Ginge das theoretisch?
geht auch praktisch. Es gibt richtige Sets an Grundaustattung dafür.
und Kleinmengen sind auch rechtlich (steuerrechtlich) unbedenklich.
MfG
duck313
Ja, das geht. Um dein eigenes Bier zu brauen würde ich dir ein Einsteigerset, z.B. http://amzn.to/1mFJF37, empfehlen, damit geht es wahrscheinlich am besten
Viel Erfolg!
Nächten Urlaub in Finnland.
Bekommst in fast jedem Geschäft Pulver incl. Anleitung.
Obs schmeck ist ne andere Sache.
MfG
Claude
Servus,
die ungefähr tausend Jahre lang, wo das Brauen so normal war wie das Backen und das Schlachten, gab es keine „Sets“ für was auch immer.
Das Mälzen ist dabei übrigens anspruchsvoller als das Brauen eines einfachen obergärigen Biers.
Schöne Grüße
MM
Servus,
jedes Brauen, auch für den Eigenbedarf, muss dem zuständigen Hauptzollamt vorher angezeigt werden, auch wenn die Freimenge von 200 Liter im Jahr nicht überschritten wird.
Schöne Grüße
MM
Aber Bier brauen kann man im Gegensatz zum Schnaps brennen nicht „Riechen“ lol
Noch nie bei einer Brauerei vorbeigefahren?
Da verwechselst du die Rückstände mit dem Brauvorgang.
Was du bei einer Brauerei riechst, ist der sogenannte Treber, der dort natürlich in großen Mengen anfällt und dementsprechend sein markantes Aroma verbreitet, weil er nämlich für die Bauern gesammelt wird.
Ich glaube kaum, das zu Hause jemand 2 Tonnen Treber produziert
Aber wenn ich mir zuhause selbst Eierlikör machen würde, dann dürfte ich das und Bier nicht? Das kann nicht ganz stimmen
Hast du das selbst schon mal damit probiert?
Ich selbst noch nicht, aber wir haben das mal im Bio-Unterricht bei einer GFS angeschaut, ist das selbe Paket gewesen. Geschmeckt hats später auch, durfte mal probieren Das zusammenmischen hast du in ca. 20-30 Minuten geschafft, dann muss es halt noch ein bisschen stehen. Wie lang genau kann ich dir nicht sagen, aber das steht in der Anleitung.
Gruß, Andreas
Hallo,
offiziell darfst du ohne Genehmigung keines von beiden.
Praktisch gesehen kann man aber sowohl Biere als auch Liköre oder Spirituosen sehr wohl selber machen und das wird auch in vielen Regionen Deutschland bis heute so gemacht.
Servus,
was für eine Genehmigung sollte das sein? Steht das irgendwo in einem Gesetz oder in einer Verordnung, oder ist Dir das bloß mal eben durch den Kopf geschossen, dass es so sein könnte? Falls (1), bitte ich um eine Quellenangabe.
Schöne Grüße
MM
Wenn Brauen sowiel wie „Zusammenmischen und Stehenlassen“ wäre, wäre das Leben viel einfacher…
Servus,
für die Theorie und insbesondere auch Praxis ist auch hier einmal wieder der Ulmer Verlag zuständig:
Richard Lehrl - Bier brauen: Handbuch für den Heimbrauer
Schöne Grüße
MM
hast du doch selber gesagt:
Kommentar von
@Aprilfisch
| 26.12.2015, 17:20 Uhr
Servus,
jedes Brauen, auch für den Eigenbedarf, muss dem zuständigen Hauptzollamt vorher angezeigt werden, auch wenn die Freimenge von 200 Liter im Jahr nicht überschritten wird.
Schöne Grüße
MM
Servus,
in § 41 Abs 1 BierStV ist nur von einer Anzeigepflicht die Rede, nicht von einer Genehmigung.
Schöne Grüße
MM