Konfirmandenprüfung rechtens?

Hallo liebe Leute,

ich habe eine kurze Frage, die ich gerne beantwortet wissen würde: Mein kleiner Bruder hat morgen „Konfirmandenprüfung“. Dabei wird er vor 3 Kirchenvorstandsmitgliedern geprüft. Es gilt einige Psalme aufzusagen, das vaterunser, die 10 gebote etc.

Darf man einem konfirmanden tatsächlich die konfirmation verweigern, sollte er diesen test nicht bestehen? wo ist dort eine rechtsgrundlage gegeben?

Die Konfirmation findet in Niedersachsen statt.

Ich bedanke mich im Voraus.

Es ist aber keine „Prüfung“ im eigentlichen Sinn. Es ist ein Abschlussgespräch in der Konfirmandengruppe am Ende der Unterrichtszeit. Dies ist aus drei Gründen wichtig:

* Erstens kann so der unterrichtende Pfarrer vor den anwesenden Presbytern (Gemeindeleitung) Rechenschaft ablegen über die Inhalte und Ergebnisse der Unterrichtszeit.
* Zweitens erhalten die Presbyter ein jeweils aktuelles Bild von den Konfirmanden, also der Jugend im Pfarrbezirk. Die Erfahrung zeigt, dass hier das Bild, das man über Jahre gewonnen hat, in regelmäßigen Abständen ein „Update“ erfahren sollte.
* Und drittens geht es auch darum, dass die Konfirmanden sich und der Gemeinde Rechenschaft ablegen über ihre Lernerfahrungen im Kirchlichen Unterricht.

Natürlich wird man auch Konformiert ohne alles perfekt zu wissen, denn wie gesagt, es ist keine Prüfung.
Nur Allgemeinwissen, das man haben sollte.

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hallo deportoo
mal ein schnellschuss:
es gibt ein niedersächsisches kirchengesetz. leider habe ich es im netz nicht gefunden. kann also nur spekulieren. die kirche hat das recht in ihrem wirkungsbereich gesetze zu erlassen. vermutlich handelt es sich dabei aber weniger um ein gesetz, als mehr um eine satzung (wie im verein zum beispiel).
sollte da nun drinstehen, dass das bestehen der prüfung voraussetzung zur konfirmation ist, dann ist das so.
aber wie gesagt: ich kann dir keine rechtsgrundlage nennen, weil ich den gesetzestext nicht vorliegen habe. das ist nunmal eine grundvoraussetzung für eine rechtsauskunft. :wink:

Hallo auch.
Und :- Halloo?,-Glaube contra Recht?? Darf man Darf man nicht,Glaubt man recht?
Glaube ist nicht Wissen,
Wissen ist nicht Glaube
und doch wird Wissen Glaube und
Glaube wird Wissen.

Klartext :Für mich ist das keine Rechtsfrage-Klar darf „man einem konfirmanden tatsächlich die konfirmation verweigern, sollte er diesen test nicht bestehen“

Das ist teil der Grundgesetzlich geschützten „Religionsausübung“ zu der nun mal die Konfirmation zählt ( Artikel 4 GG Abs 1 und 2 )

Es Zwingt ja auch niemanden an der Konfirmation teilzunehmen (geht auch nicht siehe Artikel 140;Artikel 136 WRV Abs 4 GG )
Artikel 137 WRV GG AbS 1 und 3 regelt den Rest.

Mfg,