Konkrete Fragen zum Sparbuch

Moin, Moin…
gestern ein längeres Streitgespräch gehabt und da wir uns in gemütlicher Runde nicht einig waren und irgentwie keiner Ahnung hatte frage ich jetzt mal hier nach…! Wer Ahnung hat, beantwortet Bitte der einfachheithalber die Fragen der Nummerierung nach - keine Antwort einfach auslassen ! Danke !

1.wird ein Sparbuch, wie ein normales Konto angelegt?
2.Wer kann alles darauf einzahlen - immer noch wie früher nur bestimmte Leute?
3.Kann jemand eine Einzahlung /Überweisung von seinem Konto auf das Sparbuch tätigen?
4.Gehen Daten zur Schufa - wie bei einer normalen Konto-Eröffnung?
5.Können mehrere Fremde Personen Kontoberechtigt sein-z.B.mein Kumpel und ich - wobei beide nur zusammen Geld abheben können?
6.Wird dann „Irgentwo“ oder „Irgentwer“ gemeldet, daß ein Sparbuch existiert?
7.Kann man bei allen Banken/Kreditinstituten ein Sparbuch anlegen?
8.Ist das Sparbuch heute noch immer ein Büchlein oder wie behauptet wurde eine Scheckkarte ?

Viel Spaß beim Gedanken machen und Danke für die Antworten !!! … mehr auf http://w-w-w.ms/a48gjz

Leider kann ich die Fragen nicht alle beantworten. Am Besten wäre es bei einer Bank oder Sparkasse nachzufragen.
Sparbücher werden kaum noch verwendet, weil die Rendite zu gering ist.
Sorry
L G
UB

Ich kann nur für meine Bank, eine Raiffeisenbank In NRW sprechen:

  1. ja
  2. Kontoinhaber, Bevollmächtigter und der der das Sparbuch hat
  3. ja AUF das Sparbuch schon, runter gegen Vorlage der urkunde bei der bank
  4. nein
  5. ja , bevollmächtigte, auch zusammen möglich, aber sehr unpraktisch
  6. evtl. Finanzamt bei Zinserträgen
  7. Sparbuch geht wohl nicht bei Internet-Banken, weil die ja auch keine Filalen habe
  8. so oder so, gibt beides , wir haben noch das schöne Sparbuch :wink:

Gruß.
Maik

Hallo und Danke, für Eure Antworten !

Bei Maik iretieren mich die Antworten 2 & 3 ! Eventuell interpretiere ich diese ja falsch, aber sind die Aussagen nicht gegensätzlich ?

Bei 2 - war meine Fragestellung: wer kann alles einzahlen …???
Deine Antwort: Inhaber, Bevollmächtigter - der das Sparbuch hat ???
Bei 3 - dann der Gegensatz: kann jemand eine Einzahlung/Überweisung von seinem Konto tätigen…
Deine Antwort: Ja - auf das Sparbuch schon - Abholung ist ja klar , nur wer Buch hat oder Karte… !

Kann nun jeder einzahlen oder nicht ?

Zum Beispiel - wir sind gute Freunde: Du willst mir Geld zukommen lassen - für ein Geschenk zum Geburtstag meiner Frau - also überweist Du Geld auf mein Sparbuch, damit meine Frau das nicht erfährt. Ist das möglich ?

Gruß

GW

Moinh,
bitte einfach bei der Bank nachfragen
LG Franzilein

Siehe unten:

Moin, Moin…
gestern ein längeres Streitgespräch gehabt und da wir uns in
gemütlicher Runde nicht einig waren und irgentwie keiner
Ahnung hatte frage ich jetzt mal hier nach…! Wer Ahnung hat,
beantwortet Bitte der einfachheithalber die Fragen der
Nummerierung nach - keine Antwort einfach auslassen ! Danke !

1.wird ein Sparbuch, wie ein normales Konto angelegt?Ja
2.Wer kann alles darauf einzahlen - immer noch wie früher nur
bestimmte Leute?Gibt es auch unbestimmte Leute?
3.Kann jemand eine Einzahlung /Überweisung von seinem Konto
auf das Sparbuch tätigen?Ja
4.Gehen Daten zur Schufa - wie bei einer normalen
Konto-Eröffnung?Keine Ahnung
5.Können mehrere Fremde Personen Kontoberechtigt sein-z.B.mein
Kumpel und ich - wobei beide nur zusammen Geld abheben können?Ja, als sog. „Und-Konto“
6.Wird dann „Irgentwo“ oder „Irgentwer“ gemeldet, daß ein
Sparbuch existiert? Ja - Steuerbehörde
7.Kann man bei allen Banken/Kreditinstituten ein Sparbuch
anlegen?Nein
8.Ist das Sparbuch heute noch immer ein Büchlein oder wie
behauptet wurde eine Scheckkarte ? Sowohl als auch, meistens heute aber Scheckkarte

Viel Spaß beim Gedanken machen und Danke für die Antworten !!!
… mehr auf http://w-w-w.ms/a48gjz

Hallo, Ihre Fragen sind recht umfangreich. Im Internet Lexikon Wikipedia finden Sie die Antworten. MFG Werner.

