Ein Laie braucht Rat,
wenn ein Vertrag im Februar endet, jedoch verlängert wird (unbefristet!), müssen dann von 26 Urlaubstagen im Jahr, von Januar und Februar -4 an der Zahl- bis Vertragsende im Februar,-genommen werden? Ich bin mir bewusst, dass bei Vertragsende der Resturlaub genommen wird, jedoch nicht, bei einer Vertragsverlängerung?! Oder doch? Was könnte man machen bzw. welche § könnte man diesem Arbeitgeber zukommen lassen, damit auch er sich an´s Recht hält?
Zudem gäbe es weitere unklarheiten.
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wenn z.B. nur 12 Tage und 2 Wochenenden zusammenhängender Erholungsurlaub gewährt werden würde.
-Steht einem AN nicht 3 Wochen Erholungsurlaub am Stück zu? -
wenn im ersten Quartal 5 Urlaubstage genommen werden müssten, da es sonst nicht möglich sei, eine für alle annehmbare Urlaubsgestaltung zu realisieren (…)
ohne wenn und aber, auch wenn alle Schichten abgedeckt wären.
-natürlich soll schnellst möglich Urlaub abgebaut werden, aber auch, wenn alle Schichten abgedeckt wären und es zu keinerlei Problemen/Ausfällen käme?!
Über Antworten würde ich mich freuen.
Branche: Gastronomie.