Wenn das Jobcenter jemanden zum Amtsarzt schickt der Prüfen soll ob jemand momentan vermittelt werden kann und der Arzt kommt zum Ergebniss das die Person erstmal nicht vermittelbar ist was kann das für Konsequenzen haben?
Wird der jenige einfach erstmal für ein halbes Jahr als nicht vermittelbar geführt?
Kann er durch die Beurteilung des Amtsarztes verlangt werden das jemand die Wohnung wechselt z.B. wenn sie als zu groß und/oder zu teuer erachtet wird?
Warum fragt der Amtsarzt überhaupt nach der qm Anzahl der Wohnug?
Kann es sein das der Beurteilte sich dennoch bewerben muss auf Weisung vom Jobcenter?
Bekommt die Person weiterhin Arbeitslosengeld II Leistungen bzw. zahlt nun jemand anderes?