Sparbücher sind out; manche Banken haben noch Sparkonten oder Sparbücher. Bei einer Verzinsung von unter 0,5% p.a. sind sie jedoch sinnlos; mit Schufa haben Guthabenkonten nicht am Hut, denn nur Kredit werden gemeldet.

zu 1. Ja
zu 2. In der Regeln immer der Kontoinhaber oder Kontobevollmächtigte. Bei Einzahlungen durch Dritte sind die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) zu beachten.
zu 3. Ja, wobei des Sparkonto nicht zur Abwicklung von Zahlungsverkehr dienen darf.
zu 4. Nein
zu 5. Ja, dabei spriche man von einem „Und-Konto“. Es können nur A und B gemeinsam Verfügungen treffen.
zu 6. Nein
zu 7. Bei Universalkreditinstituten (Volksbanken, Sparkassen, Großbanken u.s.w.) in der Regel ja. Bei Spezialkreditinstitut (KfW, Hypothekenbanken u.s.w. nein.
zu 8. Es gibt verschiedene Varianten. Das gebundene Sparbuch ist am Aussterben. Lose Blattsparbuch (Hefter mit Auszügen) und Sparkarte sind auf dem Vormarsch.

hallo Pattaya…,
will mir nicht anmassen ahnung zu haben.
soweit ich mich erinnere, habe ich gar kein sparbuch (mehr), allerdings tagesgeldkonto.
also, alles aus der erinnerung:

1.wird ein Sparbuch, wie ein normales Konto angelegt?

  • personalausweis, bargeld, fertig

2.Wer kann alles darauf einzahlen - immer noch wie früher nur :bestimmte Leute?

  • jeder, wenn dem einzahler die sparbuchnummer bekannt ist, MUSS (bgh-urteil) die einzahlung kostenfrei sein.

3.Kann jemand eine Einzahlung /Überweisung von seinem Konto :auf das Sparbuch tätigen?

  • siehe antwort zu 2.

4.Gehen Daten zur Schufa - wie bei einer normalen
Konto-Eröffnung?

  • keine ahnung - die speichellecker interessieren mich nicht! sind doch zu dumm, daten korrekt zu interpretieren.
    konkret belegen kann ich dir das auf anfrage!

5.Können mehrere Fremde Personen Kontoberechtigt sein-z.B.mein :Kumpel und ich - wobei beide nur zusammen Geld abheben können?

  • ein normales sparbuch (ohne vermerk) ist zahlbar bei vorlage

6.Wird dann „Irgentwo“ oder „Irgentwer“ gemeldet, daß ein :Sparbuch existiert?

  • keine ahnung, ein viertel deiner zinsertraege wird an wolfgang abgefuehrt.

7.Kann man bei allen Banken/Kreditinstituten ein Sparbuch :anlegen?

  • reingehen und wunsch aeussern, entweder ja oder nein.

8.Ist das Sparbuch heute noch immer ein Büchlein oder wie :behauptet wurde eine Scheckkarte ?

  • ich glaub’ die spk hat noch ein rotes buch, die ehem. raiffeisenbank fuehrt das spb jetzt wie ein girokonto.
    viel erfolg, gruss flor41

sorry, zu 5.,
frage nicht gelesen:

  • wenn die bank den „aufwand“ (2 unterschriften fuer ein sparbuch) mitmacht, dann ist das natuerlich moeglich.
    dann ‚laufen‘ auszahlungen -wie auch ALLE aenderungen- NUR noch mit zwei unterschriften.

ach…,
jetzt verstehe ich deine frage erst!!!

  • die bank will bestimmt auch die daten des 2. verfuegungsberechtigten erheben.
  • bei ausstellung eines freistellungsauftrages werden die daten automatisch ans finz-amt weitergegeben.

mach’s nicht - leg es unter’s bett und schau zu, wie dein geld tag fuer tag an wert verliert - da hast du wenigstens 'ne erinnerung - oder mach dir damit jedesmal ne zigarette an. da haste dann deinen enkeln mal was zu erzaehlen: …nach dem lira kam der euro…
viel erfolg, gruss flor41

Hallo,
das Sparbuch ist überholt. Es bringt nach Inflation negativen Ertrag. Deshalb sollte man diese Anlageform meiden.
Mit freundlichen Grüßen
Rudi