Konto & Bankleitzahl - Wiedervergabe?

Hi

jemand macht 1995 z.B. bei der Sparkasse ein Konto. Dieses wird 2000 aufgelöst.

2001 kommt jemand zu der Bank & macht ein Konto auf - und bekommt diese alte Kontonummer.

Darf des die Bank?

Nun hat der „Erst-Kontonummerbesitzer“ nen Vertrag gehabt mit Lastschriftverfahren. Da Umzug vergaß er diesen.

Nun meldet sich der neue Kontoinhaber bei der Firma wo der Vertrag läuft und reklamiert Abbuchungen - was nun? Wer ist Schuld? Was kann gemacht werden, wenn die erste Person nicht erreicht werden kann da keine Nummer und keine aktuelle Anschrift? Die Bank darf ja Kontaktdaten etc nicht nennen.

Frage beruft sich auf nen beruflichen Fall heute. der alte Kunde hat auf deinen Firmenanschreiben die selben Bankdaten wie der Nicht-Kunde der sich meldet und per Kontoauszug „beweist“ das des sein Konto is und die Firmen und Inhaber / Geschäftsführer komplett anders sind.

Erfassungsfehler ausgeschlossen, da 1.Kunde ein Händler der Firma war und dieses Konto auch für Provisionen zur Abrechnung genutzt wurde…

Grüße
Blue

Hi

Servus,

jemand macht 1995 z.B. bei der Sparkasse ein Konto. Dieses
wird 2000 aufgelöst.

2001 kommt jemand zu der Bank & macht ein Konto auf - und
bekommt diese alte Kontonummer.

Darf des die Bank?

Das müssen die Insider hier beantworten.

Nun hat der „Erst-Kontonummerbesitzer“ nen Vertrag gehabt mit
Lastschriftverfahren. Da Umzug vergaß er diesen.

Nun meldet sich der neue Kontoinhaber bei der Firma wo der
Vertrag läuft und reklamiert Abbuchungen - was nun?

Die Reklamation ist berechtigt, weil ja kein Vertragsverhältniss zwischen diesen Parteien besteht.

Wer ist
Schuld?

Der ehemaliger Kontoinhaber.

Was kann gemacht werden, wenn die erste Person nicht
erreicht werden kann da keine Nummer und keine aktuelle
Anschrift?

Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt des ehemaligen Kontoinhabers. Kostet nicht sehr viel, je nach Gemeinde ca. 5 - 10 Euro.

Die Bank darf ja Kontaktdaten etc nicht nennen.

Frage beruft sich auf nen beruflichen Fall heute. der alte
Kunde hat auf deinen Firmenanschreiben die selben Bankdaten
wie der Nicht-Kunde der sich meldet und per Kontoauszug
„beweist“ das des sein Konto is und die Firmen und Inhaber /
Geschäftsführer komplett anders sind.

Meldet sich der Inhaber erst jetzt, also nach mehr als vier Jahren und reklamiert? Da tritt ja schon teilweise Verjährung ein, nach meinen Wissen. Das ist sicher ein Fall für den Rechtsanwalt, oder der will euch leimen.

Erfassungsfehler ausgeschlossen, da 1.Kunde ein Händler der
Firma war und dieses Konto auch für Provisionen zur Abrechnung
genutzt wurde…

Grüße
Blue

Grüße,

Roland

Hallo,

ja, das ist korrekt. Da die Kontonummer immer eine Prüfziffer enthalten un ein Teil der Kontonummer fix ist (bezeichnet die Geschäftsstelle) stehen nicht unbegrenzt viel Kontonummern zur Verfügung.

Früher haben die Banken drei Jahre nach Löschung neu vergeben, heute ist das bei einer deutschen Grossbank nur 1,5 Jahre.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hi & Danke erstmal **

D.h. also, dass die Bank dann auch u.U. nachprüfen muß, ob es der richtige Kontoinhaber ist?

Grüße
Blue

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

die Bank geht davon aus, dass alles nur noch den neuen Kontoinhaber betrifft und bucht fleissig über das Konto. „Eigentlich“ müsste die Bank ja ohnehin einen Abgleich zwischen angegebenen Namen und Namen des Kontoinhabers einen Abgleich machen, machen die meisten Banken aber erst ab einer bestimmten Summe. Das wird bei allen Konten so gemacht - ob nun gerade neu vergeben oder nicht.

In der Regel passiert da nichts mehr mit solchen „Gebraucht-Konten“, die sind „runderneuert“, der Saldo steht auf Null :wink:
Es komm immer mal vor, dass ein alter Gläubiger (z.B. Fiannzamt) noch die Kontonummer kennt und beim falschen landet.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hi

Dank Dir schonmal - dann werd ich mal schauen was ich mit den beiden manchen kann am Montag.

Die Info wegen Einwohnermeldeamt kann ich nicht übernehmen - das muß wenn dann die Fachabteilung machen, die für solche Recherchen zuständig sind.

Ich bin doch imm wieder positiv überrascht, wieviel Fachwissen man doch von privat an privat im wer-weiss-was erhält - RESPEKT!

Grüße
Blue

Rückfrage

Früher haben die Banken drei Jahre nach Löschung neu vergeben,
heute ist das bei einer deutschen Grossbank nur 1,5 Jahre.

Ist das sicher dass das bei der Bank noch so ist?
Denn im Rahmen des KWG §24c dürfte die technisch kaum umsetzbar sein, diese Nummern vor Ablauf der 3 Jahresfrist n eu zu vergeben.

Gruss Ivo

Hallo,

bei einer bekannten deutschen Grossbank werden die gelöschten Kontonummen nach 18 Monaten wieder freigegeben (muss nicht heissen, dass sofort darauf ein neues Konto kommt)

Dies Wissen ist allerdings ca. 1 Jahr alt, wenn sich da was geändert hat - ohne Gewähr.

Gruss Hans-Jürgen
***

Ich zweifle in keinster Weise an dass dies so war.

Ich glaube nur nicht dass an dieser Praxis festgehalten werden konnte.
Und wenn doch, so frage ich „wie“? - aber das kannst du mir wahrscheinlich leider auch nicht verraten. Schade.

Gruss Ivo

Hallo,

Ist das sicher dass das bei der Bank noch so ist?
Denn im Rahmen des KWG §24c dürfte die technisch kaum
umsetzbar sein, diese Nummern vor Ablauf der 3 Jahresfrist n
eu zu vergeben.

Ja. In der KWG24c-Datenbank ist zwar zwingend eine 3-jährige Historie zu speichern. Dies hindert aber nicht an einer Wiederbelegung. Datentechnisch sieht das dann z.B. so aus:

01.01.05 Eröffnung Konto 123 für Max Mustermann
01.05.05 Schliessung Konto 123
01.09.05 Eröffnung Konto 123 für Thorsten Testkunde

Es ist jederzeit eindeutig, welche Konten für welche Personen geführt werden. Die Abfrage erfolgt ja sowieso aus Sicht der Behörden über die Personen. Frage ich nach Max Mustermann, so erhalte ich nur die ersten beiden Einträge.

Danke (owt)
thx