Hallo @ all,
in der SuFu hab ich nix passendes gefunden. Sorry, falls ich was übersehen habe.
Ist man nach einem Austritt aus der Kirche konfessionslos?
LG
Lini
Hallo @ all,
in der SuFu hab ich nix passendes gefunden. Sorry, falls ich was übersehen habe.
Ist man nach einem Austritt aus der Kirche konfessionslos?
LG
Lini
Hallo Lini,
Ist man nach einem Austritt aus der Kirche konfessionslos?
steuerrechtlich ja.
Gandalf
Hallo Gandalf,
Ist man nach einem Austritt aus der Kirche konfessionslos?
steuerrechtlich ja.
Ich selbst bin zwar nie einer Kirche beigetreten, war daher immer schon konfessions los, war aus steuerrechtlichen Gründen aber dennoch genötigt, einen Kirchenaustritt zu erklären.
Wir leben hier halt in Absurdistan!
Gruß Gernot
Hallo Lini,
Ist man nach einem Austritt aus der Kirche konfessionslos?
Ja, ist man. Was soll man denn sonst sein?
Schöne Grüße
Petra
Liebe Lini
Ist man nach einem Austritt aus der Kirche konfessionslos?
In diesem unserem Lande ist das so. Aber: Ist das Bekennen zu einem Leben ohne religiöse Bindung nicht auch eine Konfession (ein Bekenntnis)?
Viele Grüße
Voltaire
Hallo Petra,
Ist man nach einem Austritt aus der Kirche konfessionslos?
Ja, ist man. Was soll man denn sonst sein?
Hindi
Muslime
Jude
Buddhist
Shintoist
…
Es gibt nämlich auch andere Religionen als das Christentum, falls Du das vergessen haben solltest.
Gandalf
Merci!
Das reicht mir schon als Antworten.
@ Petra: Ich dachte evtl., dass man dann vielleicht noch ein (als Beispiel) Protestant ist, der nur keine Steuern zahlt, oder so.
Aber wenn ich länger drüber nachdenke: Soetwas wie eine offizielle „Enttaufung“ gibt es ja eigentlich nicht. Von daher dürfte der Austritt ja sowas darstellen.
Danke und Gruß
Lini
Hallo Lini,
Ist man nach einem Austritt aus der Kirche konfessionslos?
Was genau hast du eigentlich gemeint: aus Sicht des Staates oder aus Sicht der Kirchen oder …?
Gruß
Kati
Ich muss ehrlich sagen: Das hab’ ich mich auch gefragt, bevor ich die Frage gestellt habe.
Eigentlich eher nicht aus Sicht des Staates - denn dann ist es ganz klar.
Eher schon aus der Sicht der Kirche oder aus der meinen eigenen Sicht.
Ich meine - klar kann ich noch an die (Beispiel) protestantische Kirche und allem drum und dran glauben, bzw. an deren Gott oder wie auch immer, aber wenn ich dies für mich nicht mehr mache, wie sieht es dann aus?
Ok, man kann nun auch sagen, dass man schon vor dem Austritt nicht mehr gläubig war und nur noch auf dem Papier eine Konfession hatte, aber wie ist das denn nun ganz offiziell?
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich das genau schreiben/erklären soll, was ich meine. Sagen wir mal im rein rechtlichen Sinne - hat man dann noch eine Konfession, oder nicht?
Sorry, falsch das nach wirrem Zeug klingt *g*
LG
Lini
Hallo,
und wie ist die Reglung für Arbitslos gemeldeldete Bürger, die konfessionslos sind??
Kann ich die in de3 2% enthaltene Pauschalierung enthaltene Ki-Steuern verhindern?
Werner?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Lini,
Du wirfst da höchst unterschiedliche Dinge kreuz und quer durcheinander - vor allem die Mitgliedschaft in einer Kirche und die Konfession. Bei beidem gilt es wiederum zu unterscheiden - zwischen ‚Kirche‘ und ‚Konfession‘ als staatskirchenrechtlichen Begriffen und als theologisch/kirchenrechtlichen Begriffen.
