Konkreter Fall:
Den beiden Geschäftsführern einer GbR wurde im Jahr 2008 ein Kontokorrentkredit in Höhe von 20.000 € eingeräumt.
Besicherung: Unter dem Vertragspunkt „Sicherheiten“ ist nichts eingetragen.
Situation damals: Der KK-Kredit war durch entsprechend hohe Umsätze aus öffentlichen Aufträgen abgesichert. In der Zwischenzeit hat sich der Ertrag der GbR verschlechtert. Die KK-Linie blieb weiter bestehen und wird momentan auch ausgenutzt.
Eine Nachbesicherung, die über eine Privatimmobilie (eine geringe Kreditsumme besteht als Hauskredit bei der gleichen Bank) wäre problemlos möglich.
Die Bank argumentiert, dass sie auch ohne konkrete Nennng der Sicherheiten und einer nachträglichen Eintragung der Sicherheiten in den KK-Kreditvertrag problemlos vollstrecken könnte über die Sicherungsklausel der AGB.
Der Zinssatz beträgt 13 Prozent, dieser wurde bereits 2008 eingetragen und blieb immer unverändert. Die Bank ist zur Reduzierung des Zinssatzes nicht bereit.
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Frage: Ist der KK-Kredit aus dem Jahre 2008 formal so richtig oder kann man ihn wegen der fehlenden konkreten bzw. engen Besicherung angreifen? Wenn ja, in welchem Umfang?
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Frage: Wenn das nicht möglich ist, kann man eine Umschuldung der geschäftlichen Verbindlichkeiten auf das Privatvermögen fordern? Das würde wenigstens Zinsen sparen.