Hallo,
wenn der Verkäufer noch kein Geld hat, muss er natürlich auch nicht liefern. Sie haben mit dem Kontoauszug nur den Beleg, dass sie was angewiesen haben und das Geld von Ihrem Konto runter ist. Aber bis das Geld beim Verkäufer ist, stehen noch zwei Banken (evtl. auch nur eine) mit ihren Geldsüchtigen und unvorsichtigen Geldjongleuren (ist ja auch nicht dessen Geld) dazwischen. Und die sind nicht unfehlbar. Der Fehler liegt also evtl. bei der Bank. Die müsste das dann mal überprüfen, aber so ein Nachforschungsauftrag kostet meistens eine deftige Gebühr. Aber wenn der Fehler nicht bei Ihnen liegt, kann man Ihnen die Kosten ja auch nicht auferlegen. Also noch mal ganz akribisch den Überweisungsbeleg überprüfen; und wenn der Zahlungsweg und auch -zweck und alles andere korrekt ist, sollten Sie so einen Nachforschungsauftrag erteilen. Das sollten Sie am besten vorher mit dem Verkäufer absprechen (ich denke per EMail reicht - das ist zwar nicht auf Papier aber immerhin schriftlich und deswegen auch wohl ausreichend), denn evtl. muss der später die Gebühren übernehmen, falls man ihm nachweist, dass er das Geld doch bekommen hat - das sollte er vorher wissen. Aber: Falls der Fehler nicht bei einer der Banken liegt, müssen Sie zunächst den Nachforschungsauftrag bezahlen. Und das müssten Sie dann auch selber vom Verkäufer zurückfordern. Deswegen vorher schriftlich bestätigen lassen, damit Sie da nicht noch auf den Gebühren sitzen bleiben.
Letztendlich wird der Fehler bei Ihnen oder dem Verkäufer liegen, denn wann geht schon mal überwiesenes Geld verloren? Das machen die Banken täglich, und wenn am Ende des Tages ein Cent fehlt, wird das nachgeprüft. Aber wer weiss? Vielleicht war das gar kein Fehler. Weder von Ihnen, noch von den Banken, noch vom Verkäufer.
Ich schätze die Chancen stehen so:
Ihr Fehler: 33 %
Fehler des Verkäufers: 33%
Fehler der Bank(en): 1%
Verkäufer ist ein Betrüger: 33%
mfg
Thomas Mertens