Kontoeröffnung von gemeinnützigem Verein

Hallo,

projekt Anna - Kinderhilfe Kaliningrad e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der in Kaliningrad tätig ist. Wir möchten dort ein eigenes Konto eröffnen.

Wie müssen wir vorgehen, um ein Konto eröffnen zu können. Es ist vorgesehen, Geld von Deutschland auf dieses Konto zu transferieren, dass dann für unsere Hilfsprojekte ausgegeben wird. Außerdem möchten wir auch in Russland Fundraising betreiben. Dazu ist ein eigenes Konto unerläßlich.

Wer hat Erfahrungen für einen solchen Fall? Vielen Dank für Informationen.

Hallo,

tut mir leid, zum Thema Kontoeröffnung in Russland kann ich leider nicht weiter helfen.

LG

Kerstin

Wer hat Erfahrungen für einen solchen Fall? Vielen Dank für
Informationen.

Hallo,
leider habe ich mit Kontoeröffnungen im Ausland keine Erfahrungen, nur innerhalb Deutschlands.

Grüße
Deli

Hallo,

Wie müssen wir vorgehen, um ein Konto eröffnen zu können.

da fehlt mir leider jegliche Erfahrung.

Gruß
Christian

Hi,

bei Kontoeröffnungen in Russland kann ich dir leider auch nicht helfen. Am besten fragst du bei einer Bank vor Ort nach, evt mit einem Übersetzer.
Ich würde aber folgende Sachen bereithalten:
Vereinsregisterauszug
Satzung
Protokoll der letzten Versammlung
Personalausweis

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, das wird schwierig. Aus stehendem Wissen kann ich das nicht beantworten. Wie ist das in Deutschland im EU-Raum? Eine englische Limited, vergleichbar einer GmbH, kann hier ein Konto eröffnen. Das geht ebenso wie auf den Namen einer fränzösischen AG. EU Recht halt.

Angenommen, es kommt nun jemand aus Zentralafrika, mit einer Rechtsform die hier gänzlich unbekannt ist? Die Legitimation und vertretungsberechtigung desjenigen, der das Konto eröffnet, ist ja überhaupt nicht nachvollziehbar. Wo soll der Gerichtsstand sein im Falle der Auseinandersetzung? Ist die Beklagte (also die Afrika-Firma) überhaupt eine juristische Person die verklagbar ist? Ich sage, das geht nicht. Sie sehen auch im Impressum der Firmen aus Fernost, dass diese nach deutschem Gesellschaftsrecht tätig sind, vorzugsweise in einer GmbH.

Ähnlich wird es wohl auch in Ihrem Fall sein. Ein eingetragener Verein kann/wird dort ein Konstrukt sein, dass aus deren Sicht nicht identifizierbar ist.

Von der steuerlichen Behandlung vor Ort mal ganz zu schweigen, aber ein ganz wichtiger Aspekt. Die Gemeinnützigkeit aus deutschem Steuerrecht wird dort ja wohl keine Rolle spielen.

Ich denke, Sie wedern nach dortigem Gesellschaftsrecht ein eigenständiges „Unternehmen“ gründen müssen, zumal sich Ihre Einnahmen aus Spenden generieren.

Sprechen Sie doch mal mit den örtlichen Vertretungen, Botschaft, Konsulate, IHK.

MfG

Hallo Fastoptimale,

leider habe ich keinerlei Erfahrung mit der Eröffnung von Konten im Ausland. Mein Vorschlag ist, dass ihr euch an ein Kreditinstitut in Deutschland vor Ort wendet. Die großen Bankengruppen haben alle Korrespondenzbanken im Ausland und können euch sicher weiterhelfen.

Viele Grüße

Hermine1465

Hallo!
Leider muss auch ich dir schreiben, dass ich keine Erfahrungen bzgl. der Kontoeröffnung in Kaliningrad bzw. in Russland habe.
LG A. Krayl

Kontoeröffnung von gemeinnützigem Verein

Hallo „Projekt- Anna“,

Sie haben ja hier eine echt interessante Frage gestellt:

Als erstes würde ich mein Vereinskonto zunächst bei einer Bank eröffnen, die positiv und offen für Vereine als Bankkunden ist und dafür als Beleg auch offen Informationen anbietet. Beispiel wäre die GLS- Bank

http://www.gls.de/unsere-angebote/girokonto/geschaef…

Wenn Sie hier oder bei einer anderen Bank Ihr Vereinskonto eröffnen, dann lassen Sie sich einfach von dieser die Korrespondenzbank vor Ort benennen, mit der Ihre Bank ständig zusammenarbeitet. So könnte schnell die Möglichkeit geschaffen werden, dort vor Ort ein weiteres Konto zu eröffnen (Kontolösung).

Eine Alternative könnte sein: Für diese ausländische Filiale Ihres Vereins legen Sie ein eigenes Unterkonto zum Vereinskonto an und lassen sich dafür eine VISA- oder MASTERCARD ausstellen, die Sie dann Ihrem Vertreter vor Ort zur Verfügung stellen. Denn Bargeldautomaten gibt es ja auch in Orten, die nicht über eine eigene Bankfiliale verfügen, so wie z.B. an Bahnhöfen und/oder Tankstellen (ATM- Lösung).

Könnte das eine sichere und zugleich praktikable Lösung für Ihre Frage sein?

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.

Hallo Herr Bernard,
vielen Dank für den interessanten Kommentar, übrigens der erste nach ca. 1 Jahr, der einen machbaren Ansatz enthält.

Wir kämpfen seit ca. 2 Jahren mit der Raiffeisenbank und den örtlichen Notaren, die uns ständig hin und her schicken, da keiner die Unterschriften beglaubigen will. Jeder schiebt dem anderen die Verantwortung zu. Da wir keinen örtlichen Verein haben, sind wir eine Einheit ohne Residenz in Russland und das scheint eine sehr schwierige Konstellation zu sein. Im Moment ruht das ganze, weil wir keine Aussicht auf Erfolg sehen. Zudem hat die russische Regierung eine Gesetzgebung erlassen, wo nicht-russische NGO’s als ausländische Agenten Probleme bekommen können - auch nicht hilfreich für eine Kontoeröffnung.

Ich werde das Ende November bei meiner nächsten Russlandreise mit unserem Vorstand vor Ort ansprechen, ob Ihr Vorschlag ein gangbarer Weg ist.
Vielen Dank für die Unterstützung und herzliche Grüße aus München Juliane Staltmaier