Konto trotz privatinsolvenz?

Das ist ein einziger spießrutenlauf meine jetzige bank
Verlangt kontoführungsgebühren in Höhe von 16 € und
Sparkasse sowie Targobank haben abgelehnt.
Ich bin echt verzweifelt weil ich das ganze noch nicht
Einmal selbst verzapft habe sondern dank meiner
Mutter seit einem Jahr in der PI stecke.
Ebenso wie sie aber für den anfang wäre s schonmal schön
Ein einfaches konto zu bekommen ohne solche hohen
Gebühren.

Hallo,
wegen P-Konto sollte man dringend mit einer Schuldnerberatung vor Ort reden - in Niedersachsen kommt ev. Frau Reimann in Frage: www.bss-beratung.de
VG Klaus Marwede

Hallo,
in den AGB der Banken und Sparkassen gibt es einen §, der jedem Bürger ein Konto zusagt, d. h. rein formell darf die Sparkasse und auch die Targobank eine Kontoeröffnung nur ablehnen, wenn Sie bereits in der Vergangenheit ein Konto bei dieser Bank hatten. Diesen Anspruch aber auch durchzusetzen (evtl. gerichtlich) ist der Mühe nicht wert.
Im Internet gibt es einige Foren, die sich mit den in Ihrem Fall hohen Kontogebühren beschäftigen.
Die hängen i. d. R mit dem Pfändungsschutzkonto zusammen.
Ich empfehle im Internet nach Foren zum Pfändungsschutzkonto zu suchen. Dort gibt es sicherlich Tipps für eine günstigere Bank, denn wer ein günstiges Pfändungsschutzkonto anbietet hat ein ein Guthabenkonto im Repertoire.

MfG

Hallo,eröffne bei der Bank ein so genanntes P-Konto,das bedeutet das hier bis zu einer bestimmten Summe nicht gepfändet werden darf.Nach meiner Information,kann bzw darf die Bank da nicht ablehnen.
diese Konten wuden speziell für diese Fälle eröffnet.
mfg
Jörg

Nach der Umsetzung des „Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes“ ist es Verbrauchern ab dem 1 Juli 2010 möglich ein sogenanntes Pfändungssicheres Konto bzw. ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) mit ihrer Bank oder Sparkasse zu vereinbaren. Die entsprechenden gesetzlichen Neu-Regelungen hierfür finden im § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO) widerhall.

Gerade Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen geraten aufgrund der eigenen finanziellen Situation schnell in die Lage sich stark zu verschulden, weil die Einnahmenseite durch Erwerbslosigkeit weg gebrochen ist. Der Gesetzgeber hat nun ein deutliches Signal zum Schutze der Schuldner gesetzt. Denn bislang war es so, dass ein Gläubiger immer die grundsätzliche Wahl hat, was gepfändet werden soll. So kam neben der Pfändung von Gegenständen auch die Pfändung von Einkommen, Sozialleistungen und Guthaben auf dem Konto in Betracht. Ein P-Konto können alle beantragen, unabhängig ob sie Schuldner sind oder nicht.

Und wo ist die Frage?

Hallo

Die Gebühren sind oftmals abhängig vom monatlichen Geldeingang, z. B. Bei der Postbank kostenlos ab ca. 1.100 €

LG

hallo, Sparkassen, postbank haben sich verpflichtet guthabenkonten zuführen. Darauf hinweisen.

mfg

Moin Angelkiss90,

per Selbstverpflichtung haben die Banken Deutschlands zugesichert, jeder Privatperson EIN Girokonto zuzugestehen - auch in PI. Sie vergessen das manchmal, aber bei Erwähnung der entsprechenden Selbstverpflichtung und Hinweis auf die Presse erinnern Sie sich bestimmt.

D.H. wenn Du keines hättest könntest Du Dir sogar eine Bank aussuchen. Nur da Du schon ein hast wüsste ich nicht was eine Bank zwingen könnte eines zu eröffnen. Ich vermute Du bist auf den guten (sozialen) Willen eines Geldinstitutes angewiesen und hier wundert mich das verhalten der Sparkasse, die m.E. unter den Geldhäusern noch den stärksten sozialen Willen aufweist.

