Kontenplan Regelungen

Ich habe Schwierigkeiten herauszufinden, wie genau die Regelungen bezüglich der Erstellung eines Kontenplans aussehen. Gibt es hinsichtlich dessen irgendwelche guten Quellen?

Fragen:
Muss ein Unternehmen seinen Kontenplan aus einem Kontenrahmen ableiten oder darf es unabhängig von einem Kontenrahmen einen Kontenplan erstellen?

Wie viele Gliederungsebenen für Konten müssen mindestens enthalten sein? Gibt es ein spezifiziertes Maximum?

Wann muss die Nummerierung von Konten übernommen werden, wenn überhaupt?

Dies ist mein erster Beitrag, bitte auf Fehler hinweisen, danke!

Hallo Reis,

herzlich willkommen!

Um was für ein Unternehmen/Branche handelt es sich denn (Industrie, Handel?)? Mit welchem Buchhaltungsprogramm wird gearbeitet? Ist schon ein Kontenrahmen vorhanden oder ist es eine neu gegründete Firma? Gibt es einen Steuerberater, der bedient werden soll?
Oder sind das rein theoretische Fragen für Schule, Fortbildung…?

Viele Grüße
Karin

Servus,

nein, das muss ex nihilo geschlossen werden: Es gibt im Gegensatz zu anderen Ländern keinerlei Normen oder Vorschriften, was für ein Kontenplan verwendet werden soll oder muss.

Lediglich die Gliederung von Bilanz und GuV nach Positionen ist vorgeschrieben, und auch das nur für Unternehmen, die kaufmännisch Bücher führen und Abschlüsse machen müssen:

§ 275 HGB; § 276 HGB.

Dass an diesen Stellen des HGB keine detaillierteren Vorschriften stehen, kann als Unterstützung für die Antwort dienen: Nein, es gibt in Deutschland keine vorgeschriebenen Kontenrahmen.

Es müssen mindestens die GuV- und Bilanzpositionen wie oben gegliedert werden, das ist alles. Dass z.B. verschiedene Bankkonten auch auf verschiedenen FiBu-Konten zu buchen sind, ergibt sich allenfalls aus dem Gebot der Nachvollziehbarkeit der Buchführung.

Nein - es ist nicht selten, dass Elemente der Kostenrechnung in die FiBu reingequetscht werden, da sind dann 8 - 10stellige Konten nichts besonders Ungewöhnliches.

Dann, wenn technische Gründe dafür vorliegen, z.B. Kontenfunktionen in der USt-Abstimmung.

Schöne Grüße

MM

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Ganz abgesehen von den von @Aprilfisch beschriebenen geringen Vorgaben sollte man sich das Leben nicht auf den ersten Blick mit einem selbst gestrickten Kontenplan versuchen zu vereinfachen. Steuerberater und Menschen die man ggf. mal einstellen möchte/muss um die Buchhaltung zu erledigen/einzusetzende Software sind mit gewissen Kontenrahmen vertraut/haben hier hinein gewisse Automatiken z.B. für die Umsatzsteuer bereits passend integriert, … Da tut man sich mit einem selbstgestrickten Kontenrahmen keinen Gefallen.

Ich denke noch mit Schrecken an Zeiten zurück in denen ich mir mein Studium mit dem Verkauf und der Implementierung und Wartung entsprechender Software verdiente und teilweise mit solchen Leuten zu tun hatte, bei denen es dann ständig nur Probleme gab. Man muss die recht umfassenden Standard-Kontenrahmen ja nicht vollständig nutzen, wenn einen das zu Anfang überfordert/dies unnötig ist. Der Steuerberater kann dabei helfen die zunächst mal benötigten Konten zu identifizieren.

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Servus,

außerhalb von Industriekontenrahmen und verschiedenen Konzernkontenrahmen (und natürlich dem ganzen SAP-Kontext, in dem Sachkontonummern ohnehin keine so große Bedeutung haben) ist der „Gold-Standard“ hier der SKR04 von DATEV, der nicht nur eine unmittelbare Verbindung zwischen den „Hausnummern“ und der Gliederung von Bilanz und GuV herstellt, sondern auch von der einfachsten Übersicht bis zu sonstwelchen Verästelungen so gut wie jede Möglichkeit bietet, die man sich wünschen kann.

Schöne Grüße

MM

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Und der wird auch bei diversen Programmen in leicht abgewandelter Form (wenn sie nicht von der DATEV selbst kommen) so mitgeliefert, dass alle Automatiken, die diese Lösungen so bieten, optimal umgesetzt sind, ohne dass man da irgendeinen Gedanken dran verschwenden oder selbst Hand anlegen müsste.

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