Kommt er damit durch?

Ich war mit einem Freund im Urlaub. Wir waren beste Freunde und er hat mich überredet mitzufahren und hat mmir die Reise bezahlt. Unterschrieben habe ich dann die Reiseunterlagen. Dort stand drin das wir den Gesamtbetrag schulden. Er hat alles an Tui überwiesen. Dann sind wir geflogen und uns im urlaub zerstritten. Nun will er mich verklagen weil er die Hälfte wiederhaben will… Ich hab damals gesagt vllt zahle ich es ihm irgendwann zurück wenn ich es habe. Aber da er so unfair drauf ist will ich es natürlich ungern. Kommt er damit durch?

Hallo verenarw,

egal, wie er sich verhalten hat, du warst im Urlaub, hast dort geschlafen , gegessen und getrunken, also hast du auch die Hälfte zu zahlen, alles andere wäre schäbig.

Gruss, Gabi

Es geht mir nicht um darum ob ich es sollte. Er weiss auch das ich nichts habe ich bin Schülerin. Und was da abgegangen ist weiss keiner und sollte auch keiner wissen. Und ausserdem wäre ich nicht mitgeflogen wenn er es mir nicht uuuunbedingt bezahlen wollte.

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Hi.

Klar weiß hier niemand, was in dem Urlaub vorgefallen ist. Moralisch ist das so eine Sache.
Rechtlich wird er wohl keine Möglichkeit haben dich in Regress zu nehmen. Zumal er, laut deiner Aussage, sogar auf die Einladung gedrängt hat. Das im nachhinein zu verneinen macht wenig Sinn, zumal wohl Aussage gegen Aussage steht.
Weiterhin ist er in der Beweispflicht und da wird er nicht weit kommen.

Er hat rechtlich keine Chance. Wer moralisch am Zerwürfnis schuld ist, da mischen wir uns nicht ein.
Udo Becker

Der Freund hatte Verena eingeladen.

Wenn er bei Nichtgefallen sein Geld zurück haben möchte, hätte er sie kaufen müssen.

Das war hier offensichtlich nicht der Fall.

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Ein Vertrag bestand mit der Tui: Tui bringt euch in den Urlaub, ihr bezahlt. Tui hat euch in den Urlaub gebracht und ihr habt bezahlt (wer genau das getan hat ist völlig nebensächlich). Zwischen dir und deinem Freund bestand aber wohl kein Vertrag der einen „Urlaub voller Harmonie“ vereinbart hat. Somit kannst du einer zivilrechtlichen Klage deines Freundes ganz entspannt entgegensehen.

Ah, das bedeutet also der Typ bezahlt den Urlaub und hat dann Narrenfreiheit? Zur Krönung verlangt er auch noch die halben Kosten zurück?

Unter den beschriebenen Bedingungen mit Sicherheit nicht. Selbst wenn der Urlaub der Bringer gewesen wäre, besteht kein Anspruch.

Warum? Im beschriebenen Fall scheinen andere Dinge „schäbig“ gewesen zu sein.

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Das ist wieder so eine reine Beziehungskiste!
Laut Udo_Becker mischen wir uns da nicht ein.

Hallo,

ist der Fall wirklich so einfach? Sie hat ja unterschrieben? Muss sie dann nicht beweisen, dass ein mündlicher Vertrag etwas anderes aussagt?

Grüße

Welcher mündliche Vertrag soll denn was aussagen?