Zunächst zur Konfession. ‚Konfession‘ heisst nichts anderes als ‚Bekenntnis‘ - es handelt sich um eine knappe Formulierung (idR kurz genug zum Auswendiglernen) der Glaubensgrundsätze einer religiösen Gemeinschaft. Die wichtigsten christlichen Bekenntnisse findest Du hier:
http://www.theology.de/kirche/texte/index.php
Die Muslime formulieren ihr Bekenntnis (schahada) deutlich knapper, ihnen reicht ein Satz:
„Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Gott gibt, und bezeuge dass Mohammed der Gesandte Gottes ist“ (aschhadu an la ilaha illa llah, aschhadu anna Muhammadan rasulu llah).
Die in der Deutschen Buddhistischen Union vereinten Buddhisten haben ihr Bekenntnis so formuliert:
http://www.dharma.de/dbu/frameset.php - diese Beispiele sollen hier genügen.
Natürlich steht es Dir frei (man sagt bekanntlich, wir leben in einem freien Land), Dein eigenes, persönliches Bekenntnis zu formulieren - solange Du Dich zu einem Bekenntnis bekennst, bist Du im nicht-juristischen Sinne nicht „bekenntnislos“ oder „konfessionslos“. Mit einer Kirchenmitgliedschaft hat dies zunächst einmal nur insofern etwas zu tun, als die Annahme eines Bekenntnisses (das ‚Sich-dazu-Bekennen‘) idR eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist. Jedoch nicht die einzige und meistens nicht einmal die wichtigste. Es steht Dir also frei, Dich zu irgendetwas zu bekennen, wenn Du nicht ‚konfessionslos‘ sein willst. Ob Du damit schon zu einer Kirche gehörst, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Kommen wir jetzt zur staatskirchenrechtlichen Seite. Als staatskirchenrechtlicher Begriff ist ein Bekenntnis (oder eine Konfession) eine juristische Willenserklärung, kraft deren man Mitglied einer staatlich als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten religiösen Gemeinschaft (vereinfachend aber nicht ganz korrekt idR als ‚Kirche‘ bezeichnet) ist. Im juristischen Sinne ist dieses Bekenntnis also ausschließlich das Bekenntnis der Zugehörigkeit zu einer ganz bestimmten öffentlich-rechtlichen Körperschaft - alle weiteren Aspekte eines Bekenntnisses haben den Staat nicht zu interessieren.
Diese Willenserklärung kann bei Minderjährigen stellvertretend für diese von den Eltern in ritueller Form vor einer kirchlichen Stelle abgegeben werden (was die Regel) ist und sie kann durch Erklärung vor dem Standesamt oder Amtsgericht (also vor einer staatlichen Stelle) widerrufen werden. ‚Konfessionslos‘ im juristischen Sinn bedeutet also nicht mehr und auch nicht weniger, als dass der/die Betreffende keiner Religionsgemeinschaft angehört, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist. Auch ein Buddhist, der das oben erwähnte ‚Buddhistische Bekenntnis‘ als verbindlich anerkennt, ist in diesem (rechtlichen) Sinne konfessionslos, weil es in Deutschland keine als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannte buddhistische Religionsgemeinschaft gibt. Das gleiche gilt in Deutschland für Moslems, die sich zur schahada bekennen - staatskirchenrechtlich betrachtet sind Muslime ‚konfessionslos‘.
Wie weiter oben schon angedeutet, ist zwischen ‚Kirche‘ als staatskirchenrechtlichem Begriff ( = als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte religiöse Gemeinschaft) sowie als kirchenrechtlichem und als theologischem Begriff zu unterscheiden. Bei letzteren beiden gibt es natürlich erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Kirchen.
