Kontoeröffnung UG noch nicht eingetragen

Hallo,

kann man ein Konto für eine UG eröffnen, wenn man diese gegründet hat (Notartermin wird nächste Woche stattfinden), aber die Eintragung noch nicht erfolgt ist? Oder Klartext: reicht einer Bank die Notarurkunde oder muss man den HR-Auszug liefern?

Hintergrund: Es sollen aus steuerlichen Gründen Zahlungen noch in 2013 erfolgen, also brennt es dem UG-Gründer unter den Nägeln.

Danke für Antworten!

Servus,

eine UG (haftungsbeschränkt) bilanziert wie jede GmbH. Daher ist es für den steuerlichen Ertrag gleichgültig, ob irgendwelche Zahlungen vor oder nach dem Stichtag fließen.

Unabhängig davon kann die Auskunft, ob in irgendeinem Einzelfall ein Konto für eine UG (haftungsbeschränkt) i.G. eröffnet wird oder nicht, der Ansprechpartner bei der Bank geben. Eine Begründung für ein „Nein“ fällt mir schwer zu finden, zumal es dann ja keinen brauchbaren Weg gäbe, der Gesellschaft das Stammkapital zur Verfügung zu stellen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

eine UG (haftungsbeschränkt) bilanziert wie jede GmbH. Daher
ist es für den steuerlichen Ertrag gleichgültig, ob
irgendwelche Zahlungen vor oder nach dem Stichtag fließen.

für den steuerlichen Ertrag der UG, aber nicht unbedingt für den des Kunden der UG. Wie auch immer, der Unternehmer will das so und ich soll eine Antwort liefern zum Aspekt Konto.

Tschüss

Servus,

jo, dann gib sie ihm einfach, wenn Du die Bestätigung von der Bank hast - oder haben die heute ganztägig Weihnachtsfeier oder Betriebsversammlung oder sowas?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Kontoinhaber: UG i.G.
Hallo,

Hallo,

kann man ein Konto für eine UG eröffnen, wenn man diese
gegründet hat (Notartermin wird nächste Woche stattfinden),
aber die Eintragung noch nicht erfolgt ist? Oder Klartext:
reicht einer Bank die Notarurkunde oder muss man den HR-Auszug
liefern?

Natürlich kann für eine UG in Gründung ein Konto eröffnet werden. Ebenso für eine GmbH in Gründung. Wie Blumepeder schon meinte, muss besonders die GmbH schon i.G. ein Konto führen, um dort Stammkapital einzuzahlen, was später gegenüber dem Notar nachgewiesen werden muss.

Ob die Bank aber in der Praxis ein Konto für eine UG oder UG in Gründung eröffnet ist eine andere Sache. Kontrahierungszwang besteht nicht, und viele Banken haben eine Abneigung gegen behelfsmäßige Gewerbe- Rechtsformen wie z.B. GbR oder UG.

Danke für Antworten!

Bitte.

Erdbeerzunge