Kommerzielle Nutzung von Koptervideos ohne Aufstiegserlaubnis?

Hallo Community,

da ich an den Anfängen stehe was das Drohnenfliegen angeht und ich in der Berufsschule über die sogenannten Creative Commons gehört habe ergab sich folgedes Gedankenkonstrukt…

Grundsätzlich unterscheidet man ja beim Kopterflug zwischen privater Nutzung und kommerzieller Nutzung. Die kommerzielle Nutzung ist ja mit einer anderen Haftpflicht, als auch mit entsprechenden Aufstiegserlaubnissen verknüpft.
Das hieße doch, würde ich ein Youtube-Video hochladen mit einem Flug und darin Werbung schalten lassen, dann bräuchte ich auch so eine Erlaubniss, da ich ja hier eine kommerzielle Nutzung habe…
Was wäre aber wenn ich eine nicht kommerzielle Aufnahme mache,diese aber anderen über die Creative Commons kommerziell-nutzbar zur Verfügung stelle?
Gedanke wäre aus sicht des anderen: Freies Flugvideo nehmen, es dank entsprechender Lizenz bearbeiten/ändern und es mit Werbung auf Youtube hochladen.
Dadurch das die kommerzielle Benutzung also erst beim Youtuber beginnt, wäre der Ersteller des Flugvideos nicht an die Aufstiegsgenehmigungen gebunden oder?
Weil die Frage die sich mir hier dann stellt wäre: Kann ich ein Videoflug aufzeichnen, es mit den Creative Commons zur kommerziellen Nutzung freigeben lassen, eine 3. Person bitten, das Material zu bearbeiten und hochzuladen, dabei Werbung schalten zu lassen und mich dann von der 3. Person auszahlen zu lassen?
Selber bin ich und werd ich rein aus privat Zwecken fliegen (zumal mir auch ein Youtube-Channel fehlt, mit dem ich Geld verdienen könnte ;-D )

Vergiss es. Das Luftfahrtbundesamt Deines Bundeslandes kommt bei sowas richtig schnell in Fahrt und findet auch den Weg der Creative Commons nicht lustig. Du bist und bleibst Ersteller und somit Uhrheber der Videos oder Fotos und hast dafür Sorge zu tragen, dass kommerziell nichts ohne Aufstiegserlaubnis ins Netz kommt!