Kommerzialisierung studentischer Arbeit

Mich interessiert, eine allgemeine Diskussion der folgenden Rechtsfrage.

Eine Gruppe von Studenten hat eine Software entwickelt. Dessen zuvor nicht marktreife Idee soll technisch und inhaltlich zur Kommerzialisierung durch einige wenige der ursprünglich beteiligten Studenten unter Beteiligung weiterer (neuen) Personen weiterentwickelt werden.

Wäre theoretisch das ohne Einwilligung der ursprünglich beteiligten Studenten möglich?

Was wenn es die Uni selbst weiterentwickelt bzw. ein Unternehmen an dem die Uni beteiligt ist?