Kontoauszug im SEPA-Stil

Liebe ExpertInnen,

seit SEPA hat bei meiner Bank jeder Kontoauszug mindestens 7, meist aber 11 Zeilen, von denen höchstens 2 für mich von Belang sind - was interessiert mich BIC, Mandatsref, CI, IBAN, Kundenref, Internet, TAN, Referenznr etc pp. Das sind doch alles Infos, die nur von der Bank benötigt weden, wenn irgendwas schiefläuft, und ich suche aus dem Müll, der auch noch ohne Zeilenumbruch daherkommt, mühsam den Verwendungszweck heraus.

Bevor ich den Bankenverband niedermache, wüsste ich gern, ob das alle Banken so machen und ob SEPA das vorschreibt. Wer weiß was?

Gruß Ralf

Hallo,

seit SEPA hat bei meiner Bank jeder Kontoauszug mindestens 7,
meist aber 11 Zeilen, von denen höchstens 2 für mich von
Belang sind - was interessiert mich BIC, Mandatsref, CI, IBAN,
Kundenref, Internet, TAN, Referenznr etc pp.

die Infos bekommst Du, damit Du sicher sein kannst, daß derjenige, der bei Dir abbucht, das auch darf, d.h. Du ihn dazu ermächtigt hast. Dazu dienen dann insbesondere Gläubiger-ID und Mandatsreferenz.

Das sind doch
alles Infos, die nur von der Bank benötigt weden, wenn
irgendwas schiefläuft,

Die Bank braucht auf Deinem Kontoaiuszug gar nichts, weil die Daten in den Systemen des Instituts vorliegen.

Bevor ich den Bankenverband niedermache, wüsste ich gern, ob
das alle Banken so machen und ob SEPA das vorschreibt. Wer
weiß was?

Ich erhalte auf dem Kontoauszug lediglich Verwendungszweck und IBAN sowie natürlich Art des Vorgangs (SEPA-Basislastschrift) und Zahlungsempfänger. Die restlichen von Dir genannten Infos sehe ich, wenn ich die Detailansicht der Buchung im online-Banking ansehe. Daraus ergibt sich dann auch gleich die Frage, ob Du online-Banking benutzt und Dir Deine Auszüge herunterlädst oder sie in Papierform erhälst. Zugänglich müssen Dir die Informationen natürlich sein und wenn Du sie nicht online abrufen kannst, müssen sie Dir anderweitig zugänglich gemacht werden und da bleibt dann nur noch der Kontoauszug.

Gruß
C.

Moin,

Die Bank braucht auf Deinem Kontoaiuszug gar nichts, weil die
Daten in den Systemen des Instituts vorliegen.

wie ich schon sagte: Ich brauche sie nicht auf dem Kontoauszug, nach der Bank habe ich nicht gefragt.

Ich erhalte auf dem Kontoauszug lediglich Verwendungszweck und
IBAN sowie natürlich Art des Vorgangs (SEPA-Basislastschrift)
und Zahlungsempfänger.

Also macht das jede Bank, wie sie mag.

Zugänglich müssen Dir die Informationen natürlich sein

Tja, da laufen wohl die Sicht des Betriebswirts und die des Informatikers auseinander. Oder weißt Du, was der Kontoinhaber mit der TAN(!), einer CI oder einer 30-stelligen REFERENZNR auf dem Kontoauszug anfängt?

Dank & Gruß
Ralf

Hallo,

Die Bank braucht auf Deinem Kontoaiuszug gar nichts, weil die
Daten in den Systemen des Instituts vorliegen.

wie ich schon sagte: Ich brauche sie nicht auf dem
Kontoauszug, nach der Bank habe ich nicht gefragt.

nein, aber ich hatte Dich so verstanden, daß Du meinst, daß das Kreditinstitut die Informationen zu seinem Privatvergnügen auf dem Kontoauszug ausweist. War vielleicht aber auch ein Mißverständnis.

