Kontoauflösung - was tun?

Hi,

mein Freund ist bei der Norisbank und hat nen Brief bekommen das die sich auflösen und ihn zur Postbank weiterempfohlen.
Ich bin bei der Sparkasse.
Wir heiraten allerdings im Juni und sind am überlegen ein gemeinsames Konto zu haben, bzw. er bei mir mit eingetragen wird.
Er hat aber noch ne Menge Schulden und außerdem eine eidesstattliche Versicherung.

Wäre da ein gemeinsames Konto ungünstig? Was sollen wir machen? Doch lieber ein seperates Konto eröffnen?

Lg Anja

Er sollte sich ein sogenanntes " P " Konto einrichten.
Von einem gemeinsamen konto rate ich drigend ab.

Er sollte auf jeden Fall ein eigenes Konto führen. Es können ja auch Kontopfändungen vorkommen, und dann ist es zumindest aufwändig sein eigenes Geld auf diesem Konto zu schützen. Warne jetzt schon vor irgendwelchen Umschuldungen auf denen dann auf einmal deine Unterschrift steht. Dann haftest du nämlich gesamtschuldnerisch, auch wenn dein Freund/Mann nicht mehr bezahlen sollte/bezahlen kann oder falls es doch einmal zu einer Trennung kommt.

was bedeutet p-konto?

Er sollte sich ein sogenanntes " P " Konto einrichten.
Von einem gemeinsamen konto rate ich drigend ab.

wäre dann ein ehevertrag nützlich oder hat das nichts zu sagen?

Ich meine, daß ein Ehevertrag nicht unbedingt nötig ist. Fühle mich da allerdings unsicher. Würde ich vorsichtshalber einen Juristen fragen, oder um Kosten zu sparen Vorgespräch Verbraucherzentrale.

wäre dann ein ehevertrag nützlich oder hat das nichts zu
sagen?

das ist ein pfändungsfreies konto auf das jeder anspruch hat einfach mao googlen

was bedeutet p-konto?

Er sollte sich ein sogenanntes " P " Konto einrichten.
Von einem gemeinsamen konto rate ich drigend ab.

Auf keinen Fall ein gemeinsames Girokonto! Aufgrund der Verschuldungssituation Ihres Freundes kann das richtig Schwierigkeiten machen (Kontopfändung - Gemeinschaftskonten können kein Pfändungsschutzkonto werden!)

Nach meiner Kenntnis schließt die norisbank nur die Filialen und ist danach Direktbank. Dieses noch mal prüfen.
Alles Gute

Antwort:
Da der Freund die EV abgegeben hat, kann es schwierig werden ein neues Konto zu eröffnen. Er sollte sich bei
der Sparkasse versuchen eine P-Konto zu erhalten. Die Bank erklärt das P-Konto (damit umgeht er eventuellen Kontopfändungen).
Auf keinen Fall ein gemeinsames Konto nehmen, denn wenn für den Freund eine Kontopfändung kommt, ist auch das gemeinsame Konto zu und die Schwierigkeiten mit der Sparkasse beginnen. Versuchen Sie auf jeden Fall, das Ihr Konto sauber bleibt.
Die Noris-Bank löst sich nicht auf, sondern siewill ihn
loshaben.

Gruß
M.

Um Gotteswillen, bloß kein gemeinsames Konto. Da könnte es sein, dass sich die Gläubiger Ihres Freundes daran schadlos halten.

Ihr Freund sollte ruhig ein eigenes Konto nehmen. Wenn er das bei der Postbank kann, ist es gut. Ansonsten kann er auch zur Sparkasse gehen. Da aber bitte zu einer anderen Stelle, damit Sie beide nicht in einen Topf geworfen werden.

Zunächst sollte er da ein Guthabenkonto eröffnen. Nach Eröffnung in ein so genannte P-Konto umwandeln. Seit Januar d,J. können Gläubiger auf jedes Konto Guthaben zurück greifen, egal, ob Sozialleistungen oder sonstwas drauf ist. Nur wenn es ausdrücklich als P-Konto (pfändungsfreies Konto) geführt ist, dürfen hier monatliche Eingänge bis 1065,00€ NICHT mehr gepfändet werden.

