Hallo Sancho,
Meine Kritik ging an das Strafrecht generell, ich habe kein
Verständnis, daß jemand, der zwar die Absicht hatte, einen
anderen umzubringen, sich dabei aber zu blöd anstellt, milder
bestraft wird, als der, dem das Vorhaben gelingt.
also ich bin schon sehr dafür, daß man nur für Schäden
bestraft wird, die entstanden sind.
Da befindest Du Dich ja auch in guter Gesellschaft, Die Regierung und die Richter sehen das ja auch so wie Du. Eventuell liegt es ja an meiner DDR-Vergangenheit, daß ich da ein anderes Verständnis von ‚Gerechtigkeit‘ habe.
Den Hinweis
auf das DDR-Starfrecht habe ich nur geschrieben um zu
dokumentieren, daß es ein Gesetz, das den Versuch und die Tat
im Fall von Mord gleich setzt, schon mal gab.
Naja, aber sollten wir uns das zum Vorbild nehmen?
Müssen wir nicht. Das war nur ein Beispiel. Nur, weil die DDR das so im Gesetzbuch stehen hatte, muß es ja nicht automatisch falsch sein.
Wer kann
definitiv wissen, was ein verhinderter Mörder wollte?
Ein Geständnis wäre schon mal ein guter Anfang. Ein Schuß in den Brustkorb, der zufällig zwischen allen wichtigen Organen glatt hindurch geht, halte ich auch nicht für ‚gut gezielt‘, denn so genau kann das niemand absichtlich.
Um Zweifelsfälle geht es dabei aber auch nicht, sondern nur um Zweifelsfrei bewiesene Fälle, nur darum, daß das Urteil von Ausgang abhängt, also nicht von der Tat und der Absicht, sondern von einem für das Opfer glücklichen Zufall.
Gruß, Rainer