Zugänglich müssen Dir die Informationen natürlich sein

Tja, da laufen wohl die Sicht des Betriebswirts und die des
Informatikers auseinander. Oder weißt Du, was der Kontoinhaber
mit der TAN(!), einer CI oder einer 30-stelligen REFERENZNR
auf dem Kontoauszug anfängt?

Das mit der TAN kann ich mir nicht erklären, denn die wird nicht zusammen mit der Zahlung an das Empfängerinstitut übermittelt. Der CI ist der Credit Identifiert und das ist nichts anderes als die von mir erwähnte Gläubiger-ID und die muß eigentlich schon sein.

Die Referenznummer ist an sich nichts ungewöhnliches, nur scheint mir da jemand ein Format geschaffen zu haben, das bis ins Jahr 10 Mio. n. Chr. oder so zukunftsfähig ist. Es sei denn, daß Du die Mandatsreferenz meinst; dann ist die Angabe schon notwendig, wie schon erläutert. Wie die Mandatsreferenz erstellt/generiert wird, ist wiederum Sache des Einreichers bzw. dessen Kreditinstituts. Auch da kann jemand über das Ziel hinausgeschossen sein.

Kurz gesagt: ja, das macht jeder wie er will, aber seit SEPA gibt es mit Gläubiger-ID und Mandatesreferenz zwei zusätzliche Angaben, die mit übermittelt werde und die prinzipiell auch notwendig sind. Ob tatsächlich auf dem Kontoauszug gut aufgehoben sind, hängt wiederum m.E. davon ab, ob man auf sein Konto online zugreift oder ob nur der Kontoauszug als Medium zur Verfügung steht.

Gruß
C.

Hi,

aber ich hatte Dich so verstanden, daß Du meinst, daß das Kreditinstitut die nformationen zu seinem Privatvergnügen auf dem Kontoauszug ausweist. War vielleicht aber auch ein Mißverständnis.

gewiss nicht, genau so sehe ich das.

Der CI ist der Credit Identifiert und das ist nichts anderes als die von mir erwähnte Gläubiger-ID und die muß eigentlich schon sein.

Eben nicht. Mir ist so wurscht wie noch was, wie der CI und die Mandatsreferenz lauten, ich will den (Firmen-)Namen und sonst nichts.

Die Referenznummer ist an sich nichts ungewöhnliches

Wer referiert da wen? Für mich ist diese Nummer nutzlos, ebenso wie die KUNDENREF.

ob man auf sein Konto online zugreift oder ob nur der Kontoauszug als Medium zur Verfügung steht.

All die genannten Werte interessieren mich weder online noch auf Papier. Vielleicht kannst Du ja mal ein Beispiel konstuieren, in dem ein Bankkunde irgend etwas Sinnvolles damit anfängt, und sei der Sinn auch noch so klein.

Gruß Ralf

Hallo nochmal,

gewiss nicht, genau so sehe ich das.

Der CI ist der Credit Identifiert und das ist nichts anderes als die von mir erwähnte Gläubiger-ID und die muß eigentlich schon sein.

Eben nicht. Mir ist so wurscht wie noch was, wie der CI und
die Mandatsreferenz lauten, ich will den (Firmen-)Namen und
sonst nichts.

sagen wir es mal so: die SEPA-Lastschrift bzw. die dazugehörigen EU-Vorgaben sind von dem Gedanken beseelt, daß sich die Kunden eine erhöhte Sicherheit wünschen und zwar insbesondere, wenn nun Lastschriften auch grenzüberschreitend eingezogen werden können.

So muß man sich, wenn man dann Lastschriften einziehen will, eine Gläubiger-ID zulegen (wird in Deutschland von der Bundesbank vergeben). Diese muß der Zahlungsempfänger zusammen mit einer vorgangsspezifische Mandatsreferenz dem Zahlungspflichtigen vor der ersten Abbuchung mitteilen. Der Kunde kann nun anhand dieser Angaben sowie der Angaben auf dem Kontoauszug erkennen, ob die jeweilige Buchung auf seinem Konto zu recht stattgefunden hat oder ob es sich um eine unautorisierte Buchung handelt.

