Hallo
Hab vor kurzem gehört, daß nach einer gewissen Zeit und BErufserfahrung das (FH) von Dipl.Ing(FH) wegfällt.
Stimmt das?
Und wenn ja, welche kriterien müssen dafür vorliegen?? ist das irgendwo geregelt??
Danke schon mal im vorraus.
Hallo
Hab vor kurzem gehört, daß nach einer gewissen Zeit und BErufserfahrung das (FH) von Dipl.Ing(FH) wegfällt.
Stimmt das?
Und wenn ja, welche kriterien müssen dafür vorliegen?? ist das irgendwo geregelt??
Danke schon mal im vorraus.
Ja, vielleicht
Hab vor kurzem gehört, daß nach einer gewissen Zeit und
BErufserfahrung das (FH) von Dipl.Ing(FH) wegfällt.
Das halte ich für ein Gerücht, sonst könnte ich mir in ein paar Jahren selbst den Dr. h.c. geben.
Und wenn ja, welche kriterien müssen dafür vorliegen?? ist das
irgendwo geregelt??
Nun es wird dann keine nominell keine Fachhochschulen mehr geben. Möglicherweise. Vielleicht aber auch nicht.
Gruß
Stefan
Hallo
Hab vor kurzem gehört, daß nach einer gewissen Zeit und
BErufserfahrung das (FH) von Dipl.Ing(FH) wegfällt.
Stimmt das?
Du kannst sogar schon ab sofort das FH zusammen mit dem Dipl-Ing weglassen - ganz legitim.
liebe Grüße
Jasmin
Man führt immer genau (!) den akademischen Titel, der einem verliehen wurde. Also einmal FH, immer FH. Es sei denn, du setzt noch einen Master drauf, dann bist die FH los.
http://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Titel
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Form der Führung
Allgemein gilt, dass Grade nur in der Form geführt werden dürfen, die durch die Verleihungsurkunde oder die Prüfungsordnung festgelegt ist. Wurde der Diplomgrad einer Fachhochschule z. B. mit dem Zusatz (FH) verliehen, darf dieser Zusatz bei der Führung des Grades nicht weggelassen werden. Ob ein Grad als Namenszusatz vor oder hinter dem Namen geführt wird, ist im Gegensatz zu Österreich in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Allgemein üblich ist aber, dass Diplom- und Doktorgrade vor dem Namen, Magister- und Bachelor-/Master-/PhD-Grade hinter dem Namen geführt werden.
"
Ansichtssache
Hi!
Mein Abschluß an der FH ist schon nahezu 10 Jahre her und damals wurde uns schon gesagt, dass man das (FH) weglassen kann. Eine Differenzierung im Bereich Wirtschaft ist zwischen der Uni und der FH eh durch den unterschiedl. Namen gewährleistet.
Besten Gruß
Falke
Hallo
Mein Abschluß an der FH ist schon nahezu 10 Jahre her und
damals wurde uns schon gesagt, dass man das (FH) weglassen
kann. Eine Differenzierung im Bereich Wirtschaft ist zwischen
der Uni und der FH eh durch den unterschiedl. Namen
gewährleistet.
Da sagt aber das HRG bzw. das BayHSchG etwas ganz anderes.
Nämlich:
_HRG § 18 Hochschulgrade
(1)[…] Auf Grund der Hochschulprüfung an Fachhochschulen oder in Fachhochschulstudiengängen anderer Hochschulen wird der Diplomgrad mit dem Zusatz „Fachhochschule“ („FH“) verliehen[…]
BayHSchG Art. 66 Verleihung akademischer Grade
(a) […]der Diplomgrad erhält bei Absolventen und Absolventinnen von Fachhochschulstudiengängen den Zusatz „(FH)“ […]
BayHSchG Art. 67 Führung akademischer Grade deutscher Hochschulen
Die von deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen verliehenen akademischen Grade dürfen nur gemäß der Verleihungsurkunde oder in der sonst festgelegten Form geführt werden […]_
Keines der beiden Gesetze sagt etwas zu einem „Wegfall“ nach wieviel Jahren auch immer aus.
Ergo: es ist definitiv nicht Ansichtssache zumindest aus rechtlicher Sicht!
Ob es (außer bei Bewerbungen) jemenden interessiert ob da ein FH oder nichts dahinter steht, das ist wieder was anderes
Grüße
Wawi
Hallo!
War (oder ist??) nur die damalige Aussage des Dekans gewesen.
Gruß
Falke