Kontoauszugspflicht von Keditinstituten

Hallo liebes Forum,

ich möchte wissen zu welchen Auskünften, bzw. Belegstellung ein Kreditgegeber verpflichtet ist.
Beispiel:
Es gibt einen Ratenzahlungsvertrag für eine Anschaffung.
Welche Form (Leasing, Mietkauf etc.) spielt vermutlich keine Rolle.
Monatlich werden Beträge abgebucht. Dann gibt es auch mal wechselnde Beträge bei den Abbuchungen, weil eine Rate nicht fristgerecht gezahlt werden konnte.
Die abgebuchten Beträge lassen sich nicht auf die in einem Vertrag vereinbarten Beträge zurückführen.

Daher meine Frage: Muß ein Kreditgeber Belege in Form von Kontoauszügen aushändigen? Wie genau müssen diese sein? Also z.B. Splittung einzelner Positionen? Evtl. Offenlegung einer Zinskalkulation. Darf für so eine Aufstellung etwas berechnet werden? Wenn ja wieviel?
Gibt es hierzu eine rechtliche Regelung?

Ich freue mich über Hilfe!

Hallo,

Daher meine Frage: Muß ein Kreditgeber Belege in Form von
Kontoauszügen aushändigen?

das sind Deine Kontoauszüge vom Girokonto, welche Du ggf. aus steuerlichen Gründen 10 Jahre aufbewahren mußt. Dort steht zumindest bei uns mit im Text, welcher Anteil des per Lastschrift eingezogenen Betrages Zinsen und welcher Anteil Tilgung ist.

Wie genau müssen diese sein? Also z.B. Splittung einzelner Positionen?

Wir liefern per Standard eine Jahresbescheinigung über die in diesem Jahr insgesamt gezahlten Zinsen und Tilgungen, kostenlos. Alles andere steht im Lastschrift- Text drin.

Evtl. Offenlegung einer Zinskalkulation.

Von was träumst Du nachts?

Darf für so eine Aufstellung etwas berechnet werden? Wenn ja wieviel?
Gibt es hierzu eine rechtliche Regelung?

Ja. Die Vertragsfreiheit. Bei uns bekommt der Kreditnehmer einen PC- Ausdruck mit den Details wie im Lastschrift- Text, abgestempelt und unterschrieben von mir, bei Interesse kostenlos.

Also: Beim Bestellen vor Unterschrift nachlesen, welche Kosten anfallen.

Ich freue mich über Hilfe!

Gerne.