Servus zusammen!
Ich habe da eine Frage zur Kommasetzung - es geht darum, ob ich unsere Personalabteilung wegen eines Rechtschreibfehlers für mein Arbeitszeugnis um eine Korrektur belästigen muss, oder nicht
Es geht um folgenden Satz:
…
„Über seine umfangreichen Vorkenntnisse unserer Branchenlösung „XXXXXXXX“ hinaus, konnte er sich insbesondere umfangreiches Wissen zu unserem Produkt YYYYYYY aneignen.“
…
Das Komma bei „Über (…) hinaus, konnte er (dies und jenes…)“ - es ist garantiert nicht nötig. Aber ist es nach den Reformregeln auch wirklich FALSCH?
In den offiziellen Regelwerken konnte ich als naheliegendste Regelung die Alliteration bzw. Beifügung finden, nach der „ginge“ die beschriebene Kommasetzung zwar nach meinem Verständnis - ich bin mir aber nicht sicher, ob ich da nicht auf dem Holzweg bin . Der fragliche Satzteil ist ja "vor"geschoben, nicht "ein"geschoben.
Vielen Dank für Eure Hinweise!! Falls ich eine Korrektur des Zeugnisses anfordern muss, wäre ich froh, meiner Sache bzw. des Fehlers sicher zu sein
Beste Grüße,
Rainer