Hi,
ich habe gerade die Anfrage wegen der Verträge bekommen.
Vorweg einmal muss ich anmerken, dass diese Asukunft keinesfalls rechtsverbindlich ist und auch keine anwaltliche Beratung ersetzen kann. Die Informationen sind ohne Gewähr.
Wie bei den meisten Fällen, die mir hier geschildert werden, muss ich zunächst anmerken, dass eine Beurteilung aufgrund der weinigen Informationen und dem fehlenden Einblick in die Verträge nicht vollständig geschehen kann.
Grundsätzlich verstehe ich es aber so, dass die Verträge einvernehmlich geschlossen wurden und aufgrund der Arbeitslosigkeit nicht mehr bedient werden können.
Es stellt sich mir zunächst eine Frage: Ist es die erste Mahnung oder wurde bereits zuvor gemahnt?
Grundsätzlich kann man sagen, dass es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag handeln dürfte, der zwischen Ihnen und den beiden (wahrscheinlich) unterschiedlichen Vertragspartnern geschlossen wurde.
Hier wurde einerseits ein VL-Vertrag abgeschlossen. Wer ist dort Vertragpartner? Hat sich dieser Vertragspartner bereits einmal gemeldet?
ich würde hier auf jeden Fall raten, sich mit dem Vertragspartner in Verbindung zu setzen und eine einvernehmliche Regelung zu erreichen. Der Vertrag kann bis zu einer neuen Anstellung „beitragsfrei“ gestellt werden. Das hat dann den Vorteil, dass bereits vorhandene Guthaben nicht einfach verfallen oder durch eine vorzeitige Kündigung durch Gebühren pp. gefressen werden.
Die Probleme scheinen aber hauptsächlich mit dem Goldsparplan zu bestehen.
Hier werden Forderungen gestellt. Es handelt sich hier um eine Investment-Firma, die über den Anwalt Forderungen stellt. Ist das auch tatsächlich der Vertragspartner oder ist es die Sutor Bank? Hier stellt sich die Frage, wie hoch die Kosten sind und ob eine berechtigte Forderung vorhanden ist.
Der Hinweis der Verbraucherzentrale, dass der Vertrag aufgrund der fehlenden Unterschrift nicht rechtsgültig ist, könnte wohl so sein, da der Vertrag auch angenommen sein muss.
Wie lange lief der Vertrag vorher und sind bereits Einzahlungen erfolgt? Dann kann man davon ausgehen, dass der Vertrag auch von Ihnen angenommen wurde. Das würde also einem Widerspruch zuwider laufen.
Ich würde hier raten, einen Anwalt aufzusuchen und dort mitsamt des Vertrages und allen Unterlagen eine Bewertung vornehmen zu lassen oder sich mit der Bank in Verbindung zu setzen, wo der Vertrag abgeschlossen wurde und dort eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Laut Internet fallen bei Goldsparplänen der Heinrich Sutor Bank einige Gebühren an.
Sorry, dass ich keine rechtsverbindliche Auskunft geben kann, aber aufgrund der fehlenden Details ist das nicht möglich.
Gruß
Eterno