Kommunikationswege an der Schule

Guten Tag an alle!

Folgende Situation:
Schülerin im Dualen System, 3.Lehrjahr. Der Lehrerin wird mitgeteilt, dass die Mutter ein Gespräch wünscht mit der Lehrerin, dem stellvertretenden Schulleiter und noch einer Frau, die der Lehrerin nicht bekannt ist. Einziger Hinweis zur Thematik „Die Schülerin kommt weinend aus der Schule nach Hause“.

Die Lehrerin erinnert sich an keinen Konflikt mit der Schülerin, die stets still in der letzten Reihe sitzt und kaum etwas sagt.
Nach einem verpatzten Referat einige Wochen zuvor, hatte die Lehrerin mit der Schülerin gesprochen, ihr eine Alternativarbeit angeboten und ihr zugesichert, auf die angedeutete Lernschwäche Rücksicht zu nehmen.
Ist das üblich und sinnvoll, sofort den Vorgesetzten hinzuzuziehen zu solch einem Gespräch?Die Schülerin hat nichts bei der Lehrerin angesprochen, die Mutter auch nicht, die Lehrerin weiß also nicht, was passiert ist.

Der stellv. Schulleiter vertritt den Standpunkt, dass da was sein muss und die Kollegin sich nur nicht erinnern will. (Ich glaube der Kollegin allerdings, da ich ähnliches schon selbst erlebt habe.)

Ich bin der Meinung, dass der stv. Schulleiter hier die Sache zu hoch hängt und sie eigentlich erstmal an die Lehrerin hätte verweisen müssen. Dass er sich vor dem Gespräch auf die Seite der Mutter schlägt, halte ich für eine Vernachlässigung seiner Fürsorgepflicht für die Lehrerin, deren Autorität ja untergraben wird.

Ich habe vorgeschlagen, den Personalrat mitzunehmen, das lehnt die Kollegin aber ab.

Wie sieht das also aus mit der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten und ist der Personalrat hier ne gute Idee? Die Kollegin und ich sind beide neu an der Schule und kennen die Strukturen noch nicht so gut.

Danke und Gruß

Fo

Hallo,
ich habe es immer so gehalten, dass ich Eltern, die sich wegen eines Kollegen/einer Kollegin an micht wandten, gefragt habe, ob sie mit dem/der Betreffenden schon gesprochen haben. Falls nein, wäre dieses Gespräch zwischen Eltern und betroffener Lehrkraft die Voraussetzung dafür, dass überhaupt jemand von der Schulleitung aktiv wird.

Falls dieses Gespräch stattgefunden hat und fruchtlos war (aus Elternsicht) habe ich ein Gespräch mit Eltern und Lehrkraft vereinbart - grundsätzlich nie mit Eltern ohne die Lehrkraft (wir reden MIT den Leuten, nicht ÜBER sie). Wenn die Kollegin/der Kollege dazu ein Mitglied des Personalrats hinzuziehen möchte, kann er/sie das gern tun.

Ein Gesprächstermin über ein Thema, das die Kollegin gar nicht kennt, bei dem eine weitere (schulfremde?) Person dabei ist, von der man weder den Namen noch die Funktion kennt, fände ich aus Sicht der Kollegin inakzeptabel.

Gruß Orchidee

Hallo,

Einen Rat zu geben ist hier sehr schwer, mir ist da Einiges aufgefallen:

Folgende Situation:
Schülerin im Dualen System, 3.Lehrjahr. Der Lehrerin wird
mitgeteilt, dass die Mutter ein Gespräch wünscht mit der
Lehrerin, dem stellvertretenden Schulleiter und noch einer
Frau, die der Lehrerin nicht bekannt ist. Einziger Hinweis zur
Thematik „Die Schülerin kommt weinend aus der Schule nach
Hause“.

Rückfrage: Ist die junge Dame volljährig? Kann und darf dann überhaupt (noch) mit den ehemaligen Eriehungsberechtigten geredet werden? Wenn ja, über welche Themen? Und ohne die Anwesenheit der volljährigen Betroffenen? Da scheinen einige Fußangeln zu stecken.