Daß das in der Praxis im Zweifel keine Sau abgleicht, steht auf einem anderen Blatt. Dennoch sind zumindest diese beiden Angaben auf dem Kontoauszug erforderlich, damit die Sache wie geplant funktioniert. Könnte aber sein, daß die Menschen anfangen, die Angaben interessanter zu finden, wenn die ersten Kriminellen in großem Stile anfangen, aus dem Ausland via Lastschrift Konten abzuräumen und sich das herumspricht.

Gruß
C.

Hi!

Der Gedanke hinter dem ganzen Gedöhns mag schon Sinn haben.

Aber mal aus der Praxis: Wer vergleich die Gläubiger-ID oder die Mandatsreferenz? Selbst wenn die Lastschrift aus dem EU-Land kommt. Niemand.

Welchen Erkenntnisgewinn habe ich denn bei eine berechtigten Lastschrift? Keinen!

und bei einer unberechtigten? Auch keinen!

Gruß derschwede77

P.S. Ich finde auch, dass Kontoauszüge im Sepa-zeitalter zu 70% unnötige Daten enthalten die nur sehr schwer von den wichtigen zu unterscheiden sind.

Telekom-Rechnungen buchen
Servus,

P.S. Ich finde auch, dass Kontoauszüge im Sepa-zeitalter zu 70% unnötige Daten enthalten die nur sehr schwer von den wichtigen zu unterscheiden sind.

aber unterhaltsamer ist das auf jeden Fall geworden, weil die Angaben zur SEPA-Lastschrift so raumfüllend sind, dass sowas wie zwölfstellige Kundennummer, siebzehnstellige Vertragskontonummer und fünfzehnstellige Rechnungsnummer nicht mehr unbedingt auch noch Platz haben. Damit hat das Spiel „Rechnungsnummernsuchen“ einen ganz neuen Reiz bekommen.

Schöne Grüße

MM

Hi nochmal,

Dennoch sind zumindest diese beiden Angaben auf dem Kontoauszug erforderlich, damit die Sache wie geplant funktioniert.

sind sie nicht. Es reicht, wenn die Bank sie in ihrem Datenkranz hat.

Könnte aber sein, daß die Menschen anfangen, die Angaben interessanter zu finden, wenn die ersten Kriminellen in großem Stile anfangen, aus dem Ausland via Lastschrift Konten abzuräumen und sich das herumspricht.

Das glaube ich erst, wenn Du zeigst, wie diese Angaben auf dem Kontoauszug, ob online oder Papier, das Abräumen verhindern. Oder auch nur erschweren.

Gläubiger-ID und Mandatsreferenz wurden erfunden, um den maschinellen Abgleich zu ermöglichen, nicht dazu, dass sich die Leute ein Spaltenlineal in die Brille schleifen lassen.

Je einfacher die Auszüge zu lesen sind, desto eher werden sie gelesen (und verstanden). Vorher habe ich mit einem Blick erfasst, was wichtig war - jetzt suche ich mühsamst die einzig wichtige Information aus dem Wust heraus.

Gruß Ralf

ps: Gehörst Du etwa zu den Schöpfern dieses Monsters?

Hallo,

Dennoch sind zumindest diese beiden Angaben auf dem Kontoauszug erforderlich, damit die Sache wie geplant funktioniert.

sind sie nicht. Es reicht, wenn die Bank sie in ihrem
Datenkranz hat.

woher soll die Bank wissen, wem Du ein LS-Mandat erteilt hast und wie die Dir mitgeteilte Mandatsreferenz lautet?

Könnte aber sein, daß die Menschen anfangen, die Angaben interessanter zu finden, wenn die ersten Kriminellen in großem Stile anfangen, aus dem Ausland via Lastschrift Konten abzuräumen und sich das herumspricht.

Das glaube ich erst, wenn Du zeigst, wie diese Angaben auf dem
Kontoauszug, ob online oder Papier, das Abräumen verhindern.
Oder auch nur erschweren.

Vorab übermittelte Mandatsreferenz ungleich Mandatsreferenz bei der Buchung.

ps: Gehörst Du etwa zu den Schöpfern dieses Monsters?

