Kontoauszug als Zahlungsbeleg?

Hallo.,

folgendes Problem: ein Ebayartikel wurde direkt nach Kauf bei einem gewerblichen Verkäufer per Überweisung bezahlt.
Der Verkäufer behauptet aber bis jetzt (3 Wochen nach der Überweisung), keine Zahlung erhalten (gefunden) zu haben.

Gilt in solchem Fall ein Kontoauszug wie eine Quittung / ein  Zahlungsbeleg?

Der Verkäugfer weigert sich hartnäckig, die Ware zu liefern bzw. den Betrag zu erstatten.

Kann die Überweisung nicht angekommen sein? Habe ich bislang nicht erlebt, aber man weiß ja nie.

Dankbar für Tips, Paran

Hallo,

ja, ich denke schon, dass der Konoauszug als Zahlungsbeleg gilt. Kommt mal vor, dass ein Zahlendreher in der Kto Nr ist und die Zahlung nicht ankommt. Das Geld kommt dann aber normalerweise zurück.

Am Gebaren eine Reklamation bei eBay machen.

Gruss Gina

**Hallo Paran,

danke für die Frage.

Wenn auf dem Kontoauszug das Empfänger-Kto. ersichtbar ist kann er als
Zahlungsnachweis genutzt werden.

Hinweis: Empfänger Daten (Name/Firma, Konto-Nummer, BLZ, Bankinstitut, Betrag) genau prüfen! Zahlendreher oder nicht lesbare Zeichen können Fehlbuchungen bzw. Zahlungsrückgaben verursachen. Über die Jahreswende
dauert eine Überweisung machnmal länger …

Sollten Empfänger-Daten korrekt und die Überweisung erfolgt sein, eine
Kopie des Kontoauszugs bzw. dieser einen Buchung an den Verkäufer und
an den Ebay-Kundenservice senden.

Mein Tipp: Alle anderen, sichtbaren Buchungen und nicht relevanten Daten auf der Kopie sch**
wärzen bzw. unleserlich machen!

Besser: Screen-Sheet von der Ebay-Buchung an den Verkäufer und an Ebay-
Kunden-Service mit der Bitte um Waren-Lieferung bzw. Geld-Rückerstattung. Gleichzeitig schriftliche Frist (5 Arbeitstage) zur Lieferung der Ware mitteilen und Hinweis auf gerichtliches Mahnverfahren wenn die Ware bis dahin nicht geliefert bzw der Betrag nicht
erstattet wird!

MfG und viel Erfolg

 

Hallo Paran,

geh zur Bank und lass eine Überweisungsnachfrage stellen. Die wird in jedem Fall den Verbleib des Geldes rausfinden und dann kann man ja weitere Schritte unternehmen.

Viel Erfolg damit und schöne Grüße.

würde ich mal bei meiner bank fragen, ob denn die überweisung so raus ist (empfängerdaten prüfen) wie gewollt und auch dort angekommen.

dann würde ich nochmal mit dem verkäufer kontakt aufnehmen und ihm dies mitteilen (konkreter zahlungseingang bei ihm). danach kann man immer noch weitere schritte einleiten.

gruß inder

p.s. alles screenshotgedöns usw. kann man im zweifel faken.

Nein
Hallo!

Als Zahlungsbeleg kannst du m.E. einen Kontoauszug nicht nehmen. Theoretisch kann die Überweisung ein paar Tage später wieder zurückkommen. Diese Buchung ist vielleicht dann auf einem anderen Kontoauszug.

Er kann max. als Indiz herangezogen werde, aber nicht als Beweis! Denn man kann nicht mit de durchgeführten Überweisungsträger wedeln und ggf. gleichzeitig den Rückläufer versteckt halten.

Gruß
Falke

Hallo,

wenn der Verkäufer noch kein Geld hat, muss er natürlich auch nicht liefern. Sie haben mit dem Kontoauszug nur den Beleg, dass sie was angewiesen haben und das Geld von Ihrem Konto runter ist. Aber bis das Geld beim Verkäufer ist, stehen noch zwei Banken (evtl. auch nur eine) mit ihren Geldsüchtigen und unvorsichtigen Geldjongleuren (ist ja auch nicht dessen Geld) dazwischen. Und die sind nicht unfehlbar. Der Fehler liegt also evtl. bei der Bank. Die müsste das dann mal überprüfen, aber so ein Nachforschungsauftrag kostet meistens eine deftige Gebühr. Aber wenn der Fehler nicht bei Ihnen liegt, kann man Ihnen die Kosten ja auch nicht auferlegen. Also noch mal ganz akribisch den Überweisungsbeleg überprüfen; und wenn der Zahlungsweg und auch -zweck und alles andere korrekt ist, sollten Sie so einen Nachforschungsauftrag erteilen. Das sollten Sie am besten vorher mit dem Verkäufer absprechen (ich denke per EMail reicht - das ist zwar nicht auf Papier aber immerhin schriftlich und deswegen auch wohl ausreichend), denn evtl. muss der später die Gebühren übernehmen, falls man ihm nachweist, dass er das Geld doch bekommen hat - das sollte er vorher wissen. Aber: Falls der Fehler nicht bei einer der Banken liegt, müssen Sie zunächst den Nachforschungsauftrag bezahlen. Und das müssten Sie dann auch selber vom Verkäufer zurückfordern. Deswegen vorher schriftlich bestätigen lassen, damit Sie da nicht noch auf den Gebühren sitzen bleiben.
Letztendlich wird der Fehler bei Ihnen oder dem Verkäufer liegen, denn wann geht schon mal überwiesenes Geld verloren? Das machen die Banken täglich, und wenn am Ende des Tages ein Cent fehlt, wird das nachgeprüft. Aber wer weiss? Vielleicht war das gar kein Fehler. Weder von Ihnen, noch von den Banken, noch vom Verkäufer.

