Kontoauszugsdrucker mit Flüssigkeit beschädigt

Hallo, man stelle sich vor:

ein Jugendlicher geht angetrunken mit 2 Freunden abends/nachts zur Bank, da einer der Dreien noch Geld holen will.
In der Zeit, wo der eine Geld abhebt, warten die anderen Beiden mit einem Bier in der Hand am Kontoauszugsdrucker.
Einer der Beiden versucht das Bier auf dem schrägen Untergrund abzustellen, dabei kippt das Bier um und die Flüssigkeit läuft aus.
Die Bank stellt Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Kann auch den Täter ausfindig machen woraufhin die vorladung zur Polizei ausgestellt wird.

Dieser Kontoauszugsdrucker ist ja wahrscheinlich defekt.
Übernimmt die Kosten dafür Haftpflichtversicherung?
Mit was für einer Strafe muss nach Jugendstrafrecht bei dieser Art der Sachbeschädigung gerechnet werden?

Bin gespannt auf die Antworten. Vielen Dank schon einmal im vorraus.
LG

Da ich die Geschichte für GLAUBHAFT halte, geht es hier nicht um MUTWILLIGE, sondern höchstens FAHRLÄSSIGE Sachbeschädigung! Inwieweit das strafbar ist weiß ich zwar nicht zu sagen, aber ich würde es als Richter nicht unter Strafe stellen! Eine Haftpflichtversicherung wird sich sehr vermutlich für den Ausgang eines entsprechenden Verfahrens interessieren, da sie im Fall einer Verurteilung sehr vermutlich aus der Leistung ist! Was die FAHRLÄSSIGE Sachbeschädigung angeht, sieht das anders aus! Also auf jeden Fall MELDEN bei der Versicherung!

also, wenn das Bier nur abgestellt wurde und es versehentlich ausgekippt ist - dann ist das fahrlässig. In dem Fall wird / sollte die Versicherung auch zahlen.

Ob tatsächlich die Flasche versehentlich umgekippt ist oder hier Vorsatz besteht, werden die Kameraaufzeichnungen zeigen.

Wenn es nur ein Versehen war, dann wird strafrechtlich nichts passieren… aber…

wenn dann doch rauskommt, die Tatverdächtigten haben das mit absicht gemacht und machen auf unschuldig…dann wird es heftig. DAnn ist mit Jugendarrest (Freizeitarrest oder Dauerarrest) zu rechnen.

Ich empfehle, wenn man mal Mist baut, sollte man ehrlci sein und dazu stehen.

Ich hatte letztens einen ähnlichen Fall mit Schaden in Höhe von 29 000 Euro Schaden…aber mutwillig. Mal abgesehen vom strafrechtlichen Maß wird die Sache noch 30 Jahre zivilrechtlich verfolgt.

Gruß

Kommt darauf, wie es der Staatsanwalt sieht? Wenn er auf „grob fahrlässig“ plädiert, dann zahlt die Haftpflichtversicherung - bei Vorsatz nicht!
MfG
Dr.Schamberger

Noch eine Frage: wann setzt man die Haftpfliichtvers. in Kenntnis?

Hallo,

in aller Kürze: fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar (Strafrecht). Schadensersatz muss man aber dennoch zahlen (Zivilrecht). Haftpflichtversicherung zahlt evtl. nur teilweise wegen grober Fahrlässigkeit. Für die Details einen Anwalt fragen.

Viele Grüße!

Hallo, man stelle sich vor:

… dabei kippt das Bier um und die Flüssigkeit läuft

aus.
Die Bank stellt Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.

Sofort - ein Schaden ist unverzüglich zu melden; ansonsten ist es eine Obliegenheitsverletzung und der Versicherer leistungsfrei

Noch eine Frage: wann setzt man die Haftpfliichtvers. in
Kenntnis?

Hallo,

ob die Versicherung das zahlt? Ich würde sagen: Ja. Ich bin aber kein Versicherungsexperte und letztendlich kommt es darauf an, was genau vertraglich mit der Versicherung vereinbart wurde.

Wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat, wie geschrieben, handelt es sich um keine Sachbeschädigung und es wird daher vermutlich gar nicht zur Anklage kommen.

Die Strafbarkeit setzt Vorsatz voraus, wobei es wie stets ausreicht, wenn der Täter die Beschädigung der Sache zwar nicht wünscht, sie aber dennoch für möglich hält und billigt (sog. Eventualvorsatz). Eine fahrlässig begangene Sachbeschädigung ist nicht strafbar.

