Kommissarische Leitung

Hallo in die große Runde.

Ich würde gerne wissen, welche Pflichten, aber auch welche Rechte eine Person hat, die mit einer „kommissarischen Leitung“ betraut worden ist.

Wenn z.B. alle Pflichten übernommen werden sollen, dann wären aus meiner Sicht auch alle Verantwortlichkeiten auf der Seite der „kommissarischen Leitung“. Und dann sollte meiner Meinung nach auch die Vergütung entsprechend ausfallen, sprich die selbe sein, die die Person erhalten würde, dessen Aufgaben man übernommen hat. Ist das korrekt?

Was auch immer zu diesem Thema zu sagen ist, vielen Dank für die Infos.

Ich habe jetzt schon einige Zeit „gegoogelt“, habe aber noch immer keine gute Aussage erhalten.

Vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe

Hallo,

darüber wirst Du auch keine allgemeingültigen Aussagen finden. Das ist alles reines Verhandlungsgeschick der Beteiligten im Einzelfall. Es gibt da keinen Automatismus.

Gruß vom Wiz

Ich kenne das aus dem öffentlichen Dienst: hier bekommt der kommissarische Leiter nicht zwangsläufig die gleiche Bezahlung, obwohl er die gleichen Dienstpflichten hat.

Gruß n.

Hier mal ein Auszug aus dem TvöD… dieser gilt zwar nur im öffentlichen Dienst, aber falls es darum geht, hast du ja schon die Antwort ^^

§ 14 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit

(1) Wird der/dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht, und hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie/er für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der Tätigkeit. (…)