Konkurrenzklausel bei Internet über Telefon- und Kabelnetz

Liebes Forum,

in unserer Wohnanlage wird der Internetanschluss über einen Kabelnetzbetreiber über das TV-Koaxialkabel zur Verfügung gestellt; parallel existiert im Haus noch das „herkömmliche“ Telefonnetz.

Ich würde gerne (aus beruflichen Gründen) meinen DSL-Anschluss von der dt. Telekom über das Telefonnetz beziehen. Allerdings bietet die DTAG keinen DSL-Anschluss in der Wohnanlage mehr an, da der Eigentümer (bzw. Verwalter) der Modernisierung des Hausanschlusses auf Glasfaser nicht zugestimmt hätte (Auskunft der Telekom).

Der Verwalter führt als Begründung dafür eine Konkurrenzklausel des Kabelnetzbetreibers an, welche angeblich das Zurverfügungstellen anderweitiger Multimediadienste im Haus verbiete.

Nun die Frage: ist das so rechtens? Kann der Betreiber eines Kabelnetzes notwendige Modernisierungen des parallel verlegten und technisch völlig unabhängigem Telefon-Hausanschlusses verbieten?

Vielen Dank für eure Einschätzungen!
Christian

Handelt es sich nicht eher um eine Selbstverpflichtung des Eigentümers, niemand anderen zu unterstützen?
Vermutlich bekam er im Gegenzug Vorteile, etwa in der Art, dass der Kabelnetzbetreiber das Hausnetz erstellt, wartet und repariert.

Dein Ansprechpartner ist der Vermieter. Ich befürchte, dass du ihn nicht zwingen können wirst, den Anschluss modernisieren zu lassen. Ich nehme an, es gibt eine Telefondose in der Wohnung und man könnte diese zumindest als reinen Telefonanschluss benutzen?
Wenn das nicht geht - und im Mietvertrag nicht ausdrücklich steht, dass die Dose nicht nutzbar ist, dann melde dem Vermieter den Mangel.

Hallo,

danke für die Rückmeldung; ich bin Eigentümer dieser Wohnung und würde die Modernisierung des Hausanschlusses (auch im Hinblick auf zukünftig wachsende Anforderungen an Bandbreite etc.) durchaus unterstützen. Nach meiner Kenntnis wären der Hausgemeinschaft auch keine unmittelbaren Kosten entstanden, da die DTAG die Modernisierung getragen hätte.

Das Problem ist wie gesagt die fehlende Zustimmung des Verwalters mit dem Verweis auf die besagte Konkurrenzklausel.

Christian

Der Verwalter hat das zu machen, wozu er seitens der Eigentümergemeinschaft beauftragt wurde.

Die Telekom wollte einen Glasfaseranschluss ins Gebäude legen? Also FTTH? Dazu bedarf es der Erlaubnis der Eigentümer, weil das ja eine bauliche Maßnahme darstellt, bei welcher ein Eingriff ins Gebäude erfolgt.
Gab es einen Beschluss der Eigentümer?
Und vor allem: Wie lautet der Wortlaut der Konkurrentenschutzklausel?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass damals festgeschrieben wurde, dass kein anderer Netzbetreiber eine Leitung in das Gebäude herein legen darf. Dann würde es ja auch keinen Telefonanschluss geben. Ich vermute eher, dass es dabei um die Netzebene 4 geht. https://de.wikipedia.org/wiki/Netzebene_(Kabelfernsehen)#Netzebene_4_und_5

Hallo,

die Konkurrenzschutzklausel lautet im Wortlaut:

„Die Eigentümergemeinschaft verpflichtet sich, am genannten Objekt keine Anlage eines anderen Herstellers, Betreibers oder Programmanbieters installieren zu lassen bzw. deren Installation zu dulden. Die Eigentümergemeinschaft wird auch verhindern, dass Dritte Arbeiten an der Anlage vornehmen, sofern dies im Einflussbereich der Eigentümergemeinschaft steht, beispielsweise im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung zur Duldung einer privaten Satelliten-Empfangsanlage“.

Die Eigentümergemeinschaft wurde bzgl. der Modernisierungsanfrage der DTAG nicht gefragt. Der Verwalter hat dies eigenmächtig mit Verweis auf o.g. Klausel entschieden.

Viele Grüße,
Christian

Hallo,

ein Übergabepunkt eines Netzbetreibers ist keine „Anlage“.

Ist „Anlage“ näher definiert?
Wenn ein Glasfaseranschluss darunter fällt, dann wäre auch der Telefonanschluss dazu gehörig.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass damit lediglich Anlagen zur Verteilung desn Breitbandkabelanschlusses gemeint sind. In älteren Verträgen dürfte dabei sogar explizit Fernseh- und Rundfunkempfang erwähnt sein.