Die Lehrerin erinnert sich an keinen Konflikt mit der
Schülerin, die stets still in der letzten Reihe sitzt und kaum
etwas sagt.

Ist das üblich und sinnvoll, sofort den Vorgesetzten
hinzuzuziehen zu solch einem Gespräch?Die Schülerin hat nichts
bei der Lehrerin angesprochen, die Mutter auch nicht, die
Lehrerin weiß also nicht, was passiert ist.

Kommt darauf an, was die Mutter (subjektiv) wahrgenommen hat. Und warum sie dann zur Löwin wird.

Der stellv. Schulleiter vertritt den Standpunkt, dass da was
sein muss und die Kollegin sich nur nicht erinnern will. (Ich
glaube der Kollegin allerdings, da ich ähnliches schon selbst
erlebt habe.)

Riskante Aussage. Vorverurteilung?

Ich bin der Meinung, dass der stv. Schulleiter hier die Sache
zu hoch hängt und sie eigentlich erstmal an die Lehrerin hätte
verweisen müssen. Dass er sich vor dem Gespräch auf die Seite
der Mutter schlägt, halte ich für eine Vernachlässigung seiner
Fürsorgepflicht für die Lehrerin, deren Autorität ja
untergraben wird.

Sehe ich auch so.

Ich habe vorgeschlagen, den Personalrat mitzunehmen, das lehnt
die Kollegin aber ab.

Kommt auf die Person(en) an, die das Gremium bilden. Vom Grundsatz her finde ich die Idee gut.

Wie sieht das also aus mit der Fürsorgepflicht des
Vorgesetzten und ist der Personalrat hier ne gute Idee?

Was sagt denn - unabhängig von der Anwesenheit beim Gespräch - die Personalvertretung zu der Situation?

Die
Kollegin und ich sind beide neu an der Schule und kennen die
Strukturen noch nicht so gut.

Jetzt wird es schwer. Es dürfte dort wie überall formelle und auch informelle Strukturen geben. Die müsste man kennen …

Bedenke aber auch, dass die Kollegein volljährig und für sich selbst verantwortlich ist.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Unvorbereitet in das Gespräch zu gehen könnte vielleicht den Vorteil haben, dass es jederzeit mit Begründungen wie „muss ich erst klären, nachsehen, belegen lassen usw.“ abbrechen. Ob damit etwas gewonnen ist?

Hi!

Ist die junge Dame volljährig? Kann und darf dann
überhaupt (noch) mit den ehemaligen Eriehungsberechtigten
geredet werden? Wenn ja, über welche Themen? Und ohne die
Anwesenheit der volljährigen Betroffenen? Da scheinen einige
Fußangeln zu stecken.

Oh, danke für den Hinweis!

Der stellv. Schulleiter vertritt den Standpunkt, dass da was
sein muss und die Kollegin sich nur nicht erinnern will. (Ich
glaube der Kollegin allerdings, da ich ähnliches schon selbst
erlebt habe.)

Riskante Aussage. Vorverurteilung?

Ja, ich hab dein Eindruck, dass der ein Problem mit jungen Kolleginnen hat, hab den auch schon so erlebt (obwohl ich ja nicht mehr soo jung bin :wink: ).

Wie sieht das also aus mit der Fürsorgepflicht des
Vorgesetzten und ist der Personalrat hier ne gute Idee?

Was sagt denn - unabhängig von der Anwesenheit beim Gespräch -
die Personalvertretung zu der Situation?

Sie hat noch mit niemandem gesprochen vom ÖPR.
Das war meine Idee. Aber ich weiß auch nicht, wie der ÖPR an dieser Schule ist, ob die sich für einen einsetzen oder ob man sich damit die Sache schwerer macht.

Die
Kollegin und ich sind beide neu an der Schule und kennen die
Strukturen noch nicht so gut.

Jetzt wird es schwer. Es dürfte dort wie überall formelle und
auch informelle Strukturen geben. Die müsste man kennen …

Ja, aber wir sind eben beide noch neu an der Schule.

Bedenke aber auch, dass die Kollegein volljährig und für sich
selbst verantwortlich ist.