So ist nach offiziellem Verständnis der katholischen Kirche ein Austritt aus dieser gar nicht möglich - selbst die Exkommunikation (nach Auffassung der deutschen Bischofskonferenz automatische Folge eines Austritts aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft ‚katholische Kirche‘) ist kein Ausschluss aus der Kirche, sondern lediglich ein (heilbarer) Ausschluss von ihrem Gnadenhandeln. Ich habe dazu vor nicht allzu langer Zeit hier etwas geschrieben:
/t/gottesdienst-mitfeiern-ohne-mitglied-bei-kirche/4…
Die evangelischen Landeskirchen Deutschlands sehen das wiederum etwas anders - zwar gilt auch nach ihrem theologischen Verständnis die Taufe als unverändert gültig (sie wird daher auch bei Wiedereintritt nicht wiederholt oder erneuert), jedoch erkennt die EKD die Austrittserklärung vor dem Standesamt/Amtsgericht auch als ‚Kündigung‘ der Mitgliedschaft an, vgl. http://www.ekhn.de/recht/bd1/081.pdf - insbesondere §10
Freundliche Grüße,
Ralf
Hindi
Es gibt nämlich auch andere Religionen als das Christentum,
falls Du das vergessen haben solltest.Gandalf
Das hast Du gut gesagt, Gandalf.
PS: Es heißt aber Hindu. Hindi ist neben Englisch die Amtssprache in Indien.
Gruß,
Lini
Hallo Ralf,
ganz herzlichen Dank für den ausführlichen Text. Ich bin jetzt erstmal von der Masse der Informationen geplättet, aber nun sind meine Fragen alle mehr als ausführlich beantwortet.
Ganz lieben Dank für deine Mühen!
LG
Lini
Schmarotzerei an Arbeitslosen ohne Konfession
Hallo Werner!
Wir leben hier halt in Absurdistan!
und wie ist die Reglung für Arbitslos gemeldeldete Bürger, die
konfessionslos sind??
Kann ich die in de3 2% enthaltene Pauschalierung enthaltene
Ki-Steuern verhindern?
Nein, die argumentativen Klimmzüge, die unsere deutsche Rechtsprechung macht, um es zu Recht zu biegen , dass die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes zuständigen Behörden, bei der Finanzierung des Privatvergnügens arbeitsloser Kirchenmitglieder über fiktive Abzüge auch arbeitslose Nicht-Kirchenmitgieder heranziehen dürfen, sind weitere Belege dafür, dass wir in Absurdistan leben.
Diese Ungerechtigkeit wird wohl erst abgestellt werden, wenn durch weitere Austritte nur noch weniger als 55% der Bevölkerung kirchensteuerpflichtig sind.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidunge…
Auf Parteien wie die GRÜNEN, die SPD oder die FDP, die diesen Missstand mit politischen Mehrheiten auch schon vorher abschaffen könnten, ist da ja leider kein Verlass.
Gruß Gernot
MOD: abgeschlossen, da ot, owT
owT
Soetwas wie eine
offizielle „Enttaufung“ gibt es ja eigentlich nicht. Von daher
dürfte der Austritt ja sowas darstellen.
Nein, denn (wie von Tychiades später noch festgestellt)gilt die Taufe weiterhin - und bei einem Wiedereintritt in eine christliche Kirche erfolgt (in der Regel) keine Wiedertaufe.
Gruß, Martinus…
P.S. nur am Rande: Im kirchlichen Sprachgebrauch gilt „BL“, also „bekenntnislos“ teilweise nur für Menschen, die noch nie einer Kirche angehört haben. Nach einem Austritt ist man strenggenommen „AG“, also „ausgetreten“. Das ist insofern ein Unterschied, als man mit dem Austritt ausdrücklich seine Distanz zur Kirche erklärt hat. Wenn es um die Frage kirchliche Trauung oder kirchliche Bestattung geht, kann das eine Rolle spielen.