Es geht um diesen Satz (Deutsch ist nicht meine Muttersprache):
"Gemäß der Definition im §2 UStG ist ein Unternemer, eine Person, die eine nachhaltige Tätigkeit, die zur Erzielung von Einnahmen, selbständig ausübt. "
Ist die Kommasetzung in diesem Satz richtig?
Wo fehlt ein Komma, wo sind Kommata zu viel?
der Satz ist erstmal nicht vollständig, und die Kommata auch nicht das einzige Problem. Hier meine Korrektur:
Gemäß der Definition im §2 UStG ist ein Unternehmer eine Person, die
eine nachhaltige Tätigkeit, die zur Erzielung von Einnahmen dient, selbstständig
ausübt.
Unternehmer mit h, Komma nach Unternehmer kommt weg, das Wort „dient“ kommt dazu, und selbstständig wird schon seit einiger Zeit sozusagen mit „Doppel-st“ geschrieben.
wobei die Mehrzahl der Unternehmer auch weiterhin „selbständig“ schreiben wird, auch wenn mit der NDR die Verdoppelung diejenige Form ohne Doppel-st verdrängen soll.
Ich bin mir da nicht so sicher, weiß es aber natürlich nicht. Duden lässt nach wie vor beides zu, auch wenn „selbstständig“ empfohlen wird, allerdings bekomme ich bei Google mit der Suche nach „selbstständig“ „Ungefähr 9.010.000 Ergebnisse“, während die Suche nach „selbständig“ nur noch „Ungefähr 8.250.000 Ergebnisse“ liefert.
und noch schöner wird der Satz, wenn man die Verschachtelung auflöst und den eingeschobenen Relativsatz ans Ende nimmt:
Gemäß der Definition im §2 UStG ist ein Unternehmer eine Person, die selbstständig
eine nachhaltige Tätigkeit ausübt, die zur Erzielung von Einnahmen dient.
und gebräuchlicher wird die Formulierung „im § 2“, wenn man dem Paragraphen den bestimmten Artikel wegnimmt und schreibt „in § 2 (…)“. Auf Paragraphen wird generell unbestimmt verwiesen.
ich hatte die Umformulierung auch in Betracht gezogen, aber da war mir das zu ungenau mit 2x „die“, ein Mal bezogen auf die Person, und ein Mal auf die Tätigkeit, und dann mit dem so langen Text zwischen Tätigkeit und ihrem „die“ …
Auch wenn es um Paragraphen geht (Gesetze, Beamte, Bürokratie und so), könnte man auch mal auf substantivierte Verben verzichten:
Gemäß der Definition in §2 UStG ist ein Unternehmer eine Person, die selbstständig
eine nachhaltige Tätigkeit ausübt, mit der sie Einnahmen erzielt.