Kontoführung für Darlehenrückzahlung unzulässig!

Hallo,

viele von euch haben vielleicht ein Kredit der monatlich in Raten zurück gezahlt wird.
Meine Bank verlangt für jeden Geldtransfer. ein Kontoführung von 0,10 €.
Eben auch für die monatliche Tilgung oder Zinsen muss ich 0,10 € pro Kredit zahlen.
Nun habe ich aber 4 Kredite = 0,40 € monatlich die ich bis lang der Bank zahlen musste.

Vor einigen Tagen lass ich in einer Zeitung, das es hierfür ein BGH Urteil gibt.
(BGH 07.06.2011, Az.: XI ZR388/10)
Der BGH nimmt die Banken in die Pflicht und hebelt die AGBs der Geldhäuser aus.
Es ist nicht zulässig für ein Kredit/Darlehen ein Kontoführungsgebühr zu zahlen.

Darauf hin habe ich sofort meine Bank darauf aufmerksam gemacht über diese fehlerhafte Kontoführung.
Meine Bank hat mir unrechtmäßig monatlich 0,40 €/jährlich 4,80 € x 10 48,00 € ab genommen.
So was ärgert mich einfach!
Jetzt hab ich mit einem Schreiben an meiner Bank mit Rückforderung für die vergangenen Jahren gedroht.
Eine Antwort steht noch aus.
Ich werde ernsthaft meine Bank auf Entschädigung verklagen, wenn die mir nicht entgegen kommt.
Vielleicht ist jemand hier der mir Tipps für mein Vorhaben geben kann.
Und vielleicht habe ich den ein oder anderen, dazu angeregt den Banken in Ihrem Geldwahn Einhalt zu bieten.
Gruß
Schubsi

Hallo
sie können das Bafin einschalten

hallo, ich arbeite in einer Sparkasse. Bei uns gibt es keine Kontoführungsgebühr mehr und wir erstatten unseren Kunden diese für 3 Jahre zurück, wenn der Kunde auf uns zukommt. Dafür verlangen wir für den Jahresauszug 20 EUR p.a.
Ich würde es einfach im Guten mit dem Hinweis auf das BGH-Urteil versuchen und nicht gleich mit Drohungen. Alles Gute.

Hallo,

das BGH-Urteil kenne ich nicht, aber so weit ich aus Deinen Informationen rauslesen kann, vermute ich, dass es sich um eine Postengebühr auf Deinem Girokonto handelt, sprich pro Umsatz auf dem Konto den Betrag x zu zahlen. Ist das der Fall, hat das nichts mit Darlehensgebühren zu tun.
Außerdem scheint die bei Dir angefallene Gebühr nicht per Definition einer Kontoführungsgebühr zu entsprechen, sondern einer variablen Gebühr pro Umsatz.
Auch in anderen Fällen wurde einfach aus einer Gebühr nach einem Urteil eine Aufwandsentschädigung oder eine andere Art der Gebühr, so dass Du evtl. tatsächlich Anspruch auf ca. 50 EUR aus der Vergangenheit haben könntest, für die Zukunft aber über eine andere Stelle wieder zahlst.
Des weiteren stellt sich die Frage, ob das Urteil überhaupt die Vergangenheit betrifft oder nur für aktuelle bzw. zukünftige Fälle greift und in wie weit es um die Allgemeinheit (Präzedenzfall) oder einen bestimmten Fall geht.
Ansonsten kann ich Dir nicht weiterhelfen, da es sich eher um eine rechtliche als eine bankfachliche Frage handel.

Hallo Schubsi,

und dieses Geld wird auf dem Kontoauszug der Kredites belastet und somit wieder verzinst? Da entstehen ja auch noch Zinseszinseffekte! Da reichen die 48 Euro nicht. Aber gut - ist auch nicht sooo viel.

Grüßle
Andre

Hallo Schubsi,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben und können es nur gutheißen, dass Sie sich wehren.

