Liebes Forum,
in unserer Wohnanlage wird der Internetanschluss über einen Kabelnetzbetreiber über das TV-Koaxialkabel zur Verfügung gestellt; parallel existiert im Haus noch das „herkömmliche“ Telefonnetz.
Ich würde gerne (aus beruflichen Gründen) meinen DSL-Anschluss von der dt. Telekom über das Telefonnetz beziehen. Allerdings bietet die DTAG keinen DSL-Anschluss in der Wohnanlage mehr an, da der Eigentümer (bzw. Verwalter) der Modernisierung des Hausanschlusses auf Glasfaser nicht zugestimmt hätte (Auskunft der Telekom).
Der Verwalter führt als Begründung dafür eine Konkurrenzklausel des Kabelnetzbetreibers an, welche angeblich das Zurverfügungstellen anderweitiger Multimediadienste im Haus verbiete.
Nun die Frage: ist das so rechtens? Kann der Betreiber eines Kabelnetzes notwendige Modernisierungen des parallel verlegten und technisch völlig unabhängigem Telefon-Hausanschlusses verbieten?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
Christian