Ich finde, es spricht nichts dagegen, dass man sich gegenseitig hilft. Und da ich schon mehr Erfahrung habe als diese junge Kollegin halte ich es nicht für falsch, ihr Tipps zu geben. Aktiv werden muss sie allerdings selbst.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Unvorbereitet in das Gespräch zu gehen könnte vielleicht
den Vorteil haben, dass es jederzeit mit Begründungen wie
„muss ich erst klären, nachsehen, belegen lassen usw.“
abbrechen. Ob damit etwas gewonnen ist?

Ja, das hab ich ihr auch geraten.
Dann würde auch deutlich werden, dass es sinnvoller gewesen wäre, vorher mit ihr zu sprechen.
Insofern fände ich auch das Argument gut: „Ich wurde nicht informiert, jetzt soll ich mich hier rechtfertigen in einer 3 - gegen - 1 - Konstellation. Das lehne ich ab. Ich werde mir Unterstützung beim Personalrat holen und stehe dann wieder für ein Gespräch zur Verfügung“.

Danke für deine Tipps!!

Hallo,

Der stellv. Schulleiter

Ja, ich hab dein Eindruck, dass der ein Problem mit jungen
Kolleginnen hat, hab den auch schon so erlebt (obwohl ich ja
nicht mehr soo jung bin :wink: ).

Gibt es auch einen Schulleiter? Warum ist der Stellvertreter hier „im Boot“?

Sie hat noch mit niemandem gesprochen vom ÖPR.
Das war meine Idee. Aber ich weiß auch nicht, wie der ÖPR an
dieser Schule ist, ob die sich für einen einsetzen oder ob man
sich damit die Sache schwerer macht.
Ja, aber wir sind eben beide noch neu an der Schule.

Gibt es im Kollegium irgendeine Vertrauensperson? Das muss nicht ein PR-MItglied sein

Bedenke aber auch, dass die Kollegein volljährig und für sich
selbst verantwortlich ist.

Ich finde, es spricht nichts dagegen, dass man sich
gegenseitig hilft. Und da ich schon mehr Erfahrung habe als
diese junge Kollegin halte ich es nicht für falsch, ihr Tipps
zu geben.

So habe ich es gemeint.

Aktiv werden muss sie allerdings selbst.

Richtig.

Unvorbereitet in das Gespräch zu gehen könnte vielleicht
den Vorteil haben, dass es jederzeit mit Begründungen wie
„muss ich erst klären, nachsehen, belegen lassen usw.“
abbrechen. Ob damit etwas gewonnen ist?

Ja, das hab ich ihr auch geraten.
Dann würde auch deutlich werden, dass es sinnvoller gewesen
wäre, vorher mit ihr zu sprechen.
Insofern fände ich auch das Argument gut: "Ich wurde nicht
informiert, jetzt soll ich mich hier rechtfertigen in einer 3

  • gegen - 1 - Konstellation. Das lehne ich ab. Ich werde mir
    Unterstützung beim Personalrat holen und stehe dann wieder für
    ein Gespräch zur Verfügung".

Die Frage ist, ob diese Taktik sinnvoll und zielführend (wo oder was ist hier eigentlich das Ziel?) ist. Es könnte auch nach hinten losgehen …

Gruß
Jörg Zabel

PS: Es stellt sich doch die Frage: „Was soll nach dem Gespräch anders sein als vorher?“

Hallo,

Insofern fände ich auch das Argument gut: "Ich wurde nicht
informiert, jetzt soll ich mich hier rechtfertigen in einer 3

  • gegen - 1 - Konstellation. Das lehne ich ab. Ich werde mir
    Unterstützung beim Personalrat holen und stehe dann wieder für
    ein Gespräch zur Verfügung".

wie sicher ist es denn, dass es gegen die Kollegin geht und darum, dass sie sich rechtfertigen muss? Lässt sich das aus der Art, wie das Gespräch erbeten/ eingefordert wurde, sagen?

Denkbar wäre ja auch, dass es darum geht, die Schule über eine besondere Situation und besondere Verletzlichkeit der Schülerin zu informieren (z.B. eine Angsterkrankung o.ä.). Keine Ahnung, wie wahrscheinlich das ist.

