Guten Tag in die Runde,
vorab möchte ich mich schon mal vielmals für alle Antworten bedanken.
Ich fange mal an mit der allgemeinen verfahrenen Situation bei einer Bekannten.
Ich weiß, wie sich das anhören muss, ist aber wirklich so.
Es handelt sich um eine Erbengemeinschaft, wie so oft eben auch zerstritten.
Gegenstand des Erbes sind genau genommen Kontoauszüge der Verstorbenen.
Es wird vermutet, dass die verstorbene Mutter, zwei der fünf Töchter mit einer monatlichen Zahlung aus ihrem Einkommen, in Form eines Bausparvertrages, beschenkt hat. Diese geschah aus Dankbarkeit für die Betreuung und Pflege der Mutter.
Nach dem die Mutter verstorben war, hat sich die Erbengemeinschaft gebildet, um das Erbe anzutreten. Nun möchten die anderen Töchter von der Sparkasse die letzten Kontoauszüge vor dem Tod anfordern. Und hierzu dann meine Frage:
Das eine Geschäftsbeziehung mit der Sparkasse besteht und die Erben das Jahressaldo erfragen können, steht dabei weniger zur Debatte. Aber ist es aus Datenschutzgründen überhaupt möglich komplette Kontoauszüge anzufordern. Damit ist das gesamte vergangene Leben der verstorbenen Person sichtbar. Ist so etwas überhaupt zulässig?
Vielen Dank!