Können Flüchtlinge sich frei in der EU bewegen?

Hi liebe Wissenden,

Mir geht die momentane Flüchtlingsproblematik ziemlich zu Herzen, und ich verstehe noch nicht ganz unsere Gesetze. Deshalb suche ich Rat bei folgenden beiden Fragen:

  1. Dürfen Flüchtlinge sich frei innerhalb der Eu bewegen?
    Also nehmen wir an, eine Familie hat es geschafft an die Griechische Küste zu kommen, und ist auf Griechischem Boden. Dürfen diese nicht theoretisch einen Fernbus nach Deutschland nehmen? Es kann ihnen ja nicht vorgeschrieben werden, dass sie nur in dem Land Asyl beantragen dürfen in dem sie „gestrandet“ sind.

  2. Wie genau verhält sich das rechtlich um das Ankommen der Flüchtlinge?

Soweit ich das verstanden habe, muss ein Flüchtling „zu Fuß“ das Land erreichen. Allerdings werden ja viele mit dem Boot gefahren.
Angenommen wir wenden die Methode von oben an, und Flüchtlinge nutzen den Fernbus. Was wenn sie 5 Meter vor der Grenze aussteigen, zu Fuß die Grenze passieren (der Busfahrer parallel die Grenze passiert), und sie dann wieder in den Bus einsteigen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo!
Das hast Du aus der pausenlosen Berichterstattung nicht mitbekommen ?

Sie dürfen keineswegs dorthin wo sie wollen! Sie haben kein Visum sind also deswegen keinen „normalen“ Reisenden wie Touristen.

Sie wollen Asyl, also müssen sie das auch im ersten EU-Land das sie betreten( im Sinne von erreichen gemeint) beantragen und die dortigen Behörden müssen sie registrieren.
So ist es unter allen EU-Ländern verabredet.

Ob sie dann in dem Land bleiben ist eine andere Sache. Die 2 Hauptankunftsländer Griechenland und Italien sind überlastet.

Die Behörden dort können das offensichtlich nicht leisten, bzw. wollen das auch nicht. Aber viele Flüchtlinge reisen ob mit oder ohne Registrierung einfach weiter. Das ist nicht erlaubt, aber passieren tut ihnen auch nichts, wenn man sie aufgreifen würde.

Man muss sie erst einmal aufnehmen, bis man geklärt hat, ob sie nicht doch schon woanders registriert sind und dieses Erstland sie zurücknehmen müsste.
Das sind wenige Menschen. Und es dauert monatelang.

Deine Fallkonstruktion unter 2) ist völlig abwegig und hat mit der Sache grundsätzlich nichts zu tun.

MfG
duck313

MfG
duck313

Moin,

was dich als „Stichwort“ interessieren könnte, ist das s.g. Dubliner Übereinkommen bzw die daran anschließende „Dublin-III-Verordnung“
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_Nr.604/2013%28Dublin_III%29

Der Sinn von Asyl ist doch jemandem in z.B. lebensbedrohlicher Not zu helfen. Der Sinn ist nicht, jeden Menschen dieser Erde auf eigenen Wunsch hin zu einem EU-Bürger mit gleichen Rechten zu machen.
Wer z.B. in Syrien um sein Leben fürchtet, muss dies in aller Regel in Griechenland nicht mehr. Nach den Vorgaben der EU so wie ich sie verstanden haben, kann bzw muss er also dort bleiben. Es kann ihnen also sehr wohl vorgeschrieben werden wie/wo sie Asyl beantragen können/dürfen.
Dass sich viele Flüchtlinge nicht daran halten und in andere EU-Länder weiterreisen ist wohl so nicht vorgesehen und IMHO wohl auch der Grund, warum viele Länder (Dänemark, Deutschland, Österreich, Ungarn, …) ihre Grenzen wieder zumindest teilweise „schließen“

VG
J~

Hallo,

ganz einfache Antwort:

Nein, sie dürfen sich nicht willkürlich in der EU bewegen. Sie haben umgehend in dem Land um Asyl nachzusuchen, dass sie nach Eintritt in die EU zuerst betreten haben. Solange sie das nicht tun, ist ihr Aufenthalt illegal.

weitere ganz einfache Antwort:

Die wahrscheinlich ca. 100.000 Menschen, die sich aktuell zwischen GR und D (oder auch nur bislang in GR) befinden, schert das überhaupt nicht, weil es nicht mehr (oder nur selten) durchgesetzt wird.

Supereinfach: Egal wie sie in ein Land kommen, halten sie sich im Land auf. Da können sie sich auch mit Katapulten über die Grenze schießen lassen. Rechtlich haben sie damit das Land „betreten“.

Gruß
vdmaster

Hallo Starri,

Du musst erst mal zwei Dinge grundsätzlich sehen:

Jeder Staat hat das Recht zu bestimmen wer ihn betreten darf.

Zwar haben einige Staaten untereinander sehr großzügige Regeln
vereinbart (Z.B. Schengenabkommen) oder sogar gegenseitige
Reise- und Niederlassungsfreiheit ausgehandelt. Historisch und
global ist das aber die absolute Ausnahme.
Rechtlich hat kein Staat einen Grund die aktuelle Völkerwanderung
auf sein Staatsgebiet zu lassen!

Es geht nicht ums frei bewegen … es geht um wirtschaftliche Vorteile

Von extrem wenigen Ausnahmen (etwa Sinti aus Serbien) wird keiner
der Ankömmlinge aus dem Westbalkan in seiner Heimat in irgendeiner
Weise verfolgt und selbst die ‚Menschen aus Syrien‘, was in vielen Fällen
ja auch gelogen ist, sind im Regelfall seit Jahren in Lagern in der Türkei
oder Jordanien in Sicherheit gewesen.
Würde Deutschland seine Sozialhilfesätze auf den EU-Durchschnitt
senken und nicht sofort allen Ankömmlingen Krankenkärtchen und
Familienzusammenführung ermöglichen würden diese Menschen
zuhause ihr Glück suchen.

Zu deinen Fragen:
Asyl steht nur akut verfolgten Menschen zu. Wer in Griechenland ankommt
ist spätestens damit seinen Verfolgern entkommen und der Asylgrund ist
entfallen. Er kann in Griechenland um Asyl bitten (und bekäme es auch) aber
da die Griechen lausig zahlen will er weiter ins goldene Deutschland.

Wenn er in Griechenland als Asylant anerkannt ist, kann er selbstverständlich
den Fernbus nehmen und sich mal Berlin ansehen. Nur müßte er dann den
Bus, das Hotel und seine Spesen aus eigener Tasche zahlen.

Rechtlich ist sowas im Zweifelsfall ein illegaler Grenzübertritt und dafür kann
man ins Gefängnis kommen und/oder angeschoben werden.

Nur wenn zehntausende Syrer das hier in die Heimat funken darf man sich nicht wundern dass immer mehr nach „Germany“ wollen und in der Türkei der Markt für gefälschte syrische Pässe blüht: http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-08/fluechtlinge-dublin-eu-asyl