Es ist sicher sinnvoll, sich gegen einen Angriff zu wappnen; es ist ja gut möglich, dass der kommt. Ich denke nur, es ist klug, gleichzeitig auch die Sinne offen zu halten für eine Problemanzeige, die kein Angriff ist - falls es so käme. Nicht dass die Kollegin deswegen angegriffen reagiert, weil sie so sicher war, dass sie angegriffen werden soll. Das wäre schade.

Viele Grüße,

Jule

Hi Jule!

Insofern fände ich auch das Argument gut: "Ich wurde nicht
informiert, jetzt soll ich mich hier rechtfertigen in einer 3

  • gegen - 1 - Konstellation. Das lehne ich ab. Ich werde mir
    Unterstützung beim Personalrat holen und stehe dann wieder für
    ein Gespräch zur Verfügung".

wie sicher ist es denn, dass es gegen die Kollegin geht und
darum, dass sie sich rechtfertigen muss? Lässt sich das aus
der Art, wie das Gespräch erbeten/ eingefordert wurde, sagen?

Es hat mal ein Problem gegeben mit der Schülerin, wo sie auch geweint hat (hat ein Referat total verhauen).
Meine Kollegin hat ihr angeboten eine Mappe abzugeben.
Sie war seitdem nett und vorsichtig mit der Schülerin.
Damals gab es ein Gespräch mit der Abteilungsleiterin, wo sie auch zur Verfügung stand, die Mutter aber ablehnte mit ihr zu sprechen.
Jetzt soll da was vorgefallen sein, meine Kollegin hat keine Ahnung was, und weder die Schülerin noch die Mutter suchen zunächst das Gespräch mit ihr, sondern gleich mit dem Vorgesetzten (die Abteilungsleiterin ist z.Zt. krank).
Und es hieß ja, die Schülerin kommt weinend nach Hause (volljährig!).

Denkbar wäre ja auch, dass es darum geht, die Schule über eine
besondere Situation und besondere Verletzlichkeit der
Schülerin zu informieren (z.B. eine Angsterkrankung o.ä.).
Keine Ahnung, wie wahrscheinlich das ist.

Das Mädchen hatte bei dem damaligen Vorfall behauptet eine Lernschwäche zu haben. Seitdem geht meine Kollegin vorsichtig mit ihr um.
Das Gespräch kommt völlig überraschend für sie, weil sie sagt, es wäre überhaupt nichts vorgefallen. Und das glaub ich ihr.

Es ist sicher sinnvoll, sich gegen einen Angriff zu wappnen;
es ist ja gut möglich, dass der kommt. Ich denke nur, es ist
klug, gleichzeitig auch die Sinne offen zu halten für eine
Problemanzeige, die kein Angriff ist - falls es so käme. Nicht
dass die Kollegin deswegen angegriffen reagiert, weil sie so
sicher war, dass sie angegriffen werden soll. Das wäre schade.

Die Frage ist: Warum wird nicht erst das Gespräch mit ihr gesucht, sondern gleich höhere Instanzen hinzugezogen. Sie ist ja schließlich neu an der Schule und es geht auch um ihre Reputation.

Danke erstmal

Fo

Hi!

Der stellv. Schulleiter

Ja, ich hab dein Eindruck, dass der ein Problem mit jungen
Kolleginnen hat, hab den auch schon so erlebt (obwohl ich ja
nicht mehr soo jung bin :wink: ).

Gibt es auch einen Schulleiter? Warum ist der Stellvertreter
hier „im Boot“?

Der Schulleiter ist auf längere Zeit krank und hat sich in solche Dinge wohl noch nie eingemischt.
Aber das wäre ja auch noch ne Instanz höher gewesen.
Warum sucht man denn nicht erstmal das Gespräch von Schülerin zu Lehrerin und dann von Mutter zu Lehrerin (wobei die Schülerin wohl schon 18 ist).

Sie hat noch mit niemandem gesprochen vom ÖPR.
Das war meine Idee. Aber ich weiß auch nicht, wie der ÖPR an
dieser Schule ist, ob die sich für einen einsetzen oder ob man
sich damit die Sache schwerer macht.
Ja, aber wir sind eben beide noch neu an der Schule.

