Kommasetzung - ja oder nein? unvollst. Nebensatz!

Servus zusammen!

Ich habe da eine Frage zur Kommasetzung - es geht darum, ob ich unsere Personalabteilung wegen eines Rechtschreibfehlers für mein Arbeitszeugnis um eine Korrektur belästigen muss, oder nicht :wink:

Es geht um folgenden Satz:


„Über seine umfangreichen Vorkenntnisse unserer Branchenlösung „XXXXXXXX“ hinaus, konnte er sich insbesondere umfangreiches Wissen zu unserem Produkt YYYYYYY aneignen.“

Das Komma bei „Über (…) hinaus, konnte er (dies und jenes…)“ - es ist garantiert nicht nötig. Aber ist es nach den Reformregeln auch wirklich FALSCH?

In den offiziellen Regelwerken konnte ich als naheliegendste Regelung die Alliteration bzw. Beifügung finden, nach der „ginge“ die beschriebene Kommasetzung zwar nach meinem Verständnis - ich bin mir aber nicht sicher, ob ich da nicht auf dem Holzweg bin :smile:. Der fragliche Satzteil ist ja "vor"geschoben, nicht "ein"geschoben.

Vielen Dank für Eure Hinweise!! Falls ich eine Korrektur des Zeugnisses anfordern muss, wäre ich froh, meiner Sache bzw. des Fehlers sicher zu sein :wink:

Beste Grüße,

Rainer

Hallo Murphy,

„Über seine umfangreichen Vorkenntnisse unserer Branchenlösung
„XXXXXXXX“ hinaus, konnte er sich insbesondere umfangreiches
Wissen zu unserem Produkt YYYYYYY aneignen.“

Das Komma bei „Über (…) hinaus, konnte er (dies und
jenes…)“ - es ist garantiert nicht nötig. Aber ist es nach
den Reformregeln auch wirklich FALSCH?

Ja das ist auch nach neuen Regeln falsch. Aber ob ich dafür einen Aufstand machen würde? Ich setze auch viel mehr Kommas(,) als nach Rechtschreibregeln erlaubt, oft da, wo ich beim Vorlesen eine Pause zum Luftholen mache.

Sag es deiner Personalabteilung einfach sehr freundlich, wenn du wirklich glaubst, dass das für deine berufliche Zukunft von Belang ist.

Die Interpunktionsregeln wurden ja früher von Personalabteilungen in Bewerbungsschreiben sehr überbewertet und konnten zur Aussortierung aus dem Bewerbungsverfahren führen. Das hat sich aufgrund der allgemeinen Verunsicherung bezüglich „neuer“ (fast zwölf Jahre alter) Rechtschreibung auch gebessert!

Gruß Gernot

Ist es nicht so,…
dass nach der neuen Regel die Kommasetzung dadurch erleichtert werden soll, dass sie die Lesbarkeit erhöhen soll?
Für mich bedeutet das Folgendes:
Setze Kommata nach den Regeln die du kennst (dann aber richtig), und entscheide danach, ob welche weggelassen werden können.
Ich lese so oft echten Mist zusammen, weil man die Haupt- und Nebensätze gar nicht mehr unterscheiden kann, weil jegliche Interpunktion fehlt.
Deshalb lieber einmal ein Komma setzen, den Text lesen und betonen und vergleichen, ob er sich total anders liest, als wenn das Komma gar nicht da wäre.
Sprache lebt. Diskutiert wird, was richtig und falsch ist, von unseren Politikern, die diesen Mist verabschiedet haben.

Uwe

MOD: Hinweis auf gelöschtes Posting entfernt.

hi,

ja, das komma ist falsch, vor und nach rechtschreibreform. es trennt ein nominales satzglied vom prädikat.
beiträge zu „alliteration“ (= „stabreim“) würde ich hier nicht heranziehen. vermutlich war „attribution“ gemeint. es handelt sich hier aber nicht um ein attribut. es ist auch kein unvollständiger nebensatz, da keine verbale struktur (struktur mit verbalem kern) vorliegt.

