Hallo Andreas,
Wir verkaufen Maschinen ins Ausland,
bisher haben wir unsere Konformitätserklärungen in Deutscher
und
Englischer Sprache ausgeführt.
Jetzt möchte ein spanischer Kunde diese in spanischer Sprache
haben.
Sind wir dazu verpflichtet, bzw. wo steht etwas drüber
geschrieben.
Ich möchte meinen Vorrednern widersprechen:
Ja, ihr seid dazu verpflichtet.
Maschinenrichtlinie (98/37/EG)
Anhang 1, Kapitel 1.7.4
„Die Betriebsanleitung wird vom Hersteller…in einer der Gemeinschaftssprachen erstellt. Bei der Inbetriebnahme einer Maschine müssen die Originalbetriebsanleitung und eine Übersetzung dieser Betriebsanleitung in der oder den Sprache(n) des Verwendungslandes mitgeliefert werden. Diese Übersetzung wird entweder vom Hersteller oder…erstellt,…“
Das Gerätesicherheitsgesetz und die 9. Verordnung zum GSG schweigen sich ausgerechnet zu dem obigen Absatz aus (Betriebsanleitung in einer der Gemeinschaftssprachen, allerdings nur zur internen Dokumentation), verweisen aber auf die Artikel in der Maschinenrichtlinie, die dann wieder auf den Anhang der Maschinenrichtlinie verweisen
Und nun stelle Dir vor du exportierst nach Belgien
Vielen Dank für Deine Antwort.
Bitte und Gruß
Karsten