Kontoinhaber: UG i.G.
Hallo,
Hallo,
kann man ein Konto für eine UG eröffnen, wenn man diese
gegründet hat (Notartermin wird nächste Woche stattfinden),
aber die Eintragung noch nicht erfolgt ist? Oder Klartext:
reicht einer Bank die Notarurkunde oder muss man den HR-Auszug
liefern?
Natürlich kann für eine UG in Gründung ein Konto eröffnet werden. Ebenso für eine GmbH in Gründung. Wie Blumepeder schon meinte, muss besonders die GmbH schon i.G. ein Konto führen, um dort Stammkapital einzuzahlen, was später gegenüber dem Notar nachgewiesen werden muss.
Ob die Bank aber in der Praxis ein Konto für eine UG oder UG in Gründung eröffnet ist eine andere Sache. Kontrahierungszwang besteht nicht, und viele Banken haben eine Abneigung gegen behelfsmäßige Gewerbe- Rechtsformen wie z.B. GbR oder UG.
Danke für Antworten!
Bitte.
Erdbeerzunge