Falls die 16 EUR monatliche Gebühren sind ist es wirklich unverschämt. Wenn Sparkasse wirklich nichts bringt (Nachbarsparkasse?), dann könnte aufgrund von Fehlsteuerungen bei den Vertriebszielen die Postbank die nächstbesten Chancen bieten. (Die Mitarbeiter sind dort angehalten Girokonten zu eröffnen, selbst wenn die Kunden keine großen Potentiale an Erträgen versprechen).

Ich hoffe es hilft.

Bert

Hallo Angelkiss90,
in vielen Bundesländern müssen die Banken (leider) gar nichts. Manchmal sind die Sparkassen die Ausnahme, aber die sind auch nicht mehr das, was sie mal waren (siehe hohe Zinsen bei Dispokrediten).
Im Netz wird die Norisbank heiß empfohlen. Ist fast alles kostenlos. Wenn nicht vor Ort - online oder tel. eröffnen. Die sind bei der cash-Group mit vielen Automaten (Karte gibt´s nur im Guthabenrahmen wegen der PI).
Wenn gar nichts mehr hilft, gehe zum Bürgermeister Deiner Gemeinde - der soll sich für Dich einsetzen - dazu ist der da. Viel Erfolg - und schreib mir bitte, wie es Dir ging.
Grüße H.F.
PS.: Unterschreib nichts mehr, was Dich für Dritte verpflichtet.

Es ist in der Tat schwierig vom Gesetz müssen die dir ein P-Konto einrichten also nur ein Plus Konto aber wie Immer straüben sich die Banken und wollen das nicht Ich habe mir eine Bekannte Gesucht und das konto auf Ihren Nahmen mit meiner General Vollmacht das geht und vor allen hat keiner Kontrolle über das Konto Generalvollmacht Kostet beim Notar ca 70 Euro Ich hoffe Ich habe dir etwas geholfen wenn nicht melde dich nochmal Ingo

Hallo Angelkiss,

schau mal hier.

http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/841696/b…

Gruss
Knauffi

Da hilft nur eine Beschwerde beim Ombudsmann. Egal bei welcher Bank/Sparkasse/Volksbank man ein Konto hat. € 16,-- mtl. Gebühren sind zuviel. Auf den Internetseiten findet man die Kontaktdaten. Soweit mir bekannt ist es nicht erlaubt für Pfändungskonten/Guthabenkonten mehr als die Gebühren für ein normales Privatkonto zu nehmen.

Sorry da kenn ich mich auch nicht aus.

Leider sind die erhöhte Kontoführungsgebühren wenn man sich in eine PI befindet bittere Realität.
Weil die Schufa Einträge erst 3 Jahren NACH RSB Erteilung gelöscht werden , wird sich dabei weitere paar Jahren nichts ändern…
Die allgemeine Meinung scheint zu sein , daß wir , die "Insolaner " froh sein dürfen , überhaupt ein Konto zu bekommen .
Gruß .

Hallo Angelkiss,

eigentlich haben sich alle Banken dazu verpflichtet, einem Privatkunden ein Girokonto anzubieten. Und zwar auch dann, wenn eine Privatinsolvenz besteht. Außer den Sparkassen hält sich jedoch niemand daran. Darum bin ich ziemlich erstaunt, dass du schreibst, dass die Sparkasse abgelehnt hat.

Zulässig ist das nur, wenn die Kontoführung „unzumutbar“ ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn in der Vergangenheit Betrugsversuche, Nichteinhaltung von Vereinbarungen etc. vorgekommen sind.

Versuch es noch einmal. Auf das so genannte Pfändungsschutzkonto hast du einen gesetzlichen Anspruch. 16 Euro im Monat sind allerdings ne ziemlich Frechheit.

Viel Erfolg bei der Suche.

Ute