Um Gotteswillen, bloß kein gemeinsames Konto. Da könnte es sein, dass sich die Gläubiger Ihres Freundes daran schadlos halten.
Ihr Freund sollte ruhig ein eigenes Konto nehmen. Wenn er das bei der Postbank kann, ist es gut. Ansonsten kann er auch zur Sparkasse gehen. Da aber bitte zu einer anderen Stelle, damit Sie beide nicht in einen Topf geworfen werden.
Zunächst sollte er da ein Guthabenkonto eröffnen. Nach Eröffnung in ein so genannte P-Konto umwandeln. Seit Januar d,J. können Gläubiger auf jedes Konto Guthaben zurück greifen, egal, ob Sozialleistungen oder sonstwas drauf ist. Nur wenn es ausdrücklich als P-Konto (pfändungsfreies Konto) geführt ist, dürfen hier monatliche Eingänge bis 1065,00€ NICHT mehr gepfändet werden.
Es gibt im Internet noch andere Banken, die Konten anbieten. Gläubiger versuchen immer mal gerne Blindpfändungen bei den ortsansässigen Banken und Sparkassen durch zuführen. Also Vorsicht.
Alternative kann Ihr Freund größere Summen, als oben im P-Konto geführt, auf Ihr Konto überweisen lassen. Auch dann, wenn Sie verheiratet sind.
Bis 1065 kann er sich dann auf sein P-Konto einzahlen lassen oder selbst einzahlen. Es ist immer gut, wenn ein Konto besteht, damit die Gläubiger nicht in andere Töpfe rühren wollen.