Kontokorrent-:Erweiterte Sicherungsabrede oder enge Besicherung?

Konkreter Fall:
Den beiden Geschäftsführern einer GbR wurde im Jahr 2008 ein Kontokorrentkredit in Höhe von 20.000 € eingeräumt.

Besicherung: Unter dem Vertragspunkt „Sicherheiten“ ist nichts eingetragen.

Situation damals: Der KK-Kredit war durch entsprechend hohe Umsätze aus öffentlichen Aufträgen abgesichert. In der Zwischenzeit hat sich der Ertrag der GbR verschlechtert. Die KK-Linie blieb weiter bestehen und wird momentan auch ausgenutzt.

Eine Nachbesicherung, die über eine Privatimmobilie (eine geringe Kreditsumme besteht als Hauskredit bei der gleichen Bank) wäre problemlos möglich.

Die Bank argumentiert, dass sie auch ohne konkrete Nennng der Sicherheiten und einer nachträglichen Eintragung der Sicherheiten in den KK-Kreditvertrag problemlos vollstrecken könnte über die Sicherungsklausel der AGB.

Der Zinssatz beträgt 13 Prozent, dieser wurde bereits 2008 eingetragen und blieb immer unverändert. Die Bank ist zur Reduzierung des Zinssatzes nicht bereit.

  1. Frage: Ist der KK-Kredit aus dem Jahre 2008 formal so richtig oder kann man ihn wegen der fehlenden konkreten bzw. engen Besicherung angreifen? Wenn ja, in welchem Umfang?

  2. Frage: Wenn das nicht möglich ist, kann man eine Umschuldung der geschäftlichen Verbindlichkeiten auf das Privatvermögen fordern? Das würde wenigstens Zinsen sparen.

Hallo,

Der Zinssatz beträgt 13 Prozent, dieser wurde bereits 2008
eingetragen und blieb immer unverändert. Die Bank ist zur
Reduzierung des Zinssatzes nicht bereit.

  1. Frage: Ist der KK-Kredit aus dem Jahre 2008 formal so
    richtig oder kann man ihn wegen der fehlenden konkreten bzw.
    engen Besicherung angreifen? Wenn ja, in welchem Umfang?

wieso sollte man den angreifen können? Für den Kredit an die GbR haften die Mitglieder der GbR gesamtschuldnerisch mit ihrem ganzen Vermögen. Zusätzliche, d.h. explizit hereingenommene Sicherheiten vereinfachen zwar die Vollstreckung, sind aber nicht erforderlich, da ohnehin das gesamte private Vermögen für den Kredit haftet.

  1. Frage: Wenn das nicht möglich ist, kann man eine
    Umschuldung der geschäftlichen Verbindlichkeiten auf das
    Privatvermögen fordern? Das würde wenigstens Zinsen sparen.

Fordern kann man vieles, nur muß dem der Kreditgeber nicht zustimmen. Mal abgesehen davon, wird das Kreditinstitut am Zinssatz nichts ändern, wenn nun statt einer bonitätsschwachen GbR, bei der die Gesellschafter ohnehin privat haften, die gleichen Privatleute Kreditnehmer werden.