Als Selbstständiger (Kleinunternehmer) sind auf alle Einkünfte Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen.
In der Anlage EÜR der Steuererklärung können diese Kosten aber nicht als Verlust eingetragen werden, sondern nur bei den Sonderausgaben.
Wenn jetzt der Gewinn um die KV/PV-Beiträge gemindert werden könnte, wären die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit im Steuerbescheid kleiner und somit der abzuführende Krankenkassen-Beitrag niedriger, oder?
Kann man daher in der Steuererklärung gleich die Einnahmen um die KV-/PV-Kosten mindern?
Moin,
der KV-Beitrag berechnet sich aus den „Bruttoeinnahmen“, wie bei nichtselbständigen AN auch. Bei der Einkommensteuerberechnung werden sie als Ausgaben bis zu einer bestimmten Grenze angerechnet.
https://www.barmer.de/versicherung-beitraege/beitraege/selbststaendige/beitraege-selbststaendige-9408
Hier noch was zum Nachlesen.
Soon
Hallo!
Richtig.
Kann er aber nicht, da diese Beiträge keine Betriebsausgaben sind. Sonderausgaben vermindern nicht deinen Gewinn.
Nein.
Schöne Grüße!