Kontaktaufnahme über ebay-System

Hallo,

seit ein paar Wochen verkaufe ich über meinen eigenen Webshop. Davor hatte ich bereits einige Verkäufe über ebay. Da ich in meinem Webshop auch eine Seite „Kundenstimmen“ habe, interessiert mich nun, ob es wohl legitim und erlaubt ist, die Kunden, die über ebay gekauft haben auch im Nachgang anzugehen und zu fragen, ob sie uns ein kurzes Feedback inklusive Bilder vom Produkt zukommen lassen würden.

Ich habe ja bei ebay keine Möglichkeit die E-Mail Adresse der Kunden rauszufinden. Aus diesem Grund interessiert mich, ob es von ebay erlaubt ist, mit dem Kunden in Kontakt zu treten, obwohl ich ein Interesse verfolge, was nichts mit ebay zu tun hat.

Ob das erlaubt ist?

Rechtlich gesehen habe ich dazu keine Ahnung.
Allerdings würde es mich auch nicht stören ( also ich würde mich deshalb nicht beschweren )
wenn mich jemand über (eben dann) ebaynick anschreiben würde.

hoffe jemand anderes
weiß genau Bescheid.
Wünsche dir viel Erfolg mit deinem Webshop.
liebe grüße marita

Hallo,

mit der Ebay Verkaufsmitteilung: „Herzlichen Glückwunsch,Ihr Artikel ist verkauft!“ verööfentlicht Ebay im Bereich Käufer auch die Mail-Adresse.
Diese Mailadresse dann genommen und die ehemaligen Kunden anschreiben mit Ihrer formulierten Bitte und mit folgendem wichtigen Heinweis:
Diese „News“ erhalten Sie als (ehemaliger) Kunde unseres Online-Shops (§7 UWG) ,( bzw. als Freund, Verwandter, Bekannter und Interessent).
Möchten Sie keine weiteren Informationen erhalten, senden Sie diese eMail einfach zurück mit dem Betreff „Bitte austragen“. Dankeschön.

Somit erfährt Ebay direkt gar nichts von Ihrer Anschreibeaktion.
MfG K.Schiefele

Somit

Hallo,

ich weiß es nicht mit Sicherheit, würde aber schätzen, dass man dazu ähnlich wie beim Newsletterversand die ausdrückliche Zustimmung des Käufers braucht. Und dass der Käufer unerwünschte Belästigungen ähnlich wie unaufgeforderte Werbemails bekämpfen kann.

Für gewerliche Käufer würde wohl etwas anderes gelten, die könnte man evtl. anmailen.

Ansonsten bleibt meiner Einschätzung nach nur diese Aktion z. B. in einem dem Kaufgegenstand beigelegten Flyer zu bewerben oder eine kurze Werbenotiz an legitime E-Mails (etwa Versandbestätigungen) anzuheften und zu hoffen, dass jemand daran interessiert ist.

Stephanie

Hallo Olaf!
Auf keinen Fall darfst du zu ebay-fremden Zwecken Kontakt aufnehmen mit den Käufern die etwas bei ebay gekauft haben.

Das ist nicht nur Spam für die Kunden und somit eine unerlaubt Kontaktaufname, sondern verstösst vor allem gegen die Ebay Regularien.

Hallo Olaf_27,

vielen Dank für deine Anfrage.

Ich wüsste nicht, warum das nicht erlaubt sein sollte.
Über ebay kann man auch die Leute direkt anschreiben. Der Zweck ist nicht Werbung oder Spam, es liegt ein direktes Geschäftsverhältnis vor, da der Kunde ja bereits bei dir gekauft hat (würde ich vorsichtshalber in der E-Mail erwähnen mit Artikelnummer, damit selbst der dümmste Ebay-Mitarbeiter das mitbekommt).

Somit sehe ich keine Probleme.

Es würde allerdings Sinn machen, ein Feedbacksystem einzurichten, bevor der Artikel verkauft wird. Ein Beispiel kann eine Beilage zur Ware sein, wo der Kunde animiert wird, ein Feedback mit Foto zu geben. Wer daran teilnimmt, kommt in ein Lostopf für einen Gewinn, oder der Kunde erhält bei Teilnahme einen Gutschein/Rabatt über 25 % beim nächsten Einkauf, oder so ähnlich.

So braucht man gar nicht viel zu tun, um die Kunden zum Feedback zu animieren. Wäre vielleicht für die nächsten Verkäufe hilfreich.

Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo, ich denke das es nicht erlaubt ist. Weil einer der Gründe die Mailadressen nicht sichtbar zu machen, soll der Schutz der Käufer sein.
Gruß

Keine Ahnung.
LG

Hallo liebes wer-weiss-was-Mitglied,

puh, das ist eine heikle Frage. Prinzipiell steht einer Kontaktaufnahme mit eBay-Käufern nichts Rechtliches im Wege, da es sich dabei um keinerlei Kaltakquise oder ähnliches handelt. Insbesondere wenn es direkt um den gekauften Artikel geht.

Da eBay jedoch selbst keinerlei Funktion wie Artikelbewertung vorsieht (lediglich eben die Verkäuferbewertung) wird das innerhalb eBay eher schwierig zu realisieren sein. Normalerweise sollten Sie als Verkäufer jedoch bei einer Transaktion die eMail-Adressen Ihrer Käufer ohnehin angezeigt bekommen. (Viele eBay-Verkäufer nutzen diese Gelegenheit für Ihre Newsletter), insofern sehe ich keinen Grund der gegen ein solche Anfrage sprechen sollte.

Zur Not steht Ihnen zumindest für die getätigten Verkäufe noch die Option „Mit Käufer Kontakt aufnehmen“ über eBay zur Verfügung und da Sie den Kunden ja keine Werbung sondern eine Feedback-Anfrage schicken, erkenne ich in den eBay-AGBs derzeit keine Schwierigkeiten.

Komplikationen könnte es geben, falls Sie in Ihren Auktionen auf Ihren von eBay getrennten Webshop verweisen. Das ist bei eBay nicht erlaubt. (Lediglich für eBay-Shops).

Mit freundlichen Grüßen
C.K.

Hi, ich versteh nich ganz. Ist dein Webshop bei Ebay?
Oder bist du damit ganz selbstständig?
Bei Ebay kannst du natürlich üm Bewertungen bitten, da bekommst nach erfolgreichem Verkauf doch auch die E-mail-Adresse deiner Käufer?
Oder willst du jemanden, der bei Dir über Ebay vor einiger Zeit schon gekauft (und ggf. schon bewertet hat) jetzt nochmals „ansprechen“ für Kundenmeinungen zu deinem eigenständigen jetzigen neuen Webshop?
Das ist m.E. nicht unbedingt die beste Idee. Könnte mir vorstellen, dass das Stress geben könnte…
Alles Gute, mouseberg

hallo, bin immer noch krank, grüsse kahlken