Benötigen Sie Unterstützung hinsichtlich Ihrer finanziellen Situation und für Verhandlungen mit der Bank, dann wenden Sie sich an die Eurofinanz Kapitalmanagementgesellschaft (www.eurofinanz-kredit.de). Dort kommt so etwas nicht vor, denn das sind Profis und dort bekommen Sie die besten Konditionen. So wird jedes finanzielle Problem gelöst.

Viel Erfolg!

Mit besten Grüßen
proConcept AG

Hallo,
meine Bank bezeichnet diesen Betrag als Entgeldabrechnung, oder als Barumsatz.
In einem Flyer wirbt die selbe Bank mit einem Konto ohne Kontoführungsgebühr.
Natürlich nur mit bestimmten Voraussetzungen, die ich nicht erfüllen kann.
Die richtige Bezeichnung für die Gebühr ist nach meine Meinung Wortspielerei.
Für die einen ist es Duplo und für die anderen die längste Praline der Welt.
Des weiteren habe ich eh kein gesteigertes Interesse bei dieser Bank zu bleiben.
Da Geldsache was mit vertrauen zu tun hat.
danke gemuese-mac für deine Antwort

Hallo,

das BGH-Urteil kenne ich nicht, aber so weit ich aus Deinen
Informationen rauslesen kann, vermute ich, dass es sich um
eine Postengebühr auf Deinem Girokonto handelt, sprich pro
Umsatz auf dem Konto den Betrag x zu zahlen. Ist das der Fall,
hat das nichts mit Darlehensgebühren zu tun.
Außerdem scheint die bei Dir angefallene Gebühr nicht per
Definition einer Kontoführungsgebühr zu entsprechen, sondern
einer variablen Gebühr pro Umsatz.
Auch in anderen Fällen wurde einfach aus einer Gebühr nach
einem Urteil eine Aufwandsentschädigung oder eine andere Art
der Gebühr, so dass Du evtl. tatsächlich Anspruch auf ca. 50
EUR aus der Vergangenheit haben könntest, für die Zukunft aber
über eine andere Stelle wieder zahlst.

Hallo,

hier müssen zwei Gebühren unterschieden werden.
Zum einen die Kontogebühr auf dem Darlehenskonto und zum zweiten die Kontogebühr (Buchungsposten) auf dem Girokonto, von dem die Darlehensrate abgebucht wird.

Die Kontogebühr auf dem Darlehenskonto ist bei Privatdarlehen nicht zulässig, bei gewerblichen Darlehen aber sehr wohl (auf diese Gebühr bezieht sich das BGH-Urteil).
Die Kontogebühr auf dem Girokonto ist zulässig, sowohl bei Privat-, als auch bei Geschäftskonten.

Aus dem Posting würde ich entnehmen, daß die Kontogebühr auf dem Girokonto gemeint ist.
Die ist zulässig und daher wird die Bank den Erstattungsanspruch -zu Recht- ablehnen.
Klagen kann man dagegen zwar, aber das BGH-Urteil zieht da nicht. Somit wird die Klage abgewiesen und alle Kosten trägt die klagende Seite. Eine Rechtsschutzversicherung würde in diesem Fall wohl kaum eine Deckungszusage geben, somit steht der Kläger im vollen Kostenrisiko.

Gruß
Jürgen

Guten Morgen zusammen,

zunächst mal macht meine Bank keinen Unterschied ob es um eine Lastschrift oder einen Dauerauftrag handelt.
Egal ob Geld - Eingang oder Ausgang, jede Geldbewegung kostet mich 0,10 €
Meine Bank bezeichnet das als Endgeltabrechnung.

Ich meine jedoch, letztendlich ist das Ziel dieses Urteils, den effektiv Zins der von einer Bank vertraglich festgehalten wird, nicht mit diversen Nebenkosten zu verfälschen.
Schließlich zahl ich ja auch keine Gebühr an der Tankstelle für die Benutzung der Zapfsäule.
Ich hoffe ich hab hier keine Marktlücke aus versehen erwähnt.
Gruß
Schubsi

Anmerkungen:
http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/bundesger…

http://www.verbraucherservice-bayern.de/information/…

Ich denke das reicht.

Grüsse
Bracco