Wenn jemand in Insolvenz ist, bzw. in der Wohlverhaltensphase (bei Nullplan), hat er die Möglichkeit da vorher wieder rauszukommen (die Forderungen abzulösen)?
ja, wenn alle Schulden bezahlt werden, dazu kommen natürlich auch die Anwalts und Gerichtskosten.
Hallo Frieda1977,
Es ist am Besten, bei einer Schuldnerberatung anzufragen,
die sind da Fachleute und können helfen!
Gruß wacker
Wenn jemand in Insolvenz ist, bzw. in der Wohlverhaltensphase
(bei Nullplan), hat er die Möglichkeit da vorher wieder
rauszukommen (die Forderungen abzulösen)?
Warum sollte dies jemand tun wollen?
Ist irgendwie unlogisch.
Theoretisch geht das wenn er alle Schulden und die Kosten des Gerichts und Insolvenzverwalters bezahlt.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html
Wenn jemand in Insolvenz ist, bzw. in der Wohlverhaltensphase
(bei Nullplan), hat er die Möglichkeit da vorher wieder
rauszukommen (die Forderungen abzulösen)?
Die einzige Möglichkeit haben Sie schon genannt.Oder die Gläubiger verzichten. Sonst geht nichts.
Wenn jemand in Insolvenz ist, bzw. in der Wohlverhaltensphase
(bei Nullplan), hat er die Möglichkeit da vorher wieder
rauszukommen (die Forderungen abzulösen)?
Ja, natürlich. Wer seine Schulden vor Ablauf der Wohlverhaltensphase zurückzahlen kann, verkürzt das Insolvenzverfahren und wäre dann die Insolvenz los…
Wenn jemand in Insolvenz ist, bzw. in der Wohlverhaltensphase
(bei Nullplan), hat er die Möglichkeit da vorher wieder
rauszukommen (die Forderungen abzulösen)?
bin ich im moment überfragt, bei ablösung der forderung im prinzip ja !
Wenn jemand in Insolvenz ist, bzw. in der Wohlverhaltensphase
(bei Nullplan), hat er die Möglichkeit da vorher wieder
rauszukommen (die Forderungen abzulösen)?
Hallo Frieda1977,
soweit ich weiß nicht!
Vielleicht kann dir da jemand mehr zu sagen.
Gruß Lore
Guten Morgen,
grundsätzlich ist die Antwort auf die Frage: NEIN!
Zunächst hat derjenige, der einen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz gestellt hat (darum geht es offensichtlich) sich faktisch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst entmündigt. Das heißt, dass er auch selbst keine Willenserklärung abgeben darf (auch nicht, dass er das von ihm ursprünglich gewollte Insolvenzverfahren jetzt gar nicht mehr will).
Dafür ist der Insolvenzverwalter zuständig.
Wenn eine Ablösung tatsächlich erfolgen würde, hat der Insolvenzverwalter einen Anfechtungsanspruch und kann gegen denjenigen, der abgelöst worden ist, einer Herausgabe des Betrages in die Insolvenz Masse (das heißt eigentlich, in sein eigenes Portmonee) verlangen.
Sollte das von Ihnen eine rein hypothetischen Frage gewesen sein, dann bietet sich an Ihnen zu sagen, dass die eigene Entmündigung (Beantragung einer Privatinsolvenz) - wie Sie sehen - der schlechteste Weg für eine seriöse Schuldenbereinigung ist.
Es empfiehlt nämlich meistens derjenige eine private Insolvenz, der nichts Besseres weiß.
Viel Glück.
Natürlich geht das aber man bleibt solange als „schlechter Vertragspartner“ bis der Eintrag in der Schufa gelöscht worden ist. Dies sind in der Regel 3 Jahre nach dem Eintrag. Beispiel: 12 Januar Eintrag - Löschung 31.12.2016
Ich hoffe, das ich Ihre Frage beantwortet habe. Bei weiteren Fragen einfach nachfragen.
Gruß
HBBH
Wenn jemand in Insolvenz ist, bzw. in der Wohlverhaltensphase
(bei Nullplan), hat er die Möglichkeit da vorher wieder
rauszukommen (die Forderungen abzulösen)?