Guten Tag an alle!
Folgende Situation:
Schülerin im Dualen System, 3.Lehrjahr. Der Lehrerin wird mitgeteilt, dass die Mutter ein Gespräch wünscht mit der Lehrerin, dem stellvertretenden Schulleiter und noch einer Frau, die der Lehrerin nicht bekannt ist. Einziger Hinweis zur Thematik „Die Schülerin kommt weinend aus der Schule nach Hause“.
Die Lehrerin erinnert sich an keinen Konflikt mit der Schülerin, die stets still in der letzten Reihe sitzt und kaum etwas sagt.
Nach einem verpatzten Referat einige Wochen zuvor, hatte die Lehrerin mit der Schülerin gesprochen, ihr eine Alternativarbeit angeboten und ihr zugesichert, auf die angedeutete Lernschwäche Rücksicht zu nehmen.
Ist das üblich und sinnvoll, sofort den Vorgesetzten hinzuzuziehen zu solch einem Gespräch?Die Schülerin hat nichts bei der Lehrerin angesprochen, die Mutter auch nicht, die Lehrerin weiß also nicht, was passiert ist.
Der stellv. Schulleiter vertritt den Standpunkt, dass da was sein muss und die Kollegin sich nur nicht erinnern will. (Ich glaube der Kollegin allerdings, da ich ähnliches schon selbst erlebt habe.)
Ich bin der Meinung, dass der stv. Schulleiter hier die Sache zu hoch hängt und sie eigentlich erstmal an die Lehrerin hätte verweisen müssen. Dass er sich vor dem Gespräch auf die Seite der Mutter schlägt, halte ich für eine Vernachlässigung seiner Fürsorgepflicht für die Lehrerin, deren Autorität ja untergraben wird.
Ich habe vorgeschlagen, den Personalrat mitzunehmen, das lehnt die Kollegin aber ab.
Wie sieht das also aus mit der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten und ist der Personalrat hier ne gute Idee? Die Kollegin und ich sind beide neu an der Schule und kennen die Strukturen noch nicht so gut.
Danke und Gruß
Fo