Hallo, ich möchte nicht lange um den heißen Brei herum reden. Nehmen wir an ein Azubi wird nach mehr oder weniger 2 verdienten Abmahnungen und nach einer letzten eingeräumten „Chance“ nach mehreren Jahren Ausbildung fristlos gekündigt. Das vielleicht der Betrieb völlig übrrzogen reagiert hat, lassen wir mal außen vor.
Nehmen wir mal an der Azubi macht danach ein erfolgreiches Praktikum bei einem großen Konzern und stellt fest das diese Arbeit ihm gefällt alle zu frieden waren und er dort anfangen möchte?
Alles sieht soweit sehr gut aus, bis zu dem Moment wo unbekannte Infos an den Konzern weiter gereicht werden die letztendlich zu einer kompletten Sperre führen… Schwerwiegende Verstöße wie Diebstahl oder ähnliches liegen nicht vor. Es ist davon aus zu gehen das der eine den anderen kennt, der wiederum jemanden kennt, wie das leider manchmal so ist.
Meine Frage ist was darf man als ehemaliger Chef denn überhsup an Details weiter geben. Was könnter der Exazubi tun um der Weitergabe von Details oder sogar falschen Angaben entgegen zu wirken? Was rechtfertigt so eine Sperre? Kann man rechtlich dagegen an gehen? Angenommen der Azubi hat aus Naivität nicht mit so einer Konsequenz gerechnet, reicht schon eine fristlose Kündigung für sowas aus?
Danke schon mal für eure Antworten.
Hallo!
Was meinst du mit kompletter Einstellungssperre? Hat der neue Arbeitgeber denn gesagt, warum er den Kandidaten ablehnt?
Man hat kein Recht auf Einstellung. Auch, wenn im Bewerbungsverfahren alles gut aussah, kann sich der Arbeitgeber dann doch anders entscheiden.
Und theoretisch darf der alte Arbeitgeber vielleicht nicht schlechter über denn Kandidaten reden, als es im Zeugnis steht. Man könnte einen Fakeanruf als neuer Arbeitgeber machen, um zu schauen,ob er plaudert. Das Problem beschreibst du selbst: wenn einer einen kennt, der wen kennt…
Wenn beide Chefs zusammen Tennis spielen, kann es gut sein, daß da ein paar Infos unter der Hand fließen. Und das ist nicht nachweisbar.
Moin,
Dass es sich um deine persönliche Einschätzung handelt, lasse ich nicht außen vor.
Ein Arbeitsvertrag ist wie Tango, es gehören zwei dazu. Niemand ist somit als Arbeitgeber automatisch verpflichtet, jemanden einzustellen, er hat sich lediglich an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu halten.
Dir steht es frei, den Versuch zu starten, dagegen rechtlich vorzugehen. Wenn du allerdings keine handfesten Beweise hast, dann sehen deine Chancen vor Gericht wie aus?
-Luno
Eine komplette Einstellungssperre heißt das er nicht eingestellt werden darf. Normalerweise ist das so wenn man Vorstrafen oder andere schlimme Vergehen auf dem Kerbholz hat. Er hat aber nichts dergleichen verbrochen.
Moin,
Du reitest da auf einem eigenwilligen Begriff herum. Der neue AG will dich nicht beschäftigen, was daran ist unverständlich?
-Luno
Kann es sein, dass Du hier zwei Dinge durcheinanderwürfelst? Eine Einstellungssperre ist normalerweise eine Maßnahme der Unternehmensführung, die nichts mit einzelnen Bewerbern, sondern mit der Gesamtsituation des Unternehmens zu tun hat. D.h. wenn z.B. angesichts der aktuellen Corona-Situation die Lage des Unternehmens nicht so ganz rosig aussieht, dann spricht viel dafür eine Einstellungssperre zu verhängen, damit nicht noch mehr Mäuler von weniger Aufträgen zu stopfen sind. D.h. an sich vorhandene und zur Besetzung von der Unternehmensführung vorgesehene Stellen dürfen dann eben nicht wieder besetzt werden. Die Person eines einzelnen Bewerbers spielt dabei keinerlei Rolle. Solche Einstellungsstopps werden aktuell in großer Zahl von vielen Unternehmen verhängt. Teilweise nur für gewisse Unternehmensbereiche, teilweise nur für bestimmte Stellen, …
Mag es also sein, dass Du Dir da nur etwas zusammenreimst, was tatsächlich in keinem Zusammenhang steht? Oder hast Du konkrete Belege dafür dass diese Maßnahme ausschließlich Dich betrifft, und die Stelle jetzt anderweitig vergeben wird?
Ich sehe da aber keinen Grund der das rechtfertigt, wo bleibt denn da die Gleichbehandlung? Besonders wenn noch andere bereits in dem Betrieb arbeitende Familienmitglieder SICH Gedanken machen in der Zukunft auch in Ungnade zu fallen. Mir geht es darum das der alte AG sich nicht unnötig negativ verhält wenn es um Auskünfte geht.
Ich bin mir sicher. Es hat ein Gespräch stattgefunden. Nur den Inhalt kenne ich nicht.
Moin,
Siehe -> https://www.dr-datenschutz.de/darf-der-ex-arbeitgeber-auskunft-ueber-arbeitnehmer-geben/
Aber …
Sollte der Personaler des alten AG angerufen werden, so kann es im Kontext der Unterhaltung passieren, dass explizites Nichtsagen auch eine Antwort ist.
-Luno
Du bist dir also sicher… Das Problem ist, daß dein „sicher sein“ nichts wert ist, weil du keinen stichhaltigen Beweis hast.
Es gibt aber allgemein keine Gleichbehandlung!
Ein Arbeitgeber kann einstellen, wen er will, und man ist erst dann eingestellt, wenn beide Seiten unterschrieben haben. Vorher kann der Arbeitgeber (und auch der Kandidat) jederzeit absagen, auch wenn es noch so positiv lief.
Ich denke, es besteht noch nicht mal ne Pflicht, dem Kandidaten mitzuteilen, warum er dann doch nicht angenommen wurde. Im Zweifel war der Kandidat, der ne Stunde später sein Vorstellungsgespräch hatte, einfach noch besser für die Stelle geeignet.
Selbst, wenn wir jetzt mal die Frauenquote betrachten. Wenn die Devise heißt, daß jetzt 50% Frauen eingestellt werden, heißt das noch lange nicht, daß eine bestimmte Frau, die sich bewirbt, eingestellt werden muß.
Und vor dem Hintergrund bringt es auch nichts, wenn man denkt, daß der alte Arbeitgeber schlecht redet.