Nein, ich halte den ganzen SEPA-Kram tatsächlich sogar für völlig entbehrlich - zumindest für Privatkunden. Die Zahl der grenzüberschreitenden Zahlungen ist viel zu gering, um irgendeine Art der Erleichterung zu bringen. Wobei die EU ja damit argumentiert, daß die Zahl nur deswegen so gering ist, weil grenzüberschreitende Überweisungen so schwierig und Lastschriften gar nicht möglich waren. Nun ja…

Gruß
C.

SEPA-Grundkurs
Moin,

woher soll die Bank wissen, wem Du ein LS-Mandat erteilt hast
und wie die Dir mitgeteilte Mandatsreferenz lautet?

das erfährt sie aus dem Datensatz, der ihr von der Gläubigerbank zugeschickt wird.

Die Prüfung des Mandats obliegt der Gläubigerbank, bei der hinterlegt der Gläubiger das Mandat.

Vorab übermittelte Mandatsreferenz ungleich Mandatsreferenz bei der Buchung.

Schmarrn, siehe oben.

So, nun lass gut sein. Antworten sind hier übrigens freiwillig - man muss nicht antworten, wenn man keine Ahnung hat.

Gruß Ralf

Hallo,

woher soll die Bank wissen, wem Du ein LS-Mandat erteilt hast
und wie die Dir mitgeteilte Mandatsreferenz lautet?

das erfährt sie aus dem Datensatz, der ihr von der
Gläubigerbank zugeschickt wird.

ich versuche es dann noch einmal: bei der Zahlung werden Mandatsreferenz und Gläubiger-ID übermittelt. Diese sollst/kannst Du mit denen abgleichen, die Du per Post, per Email oder sonstwie erhalten hast und zwar entweder bei Erteilung des Mandats per Brief, Fax, Mail, Klick usw. oder vor etwa einem Jahr als der ganze SEPA-Kram Fahrt aufnahm und man alle paar Tage Post von Versicherungen, der Telekom etc. bekam.

Von diesen Schreiben hat Dein KI keine Kenntnis. Genauso wenig davon, wem Du überhaupt ein Mandat erteilt hast. Und genau aus diesem Grunde kann Dein KI genau gar nichts mit dem abgleichen, was im Datensatz steht, weil nur Du diese sog. Vorabinformationen erhalten hast und auch nur Du weißt, wem Du überhaupt ein Mandat erteilt hast.

Sofern Du kein Mandat erteilt hast, handelt es sich zwar um eine nicht autorisierte Buchung, aber auch eine nicht autorisierte Buchung wird ausgeführt und logischerweise kann eine nicht autorisierte Buchung auch eine gefälschte Mandatsreferenz und eine gefälschte Gläubiger-ID enthalten. Und genau aus dem Grunde sollte man die Mandatsreferenz, die einem vorab übermittelt wurde mit der abgleichen, die man auf dem Kontoauszug sieht. Oder zumindest soll man sie abgleichen können. Aus diesem Grund steht der ganze Kram, der Dich so aufregt, auch auf dem Kontoauszug.

So, nun lass gut sein. Antworten sind hier übrigens freiwillig

  • man muss nicht antworten, wenn man keine Ahnung hat.

Noch besser wäre es allerdings, wenn man sich seine eigenen Fragen nicht selbst beantwortet, wenn man keine Ahnung hat.

Und nein, ich muß nicht antworten. Fällt mir aber relativ leicht, weil ich einer der Idioten bin, die sich seit Jahr und Tag im SEPA-Projekt in einem Kreditinstitut vergnügen dürfen, dessen Bilanzsumme ungefähr so viele Ziffern hat wie ein eine durchschnittliche Mandatsreferenz.

Hallo Aprilfisch,

ich lege noch eine Rechnungsnummer über zwei Zeilen dazu.

Im Übrigen muss ich drambeldier Recht geben. Es ist schon teilweise sehr unübersichtlich auf den Kontoauszügen geworden.

Viele Grüße

Gesine