Hallo adristu
Grob gesagt, ist es folgendermassen:
Der Käufer kann die Herausgabe der Sache selbst nicht durchsetzen, da das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist.
Allerdings ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag entstanden. Wenn du diesen nicht erfüllst, kann der Käufer Schadenersatz verlangen. Kauft er also aufgrund deines Leistungsausfalls z.B. eine andere, vergleichbare (d.h. mit gleichem Zweck, ähnlicher Ausstattung, etc.) Sache und muss dafür einen höheren Preis zahlen, kann er den Preisunterschied von dir herausverlangen, zzgl. allfälliger Aufwendungen, die er hatte, um den Ersatz zu beschaffen, z.B. zusätzliche Transportkosten, Fahrspesen für die Suche nach einem geeigneten Objekt etc.
Gruss
Stefan
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