Und selbst wenn es nicht so war und tatsächlich ein Vorsatz nachgewiesen werden kann und es zu einer Verurteilung kommt, kann man nicht sagen, was für Sanktionen verhängt würden, denn das kommt bei Jugendliche auf so viele Faktoren an, dass eine Aufzählung den Rahmen sprengen dürfte. Auf jedem Fall gibt es im Jugendstrafrecht keine feste Strafrahmen.

Gruß

S.J.

Hallo Bibra,

bitte habe Verständnis dafür, dass mir die Beratung im Einzelfall verboten ist, das dürfen nur Rechtsanwälte, aber ganz allgemein kann ich folgendes sagen:

Die Sachbeschädigung ist nur strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen wurde, fahrlässige Taten ziehen keine Strafe nach sich.

Und vom Versicherungsrecht verstehe ich nicht allzu viel, glaube aber zu wissen, dass die Haftpflichtversicherung nur dann nicht zahlt, wenn grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorliegen. Und - was grobe oder leichte Fahrlässigkeit ist, darüber scheiden sich oft die Geister.

Ich hoffe, ich konnte wenigstens ein bisschen helfen.

Herzliche Grüße

Die rechtlichen Aspekte muss ein Jurist beantworten.

Versicherungstechnisch handelt es sich bei dieser Hergangs-Schilderung um einene m. E. ersatzpflichten PHV-Schaden.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Vielen Dank, haben es der Versicherung schon gemeldet. Noch keine Antwort erhalten

Da es auf dem Video ja wohl zu sehen ist, geht ja nur die Wahrheit sagen. Wie komme ich an das Video?

In Kenntnis setzen kann man die Versicherung doch erst, wenn man von dem Schaden weiß, oder?

Hallo,

grundsätzlich stellt der Haftpflichtversicherer die versicherte Person von privatrechtlichen Ansprüchen frei. D.h. es werden Ansprüche übernommen, für welche die versicherte Person haftet. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass sich der Versicherer grundsätzlich mit den Ansprüchen der Bank befassen muss.

Ausgenommen von der Deckung sind grundsätzlich Schäden, die im Rahmen einer Straftat geschehen.

Da sich hier die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat, wäre der Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Sollte sich heir herausstellen, dass eine Straftat vorlag, so wird keien Deckung durch den Versicherer geboten.

Zu der strafrechtlichen Bewertung kann ich nichts sagen.

Viele Grüße
NB

da es kein vorsatz war, sondern schlicht dummheit bzw die promille, tathergang der phv melden

Hallo!

Strafanzeige setzt Straftat voraus, was als Folge eine vorsätzliche Tat ist; Vorsatz ist in der privaten Haftpflicht nicht versichert und auch nicht versicherbar.

Strafrechtliche Folgen bitte bei einem Anwalt erfragen.

MfG
CKH

Hallo Bibra,

Entschuldigung das meine Antwort erst heute kommt, war ein paar Tage nicht da.
Zuerst wird geprüft ob Versicherungsschutz besteht:
Da die private Haftpflichtversicherung auch die grobe Fahrlässigkeit, hier auch Trunkenheit, deckt und der Schaden nicht unter Vorsatz entstanden ist, muss die Haftpflichtversicherung zahlen.
Also Schaden unbedingt der Haftpflichtversicherung melden, da diese gegebenenfalls die Zahlung oder Ablehnung des Schadens zu veranlassen hat.
Wenn noch Fragen dazu sind bitte nochmals melden.

Zum Strafrecht bin ich zwar kein Experte, da aber hier der Schaden nicht unter Vorsatz entstand, sondern ja aus Versehen passierte und über die Haftpflichtversicherung eine Entschädigung erfolgt, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen. Denn eine Straftat im Sinne des Gesetzes liegt hier nicht vor.

Ich hoffe geholfen zu haben.
Beste Grüße Lars.

Hi, da bin ich leider etwas überfragt. Aber denke, dass bei einer Verurteilung (Jugendstrafrecht) eine relativ geringe Geldbuße oder Arbeitsauflagen in Frage kommen werden. Wie die Versicherungen das klären - Ersatzforderungen etc. - kann ich nicht beantworten. Gruß, Manfred

das wird die Staatsanwaltschaft haben

Da es auf dem Video ja wohl zu sehen ist, geht ja nur die
Wahrheit sagen. Wie komme ich an das Video?