Ich schätze die Chancen stehen so:

Ihr Fehler: 33 %
Fehler des Verkäufers: 33%
Fehler der Bank(en): 1%
Verkäufer ist ein Betrüger: 33%

mfg

Thomas Mertens

Hallo,

der Tipp hört sich gut an, aber geh mal zur Postbank und verlange das.

Da kommt als Antwort: wenn das auf dem Kontoauszug so steht, ist das so abgelaufen, das Geld wurde an die Zentralbank überwiesen, das läuft alles automatisch. Punkt.
Mehr war da nicht rauszuholen.

Da aber selbst das Finanzamt Überweisungsbelege akzeptiert und ich den Verkäufer damit konfrontiert habe, hat dieser jetzt (1 Woche nach seinerseitiger Beendigung des Geschäfts und Weigerung der Leistung) das Computerspiel online geliefert - haben wir allerdings inzwischen anderweitig gekauft, da mit einer Liefeung ja nicht mehr zu rechnen war.
Da die Ware innerhalb von 2 Wochen nach Eingang retour gegeben werden kann (gewerblicher VK) kann er sich kaum damit herausreden, dass der Kauf mehr als zwei Wochen her ist, zumal er die Lieferung verweigerte. Chaot halt.

Ich möchte jetzt nur mein Geld zurück.

Gruß, Paran

Hallo,

die Zahlung erfolgte vor mehr als drei Wochen und kamm nicht retour.

Gruß, Paran

Hall!

Dann kannst du davon ausgehen, dass die Zahlung von deinem Konto abgebucht wurde. Es ist aber noch kein Beleg, dass das Geld auch den Empfänger erreicht hat. Elektronisch aufgegebene Überweisungen werden nicht kontrolliert, ob die Nummern richtig sind. Eventuell freut sich ein Dritter über den unerwarteten Geldeingang.

Gruß
Falke

Da kommt als Antwort: wenn das auf dem Kontoauszug so steht,
ist das so abgelaufen

Hi,

das Problem ist doch, dass Bankleitzahl und Kontonummer des Ziels nicht auf dem Kontoauszug drauf stehen(Ich bin bei der Sparkasse. Da steht es zumindest nicht drauf).
Um Zahlendreher ausschließen zu können muss man also mehr Details haben die eben nicht auf dem Auszug stehen.

MFG

Hallo,

das ist ein Problem, hast recht. Aber Zahlendreher sind normalerweise nach spätestens einer Woche retour gebucht.
Das Geld ist in diesem Fall ja auch gut angekommen - nur jetzt mäkelt der Verkäufer, der Ebayname habe gefehlt - Auktionsnr. war angegeben, was braucht der da einen Ebaynamen?
Gewerbliche VK wollen i.d.R. keine krausen Ebaynamen sondern Auktionsnummern.

Keine schöne Sache. Der VK widerspricht sogar seiner eigenen AGB. Alles sehr kraus.

Werde ich wohl für 12,50 eine negative Bewertung formulieren dürfen.
Ist halt Ebay. Mal macht man schöne Schnäppchen, mal hat man Pech.

Gruß, Paran

Hallo,

der VK hat die Überweisung inzwischen auf seinem Konto gefunden und prompt den Key zu dem erkauften Spiel geliefert, obwohl Rückzahlung angesagt war.
Retoure geht auch nicht, obwohl sie in AGB des VK angegeben ist.

Gruß, Paran

Hallo,

Da die Ware innerhalb von 2 Wochen nach Eingang retour gegeben
werden kann (gewerblicher VK) kann er sich kaum damit
herausreden, dass der Kauf mehr als zwei Wochen her ist, zumal
er die Lieferung verweigerte. Chaot halt.

nicht, dass er sich kaum herausreden kann, er kann sich gar nicht herausreden. Die Frist von zwei Wochen für den Widerruf beginnt zwar zwei Wochen nach dem Kauf, JEDOCH nicht VOR EINGANG der Ware beim Empfänger zu laufen. Da du keine Ware bekommen hattest, hat die Frist auch erst beim Erhalt der Ware angefangen zu laufen. Das mal so grundsätzlich bei Fernabsatz (und für andere Kaufverträge in der Zukunft).

Allerdings hast du etwas von einem Key für ein Spiel geschrieben, und das ist haarig. Für Software (Datenträger), die entsiegelt wurde, gilt nämlich das Fernabsatzrecht NICHT
Guck mal auch hier:
http://www.internetrecht-rostock.de/ausschluss-wider…

Viele Grüße
Christa

Hi,

das Problem ist, dass es bei Mehrfachauktionen eine Auktionsnummer und viele Käufer gibt. Hier reicht die Auktionsnummer tatsächlich nicht.

Wenn es eine Standartauktion(Ein Artikel, ein Käufer) ist, dann reicht die Auktionsnummer.

Ich persönlich gebe bei einer Überweisung die Artikelnummer, meinen Ebaynamen(hat glücklicherweise nur normale Buchstaben) und meinen echten vollständigen Namen an.

MFG