Es gibt im Internet noch andere Banken, die Konten anbieten. Gläubiger versuchen immer mal gerne Blindpfändungen bei den ortsansässigen Banken und Sparkassen durch zuführen. Also Vorsicht.

Alternative kann Ihr Freund größere Summen, als oben im P-Konto geführt, auf Ihr Konto überweisen lassen. Auch dann, wenn Sie verheiratet sind.
Bis 1065 kann er sich dann auf sein P-Konto einzahlen lassen oder selbst einzahlen. Es ist immer gut, wenn ein Konto besteht, damit die Gläubiger nicht in andere Töpfe rühren wollen.

Guten Morgen, Anja.
Dass die Norisbank aufgelöst wird, wusste ich noch gar nicht. Sowohl die Norisbank als auch die Postbank gehören zur Gruppe der Deutschen Bank.
Wenn Ihr Verlobter die E.V. abgegeben hat, wird er von seinen Gläubigern gewiss „verfolgt“ werden, wenn nicht jetzt, dann irgendwann später. Es wäre somit besser,
dass er ein separates Konto hat. Er hätte ggf. die Möglichkeit, ein „P“-Konto zu eröffnen (Pfändungsfreies Konto). Die Postbank lehnt erfahrungsgemäß meist Anträge ab von Leuten mit E.V.
Einfach bei anderen Banken fragen,z.B. Spardabank,
GLS-Gemeinschaftsbank. Online-Banking ist dann aber
problematisch.

Beste Grüße und viel Glück !
Peter Brückner , [email protected]

hallo blackangel,
ich würde in jedem fall ein separates konto eröffnen, weil dein freund/mann vermutlich häufiger seine kontoauszüge vorlegen muss, um seine finanziellen verhältnisse offen zu legen, da wäre ein „aussortieren“, was zu wem gehört, eher unübersichtlich und ich weiß auch nicht, ob es dir recht wäre, wenn gerichtsvollzieher und co auch automatisch einblick in deine einkünfte nehmen können. im falle einer kontopfändung o.ä zahlungsverpflichtungen deines freundes/mannes käme es auf jeden fall zu komplikationen.

es hat keinerlei vorteile, ein gemeinsames konto zu eröffnen, damit spart man nichts und wenn ihr eure einkünfte übersichtlich behalten möchtet,empfiehlt sich wirklich ein separates konto - zumindest meiner meinung nach.

Hallo Anja,
auf keinen Fall ein gemeinsames Konto. Wenn er titulierte Forderungen hat (Vollstreckungsbescheide), und die muss er haben, da sonst keine eidesstattliche Versicherung möglich ist, kann ein Vollstreckungsgläubiger das gemeinsame Konto pfänden und vermuten, dass alles Guthaben auf dem Konto dem Schuldner gehört. Damit wäre dann dein Geld auch weg. Jeder sollte sein eigenes Konto haben. Er sollte sein Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen. Das beantragt er bei seiner Bank, die zur Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto verpflichtet ist. Dann hat er automatisch einen Grundfreibetrag von 1.028,89 Euro monatlich auf dem Konto. Wenn Ihr verheiratet seid, kann er diesen Freibetrag auf 1.416,11 Euro erhöhen lassen. Für die Erhöhung benötigt er aber eine Bescheinigung (z.B. von einer Schuldnerberatungsstelle oder von einem Anwalt), die er seiner Bank vorlegen muss. Geld, das bis zu dieser Höhe auf das P-Konto eingeht, ist vor Pfändung geschützt. Übersteigende Beträge müsssen von der Bank an den Pfändungsgläubiger überwiesen werden, wenn eine Pfändung auf dem Konto liegt.
Außerdem wäre der Gang zu einer Schuldnerberatungsstelle vermutlich sowieso richtig, wenn er unregulierte Schulden hat. Adressen finden sich unter www.meine-schulden.de
Viele Grüße
Micha