Hallo Ihr Lieben und einen schönen Ostermontag euch allen!
Diese Frage wurde bestimmt schon ganz oft gestellt, aber alle Antworten die ich in den letzten Wochen dazu im Netz gefunden habe, haben mich nur noch mehr verwirrt, weil jeder was anderes sagt und es sich ständig widerspricht.
Hier eine kurze Übersicht zu Person X, da der Fließtext etwas verwirrend sein könnte.
Bis zum 08/2013:
- Student.
- Kommunikationsdesign.
- (Werbung, Gestaltung, Fotografie)
- Bachelorabschluss im August 2013.
- flexible Teilzeitkraft in einem anderen Bereich.
- studentische Krankenversicherung
Ab dem 09/2013:
-
weiterhin flexible Teilzeitkraft
-
über diesen Job dann krankenversichert
-
Anmeldung soll im April/Mai 2013 erfolgen.
Person X macht in diesem Sommersemester seinen Bachelorabschluss in Kommunikationsdesign.
Nebenbei arbeitet X in einem ganz anderen Bereich und wird dort auch nach dem Abschluss weiterhin arbeiten.
Nun hat Person X bereits einige Anfragen von Leuten bekommen, die z.B. Flyer, Fotoreportagen, Bildbearbeitung, Fotos usw. haben wollen. Da X nicht schwarz verdienen möchte, will X zunächst diese Arbeit anmelden. Genau hier beginnt allerdings das Problem.
Muss X ein Kleingewerbe anmelden oder kann man diesen Bereich nur über das FA laufen lassen? Oder gibt es noch andere Varianten, wenn man nicht viel einnimmt und es nur nebenberuflich ausgeübt wird?
In was für eine Sparte fällt Kommunikationsdesign/visuelle Kommunikation?
Person X möchte sowohl Auftragsarbeiten (z.B. Flyer, Briefbögen usw) als auch freie Sachen machen. Die Gestaltung ist in den meisten Fällen aber ziemlich frei und X überlassen.
Soweit ich es verstanden habe, fallen freie Sachen (da künstlerisch) in den Bereich „Freiberuf“ und es reicht, wenn man es nur über das FA mit einer Steuernummer laufen lässt und am Ende eine EÜR macht. Richtig?
Auftragsarbeiten wären dann aber wieder ein Kleingewerbe bei dem man jedoch die Mehrwertsteuer weglassen könnte und am Ende auch eine EÜR macht?
Für ein Kleingewerbe würde X alleridngs zu wenig einnehmen.
X möchte auch gerne Fotoarbeiten annehmen, die X frei umsetzen und gestalten darf. Portrait- und Hochzeitsfotografie dürfte man aber nicht machen, da es ein Handwerk ist und es über ein Gewerbe + die Handwerkskammer laufen müsste. Richtig? Oder wie frei ist „Ich hätte gerne Fotos.“, die man dann ganz frei und selbstständig umsetzt?
Fotoreportagen, Bildbearbeitung und Fotodesign wird ja auch wieder ganz anders behandelt?
Die Aufträge würden sich auf 3-5 Stunden in der Woche belaufen und werden, wie gesagt, neben einem anderen Job (und bis September auch neben der Uni) ausgeübt. Wenn es gut läuft kommt X vielleicht auf 2000€ im Jahr. Der Arbeitsgeber von X, über den dann auch die Krankenversicherung laufen wird, hat nichts dagegen.
Über die vorgeschriebene Stundenzahl (wegen der Uni) würde X zur Zeit auch nicht kommen.
Puhh…hoffentlich hab ich euch nun nicht genau so verwirrt.
Liebe Grüße!