Konto gekündigt - trotzdem weitergeführt

Hallo Freunde,
ich habe im Februar ein Girokonto bei Bank B eröffnet und das bestehende Girokonto bei Bank A zum 30.04. gekündigt. Die Kündigung wurde mir bestätigt.
Das Guthaben wurde von mir vorab auf das neue Konto überwiesen, der Kontostand des alten Kontos war zum Stichtag 0.00 Euro. Anfang Mai stellte ich fest, daß das Konto weiterbesteht und zwei Versicherungen am 4. Mai abgebucht wurden.
Natürlich habe ich den negativen Betrag ausgeglichen und die beiden Versicherungen angewiesen künftig vom neuen Konto abzubuchen.
Heute stelle ich fest, daß das Konto immer noch besteht und wieder eine Versicherung abgebucht wurde.

Nun frage ich mich, bin ich für die Nachlässigkeit von Bank und Versicherungsgesellschaft verantwortlich?
Die einen vergessen offensichtlich, das Konto aufzulösen, die anderen sind nicht fähig, die Bankverbindung zu ändern…

Muß ich den Kontostand eines Kontos, das seit 2 Monaten nicht mehr bestehen sollte, ausgleichen?

Fangen wir mal hinten an: das Kreditinstitut kann nichts dafür, daß die Versicherungen noch von diesem Konto abbuchen. Also bleibt es ganz sicher nicht auf einem eventuellen Sollsaldo sitzen. Und zum Trost: hätte das Konto nicht bestanden, als sie abbuchte, hättest Du möglicherweise eine Vertragsstrafe bezahlen müssen und ggfs. den Versicherungsschutz verloren (jeweils abhängig davon, wessen Verschulden es war, daß die Abbuchungen über das falsche Konto liefen). Es ist also gut für Dich gelaufen.

Das gleiche gilt für den 4. Mai. Die Abbuchungen wären aufgelaufen, wären zurückgewiesen worden und Du hättest möglicherweise Vertragsstrafen bezahlt und genauso möglicherweise den Versicherungsschutz verloren. Auch hier: alles gut für Dich gelaufen. Warum das Konto zum 30. April nicht geschlossen wurde, kann Dir hier niemand sagen. Deswegen solltest Du das Kreditinstitut kontaktieren. Und warum die Versicherungen noch von diesem Konto abbuchten, kann Dir auch niemand sagen, außer den Leuten von der Versicherung.

Es sind verschiedene Gründe in beiden Fällen denkbar, über die es sich nicht zu spekulieren lohnt, weil es eh nichts ändert. Also ab ans Telefon und der Sache nachgegangen. Aber von dem Gedanken, daß das Kreditinstitut für Dich die Versicherungsbeiträge bezahlt, solltest Du Dich lösen. Das wird nicht passieren und dafür gibt es auch keine Rechtsgrundlage.

Gruß
C.

1 Like

Das stimmt heutzutage nicht mehr so pauschal. Es gibt den Umzugsservice, den Kreditinstitute dem Kunden - gesetzlich verordnetet - anbieten müssen. Wenn der OP einen solchen Service beansprucht hat, können „die Banken“ durchaus was dafür.

Ob der OP das beansprucht hat, müsste er natürlich erstmal mitteilen.

Es kann sein, natürlich. Aber wie Du richtig schreibst: wir wissen es nicht. Was wir aber wissen, ist dies hier:

Also hat er die Versicherungen angeschrieben oder anderweitig kontaktiert. Danach hat eine der beiden Versicherungen wieder abgebucht.

Und egal, wie das am Anfang abgelaufen ist, ist die Antwort auf die Frage auf jeden Fall klar:

Auf keinen Fall und unter keinen Umständen muß das Kreditinstitut die Versicherungsbeiträge des Fragestellers bezahlen. Schuldner der Versicherungsbeiträge ist und bleibt der Versicherungsnehmer.

1 Like

Das nicht. Aber jenachdem, wie das abgelaufen ist, muss das Kreditinstitut für die Kosten aufkommen, die durch einen missglückten Bankeinzug entstehen und dürfen dann auch keine Zinsen wegen dem negativen Kontostand verlangen.

Missglückt ist doch kein Einzug. Das ist ja gerade das Problem.

… der Satz ging weiter.

Ich weiß. Ich habe aus Gründen der Datensparsamkeit nur den Teil kommentiert, der Quatsch war.