gab.

Gruß, Rainer

Mahlzeit,

Meine Kritik ging an das Strafrecht generell, ich habe kein
Verständnis, daß jemand, der zwar die Absicht hatte, einen
anderen umzubringen, sich dabei aber zu blöd anstellt, milder
bestraft wird, als der, dem das Vorhaben gelingt.

also ich bin schon sehr dafür, daß man nur für Schäden bestraft wird, die entstanden sind.

Den Hinweis
auf das DDR-Starfrecht habe ich nur geschrieben um zu
dokumentieren, daß es ein Gesetz, das den Versuch und die Tat
im Fall von Mord gleich setzt, schon mal gab.

Naja, aber sollten wir uns das zum Vorbild nehmen? Wer kann definitiv wissen, was ein verhinderter Mörder wollte?

Gruß

Sancho

Strafrechtlich allerdings schon mit Beginn der Geburt, also
dem tatsächlichen Einsetzen der Eröffnungswehen.
Was hier natürlich nichts ändert.

Angenommen es treten dabei Komplikationen auf, bei denen es heißt: Die Mutter stirbt, außer man tötes Ungeborene. Muß die Mutter jetzt wirklich sterben?

Gruß
dataf0x

Naja, aber sollten wir uns das zum Vorbild nehmen? Wer kann
definitiv wissen, was ein verhinderter Mörder wollte?

Was wollte denn jemand, der auf einen anderen schießt, der aber eine schußsichere Jacke trägt?

Hallo Sancho,

Meine Kritik ging an das Strafrecht generell, ich habe kein
Verständnis, daß jemand, der zwar die Absicht hatte, einen
anderen umzubringen, sich dabei aber zu blöd anstellt, milder
bestraft wird, als der, dem das Vorhaben gelingt.

also ich bin schon sehr dafür, daß man nur für Schäden
bestraft wird, die entstanden sind.

Da befindest Du Dich ja auch in guter Gesellschaft, Die Regierung und die Richter sehen das ja auch so wie Du. Eventuell liegt es ja an meiner DDR-Vergangenheit, daß ich da ein anderes Verständnis von ‚Gerechtigkeit‘ habe.

Den Hinweis
auf das DDR-Starfrecht habe ich nur geschrieben um zu
dokumentieren, daß es ein Gesetz, das den Versuch und die Tat
im Fall von Mord gleich setzt, schon mal gab.

Naja, aber sollten wir uns das zum Vorbild nehmen?

Müssen wir nicht. Das war nur ein Beispiel. Nur, weil die DDR das so im Gesetzbuch stehen hatte, muß es ja nicht automatisch falsch sein.

Wer kann
definitiv wissen, was ein verhinderter Mörder wollte?

Ein Geständnis wäre schon mal ein guter Anfang. Ein Schuß in den Brustkorb, der zufällig zwischen allen wichtigen Organen glatt hindurch geht, halte ich auch nicht für ‚gut gezielt‘, denn so genau kann das niemand absichtlich.
Um Zweifelsfälle geht es dabei aber auch nicht, sondern nur um Zweifelsfrei bewiesene Fälle, nur darum, daß das Urteil von Ausgang abhängt, also nicht von der Tat und der Absicht, sondern von einem für das Opfer glücklichen Zufall.

Gruß, Rainer

Hi Sancho,

Meine Kritik ging an das Strafrecht generell, ich habe kein
Verständnis, daß jemand, der zwar die Absicht hatte, einen
anderen umzubringen, sich dabei aber zu blöd anstellt, milder
bestraft wird, als der, dem das Vorhaben gelingt.

also ich bin schon sehr dafür, daß man nur für Schäden
bestraft wird, die entstanden sind.

wenn dem Strafrecht im Wesentlicher der Rachegedanke zugrunde liegt, ist das konsequent. Ist das so? Spielt der Versuch der Prävention eine untergeordnete Rolle? Das würde noch Einiges mehr erklären, was ich nicht verstehe.

Gruß, Rainer

Mahlzeit,

Was wollte denn jemand, der auf einen anderen schießt, der
aber eine schußsichere Jacke trägt?

OK, in dem Beispiel ziemlich klar. Trotzdem ist das nur ein versuchter, kein vollendeter Mord. Oder sollte ein Safeknacker, der an der Stärke der Panzerung gescheitert ist, für 20 Jahre verknackt werden, weil drinnen 20 Millionen waren?

Gruß

Sancho

Mahlzeit,

Um Zweifelsfälle geht es dabei aber auch nicht, sondern nur um
Zweifelsfrei bewiesene Fälle, nur darum, daß das Urteil von
Ausgang abhängt, also nicht von der Tat und der Absicht,
sondern von einem für das Opfer glücklichen Zufall.

aber das Ganze findet doch regelmäßig Anwendung. Der Täter wird doch verknackt, und in der Urteilsbegründung steht, daß ein schlimmerer Ausgang nur dem Zufall zu verdanken ist. Mord ist das trotzdem nicht!

Gruß

Sancho

hI;

also ich bin schon sehr dafür, daß man nur für Schäden
bestraft wird, die entstanden sind.

wenn dem Strafrecht im Wesentlicher der Rachegedanke zugrunde
liegt, ist das konsequent. Ist das so? Spielt der Versuch der
Prävention eine untergeordnete Rolle? Das würde noch Einiges
mehr erklären, was ich nicht verstehe.

Nein, wieso? Das Strafmaß ist aber nicht willkürlich, sondern hängt von etlichen Faktoren ab. Die Absicht kann aber nie das einzige Kriterium sein, sondern die Tat und die Folgen. Im Umkehrschluß gäbe es sonst nie eine Verurteilung für unbeabsichtigte Tötungen, oder?

Gruß

Sancho

Hi,

Ich wusste gar nicht, dass es den Straftatbestand „versuchter
Schwangerschaftsabbruch gibt?“.

so etwas läßt sich ja rausbekommen:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871BJNE03…

Gruß,
Christian

Hallo,

Wann beginnt die Rechtfähigkeit des Menschen? Richtig BGB §1:
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung
der Geburt.

kleine Einschränkung:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1923.html

Gruß,
Christian

Meine Kritik ging an das Strafrecht generell, ich habe kein
Verständnis, daß jemand, der zwar die Absicht hatte, einen
anderen umzubringen, sich dabei aber zu blöd anstellt, milder
bestraft wird, als der, dem das Vorhaben gelingt.

Das sehen andere Staaten auch exakt so, zb. Kanada (Google). Dem kann ich auch was abgewinnen. Ein Mörder sollte es nicht draufankommen lassen können, ob es ihm gelingt oder nicht. „Gelingt es mir nicht, dann eben ein paar Jahre“?

Gruß
dataf0x

OK, in dem Beispiel ziemlich klar. Trotzdem ist das nur ein
versuchter, kein vollendeter Mord. Oder sollte ein
Safeknacker, der an der Stärke der Panzerung gescheitert ist,
für 20 Jahre verknackt werden, weil drinnen 20 Millionen
waren?

Ich kann mir kaum vorstellen, daß in der BRD jemand dafür so lange eingesperrt wird, auch nicht für die vollendete Tat.
Ob der Versuch in gleicher Weise strafbar sein sollte wie die vollendete Tat, ist für Taten, die Personenschaden zum Ziel haben, außerdem anders zu bewerten.