Hallo liebes Forum,
ich möchte wissen zu welchen Auskünften, bzw. Belegstellung ein Kreditgegeber verpflichtet ist.
Beispiel:
Es gibt einen Ratenzahlungsvertrag für eine Anschaffung.
Welche Form (Leasing, Mietkauf etc.) spielt vermutlich keine Rolle.
Monatlich werden Beträge abgebucht. Dann gibt es auch mal wechselnde Beträge bei den Abbuchungen, weil eine Rate nicht fristgerecht gezahlt werden konnte.
Die abgebuchten Beträge lassen sich nicht auf die in einem Vertrag vereinbarten Beträge zurückführen.
Daher meine Frage: Muß ein Kreditgeber Belege in Form von Kontoauszügen aushändigen? Wie genau müssen diese sein? Also z.B. Splittung einzelner Positionen? Evtl. Offenlegung einer Zinskalkulation. Darf für so eine Aufstellung etwas berechnet werden? Wenn ja wieviel?
Gibt es hierzu eine rechtliche Regelung?
Ich freue mich über Hilfe!