Gibt es im Kollegium irgendeine Vertrauensperson? Das muss
nicht ein PR-MItglied sein

Ja, die Vertrauensperson bin ich, sind halt beide neu.
Ich weiß auch noch nicht, wem ich da trauen würde. Für mich sind nicht alle Kollegen so durchschaubar. Es kann auch ein Fehler sein, wenn man einen unfähigen ÖPR hat.

Unvorbereitet in das Gespräch zu gehen könnte vielleicht
den Vorteil haben, dass es jederzeit mit Begründungen wie
„muss ich erst klären, nachsehen, belegen lassen usw.“
abbrechen. Ob damit etwas gewonnen ist?

Ja, das hab ich ihr auch geraten.
Dann würde auch deutlich werden, dass es sinnvoller gewesen
wäre, vorher mit ihr zu sprechen.
Insofern fände ich auch das Argument gut: "Ich wurde nicht
informiert, jetzt soll ich mich hier rechtfertigen in einer 3

  • gegen - 1 - Konstellation. Das lehne ich ab. Ich werde mir
    Unterstützung beim Personalrat holen und stehe dann wieder für
    ein Gespräch zur Verfügung".

Die Frage ist, ob diese Taktik sinnvoll und zielführend (wo
oder was ist hier eigentlich das Ziel?) ist. Es könnte auch
nach hinten losgehen …

Wenn ich sie wäre, würde ich mich jedenfalls nicht angreifen lassen und in eine Rechtfertigungsposition bringen. Ich kenne das aus den Anfangsjahren an meiner alten Schule zur Genüge. Das geht nach hinten los, wenn man sich darauf einlässt, sich für etwas zu verteidigen, dessen man zu Unrecht beschuldigt wird.
Und warum wird ihr nicht konkret gesagt, worum es geht?
Für mich hört sich das ganz unkoscher an.

PS: Es stellt sich doch die Frage: „Was soll nach dem Gespräch
anders sein als vorher?“

Das kann ich dir sagen: Die Reihenfolge im Beschwerdemanagement:
Erst spricht die Schülerin mit der Lehrerin, wenn es Probleme gibt.
Wenn das nicht hilft, kann der Ausbilder oder die Eltern mit der Lehrerin sprechen.
Wenn das nicht hilft, kann der Abteilungsleiter hinzugezogen werden.
Wenn das nicht hilft, kann der Schulleiter hinzugezogen werden.

Nachdem das an meiner alten Schule eingeführt wurde, hatte ich nach Jahren regelrechter Verfolgung mit Gerüchten endlich Ruhe!

Und das wünsche ich mir für diese junge Kollegin!

Hallo,

Es stellt sich doch die Frage: „Was soll nach dem Gespräch
anders sein als vorher?“

Das kann ich dir sagen: Die Reihenfolge im
Beschwerdemanagement:
Erst spricht die Schülerin mit der Lehrerin, wenn es Probleme
gibt.
Wenn das nicht hilft, kann der Ausbilder oder die Eltern mit
der Lehrerin sprechen.
Wenn das nicht hilft, kann der Abteilungsleiter hinzugezogen
werden.
Wenn das nicht hilft, kann der Schulleiter hinzugezogen
werden.

Dann versucht es auch hier.

Die Schülerin ist volljährig, was spricht dagegen, sie anzusprechen und zu fragen, ob irgendwas nicht in Ordnung ist? Und was ihre Mutter mitsamt der anderen Dame überhaupt möchte? (Verbunden mit der Frage, ob die Schülerin das Gespräch Mutter/Lehrkraft überhaupt möchte.) Nur, wenn die Schülerin dem Gespräch zustimmt, würde ich es überhaupt führen.

Und dann versuchen, ein sachliches Gespräch mit der Mutter zu führen. (Meinem Vorgesetzten würde ich vorschlagen, dass ich erstmal ein Vier-Augen-Gespräch führe/führen möchte.)
usw.

Wenn ich irgendwelche Bedenken hätte, dass das Gespräch „schief laufen“ könnte, würde ich versuchen, die Initiative zu ergreifen um die Fäden in der Hand zu behalten.

Gruß
Jörg Zabel