tragisch find ich den fehler allerdings nicht. viele leute machen nach langen nominalen gruppen gern mal ein komma. zum „luftholen“ o.ä.
im zweifelsfalle würd ich lieber ein komma setzen als nicht, denn zusätzliche zeichen erleichtern das verständnis und ohne komma gibts bisweilen doppelbedeutungen („er verspricht (,) heute (,) im garten zu helfen“ = „er verspricht heute, irgendwann im garten zu helfen“ oder „er verspricht jetzt, dass er heute im garten hilft“ usw.)
hier aber ist auch für eine „desambiguierung“ kein komma nötig.

im übrigen bin ich der meinung, dass die rechtschreibreform nicht mist ist, sondern im großen und ganzen relativ gelungen. da bis auf weiteres millionen bücher und zeitschriften in bibliotheken stehen, die in alter rechtschreibung verfasst sind, eröffnet sich aus synchroner sicht ein feld an rechtschreibvarianten, das einige freiheiten erlaubt, ohne die gefahr mit sich zu bringen, dass das verständnis durch beliebigkeit leidet.

hth
m.

MOD: Überflüssiges Zitat entfernt.

Hi Gernot (und alle anderen Beantworter)!

ok, scheinbar ein klarer Fall - Komma sollte weg. Man weiss ja nie wofür’s gut ist - die nächsten 10 Jahre sollte ich ja mein Diplomandenzeugnis noch vorzeigbar parat haben.

Habe die Kollegin vom HR gaaaanz nett angeschrieben (war nämlich noch eine andere optische Unschönheit in dem Zeugnis), denke nicht, dass die ein Drama draus machen. Bin ja schliesslich noch immer unterm selben Dach angestellt :smile:

Also, vielen Dank an alle Interpunktions-Experten und schonmal vorab ein schönes Wochenende!

Rainer

MOD:Unnötiges zitat entfernt.

dass man es setzen darf?
ja.

http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Amtlich…

Es ist dem Schreiber hier überlassen. Er kann es als zusätzliche Erläuterung sehen.

mfg:smile:
rené

Hallo René,

http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Amtlich…

Es ist dem Schreiber hier überlassen. Er kann es als
zusätzliche Erläuterung sehen.

Ja, aber einen Zusammenhang mit Rainers (Murphys) fraglichem Satz:

„Über seine umfangreichen Vorkenntnisse unserer
Branchenlösung „XXXXXXXX“ hinaus, konnte er sich
insbesondere umfangreiches Wissen zu unserem
Produkt YYYYYYY aneignen.“

…kann ich nicht erkennen, zumal man ja an der Zweitposition des Prädikats „konnte“ deutlich erkennt, dass es sich um keinen Einschub (keine Apposition) handeln kann.

Gruß Gernot

Huhu,

Es ist dem Schreiber hier überlassen. Er kann es als
zusätzliche Erläuterung sehen.

Ja, aber einen Zusammenhang mit Rainers (Murphys) fraglichem
Satz…kann ich nicht erkennen, zumal man ja an der Zweitposition
des Prädikats „konnte“ deutlich erkennt, dass es sich
um keinen Einschub (keine Apposition) handeln kann.

es ist auch keine Aposition, nur kann es eine einfache nähere Erläuterung sein.

Ob „Über seine umfangreichen Vorkenntnisse hinaus, konnte er sich
insbesondere umfangreiches Wissen zu unserem
Produkt aneignen.“ oder aber
„Er konnte sich, über seine umfangreichen Vorkenntnisse hinaus,
insbesondere umfangreiches Wissen zu unserem
Produkt aneignen.“
spielt keine Rolle, weil Erläuterungen maximal und wenn überhaupt im Rahmen der Satzgliedregelung positionsgebunden sind.

Deine umweltsündige Art, mit Kommas umzugehen, ist nicht falsch - nicht nach der neuen RS.

mfg:smile:
rené

„Über seine umfangreichen Vorkenntnisse unserer Branchenlösung
„XXXXXXXX“ hinaus, konnte er sich insbesondere umfangreiches
Wissen zu unserem Produkt YYYYYYY aneignen.“

Ganz fern aller Regeln: Mich stört es da.
Das Komme behindert mich im Lesefluss.
Ich erwarte nach dem Komma eine weitere Erläuterung, einen Einschub, irgendetwas zusätzliches, worauf sich mein Gehirn einstellt.

Z.B: …hinaus, wobei er zusätzliche Erfahrungen durch externe Schulungen erlangte, konnte …

Aber der Satz läuft ja einfach nur durch.