Hallo, das wird schwierig. Aus stehendem Wissen kann ich das nicht beantworten. Wie ist das in Deutschland im EU-Raum? Eine englische Limited, vergleichbar einer GmbH, kann hier ein Konto eröffnen. Das geht ebenso wie auf den Namen einer fränzösischen AG. EU Recht halt.
Angenommen, es kommt nun jemand aus Zentralafrika, mit einer Rechtsform die hier gänzlich unbekannt ist? Die Legitimation und vertretungsberechtigung desjenigen, der das Konto eröffnet, ist ja überhaupt nicht nachvollziehbar. Wo soll der Gerichtsstand sein im Falle der Auseinandersetzung? Ist die Beklagte (also die Afrika-Firma) überhaupt eine juristische Person die verklagbar ist? Ich sage, das geht nicht. Sie sehen auch im Impressum der Firmen aus Fernost, dass diese nach deutschem Gesellschaftsrecht tätig sind, vorzugsweise in einer GmbH.
Ähnlich wird es wohl auch in Ihrem Fall sein. Ein eingetragener Verein kann/wird dort ein Konstrukt sein, dass aus deren Sicht nicht identifizierbar ist.
Von der steuerlichen Behandlung vor Ort mal ganz zu schweigen, aber ein ganz wichtiger Aspekt. Die Gemeinnützigkeit aus deutschem Steuerrecht wird dort ja wohl keine Rolle spielen.
Ich denke, Sie wedern nach dortigem Gesellschaftsrecht ein eigenständiges „Unternehmen“ gründen müssen, zumal sich Ihre Einnahmen aus Spenden generieren.
Sprechen Sie doch mal mit den örtlichen Vertretungen, Botschaft, Konsulate, IHK.
MfG