Kontokündigung wg. nicht genutztem Guthabenkonto - Schufaeintrag?

Hallo,

ich hatte einige Jahre ein Guthabenkonto bei einer Onlinebank. Auf dem Konto war stehts ein kleines Guthaben von etwa 70 €, also nix überzogen oder ähnliches. Nun habe ich von der Bank eine Mitteilung bekommen, dass Sie das Konto zum nächsten Zeitpunkt X kündigen, weil über einen Zeitraum von 12 Monaten keine Kontobewegungen stattgefunden haben. Weiterhin bitten Sie um Bekanntgabe einer Bankverbindung, auf die das Guthaben überwiesen werden soll.

Ich stelle mir nun die Frage, ob dies negativ in der Schufa vermerkt wird, dass das Konto durch die Bank aufgelöst wurde??? Wurde ja nicht überzogen oder ähnliches, nur aufgelöst, weil es längere Zeit nicht genutzt wurden.

Freue mich auf eure Antworten =)

NEIN KEINE sORGE;DASS WIRD NICHT NEGATIV IN DEINER SCHUFA VERMERKT:

Meines Wissens nach werden bei der Schufa nur Darlehen und ggf. Darlehensanfragen gespeichert.
Gruß
Randori01

Nein, es erfolgt kein Schufaeintrag.

Bei den genannten Umständen sollte und dürfte kein Schufaeintrag erfolgen.

Hallo,
kurze Antwort, nein das ist nicht Schufa schädlich im Gegenteil.
Begründung von Bankseite:
Eine Bank führt eine Wirtschaftslichkeitsrechnung durch, so ein Konto kostet der Bank Geld, wie Sie es ja schon beschrieben haben, passiert mit dem Konto nichts, daher die Frage, wofür haben Sie es dann denn? Diese Frage hat sich die Bank auch gestellt und daher kam die Kündigung. Hätten Sie das Konto überzogen und würden schön die Überziehungszinsen zahlen, dann hätte man das Konto mit Sicherheit nichts gekündigt, da Sie ja dann der Bank Geld bringen, nur dies mal so am Rande.
Es ist ein Irrglaube, dass der Kunde ein guter Kunde ist, welcher ein „Plus“ auf dem Konto hat. Gerade in der heutigen Zeit, indem sich die Banken das Geld von der Zentralbank für nix leihen können, benötigen Sie keine „Sparkunden“ mehr. Das erkennt man auch an den Guthabenzinsen.
Betrachten wir die Schufa Seite:
Wenn Sie zuviele Giro-Konten haben, ist dies nicht so gut für Ihr Ranking. Machen Sie sich keine Sorgen um die Schufa, da steht nur drin, dass sie ein Konto hatten was gekündigt wurde, wer es gekündigt hat steht nirgends.
Tip: Beatragen Sie doch bei der Schufa einen online-Zugang (kostet nix) da können Sie dann das alles sehen.

Das ist kein Problem, da ja nichts „negatives“ vorgefallen ist, gibt es auch keinen neagtiven Schufa-Eintrag. Das Konto wurde ja nur w/Umsatzlosigkeit gekündigt.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit, würde ich allerdings nach ein paar Wochen eine kostenfrei Selbstauskunft bei der Schufa anfordern, um die Einträge zu prüfen…

Hallo, natürlich kann die Bank jederzeit das Konto kündigen. So wie Sie es auch können. Aber ein Schufaeintrag ist nicht gegeben. Das können Sie ja durch Eogenauskinft überprüfen

Gruß L

Hallo,
Kontokündigungen kommen stets in die Schufa.
Gruss
Eisi

KURZ UND KNAPP NEIN

bei der Schufa ist nichts negatives deswegen zu befürchten.

Hallo,
eine Kontokündigung seitens der Bank ist in diesem Fall durchaus berechtigt. Die Erlaubnis dazu erhält die Bank aus den AGB.
Nach der Auflösung des Kontos wird der Schufa mitgeteilt, dass dieses Konto nicht mehr existiert. Dabei ist nicht ersichtlich, ob es durch den Kontoinhaber oder durch die Bank gekündigt wurde. Es entsteht Dir also keine Nachteil!

Ich habe mir die Antworten der anderen durchgelesen. Unter anderem auch die, in der es heißt, dass Kotokündigungen immer der Schufa gemeldet werden. Das ist Unsinn!! Die Kündigung wird in Deinem Fall NICHT gemeldet. Nur der im Moment bestehende Eintrag, dass ein Girokonto besteht, der wird gelöscht.
Und dann hat jemand anderes behauptet, dass nur Kredite gemeldet würden. Auch das ist Unsinn!!! Es wird auch die Einrichtung eines Girokontos und die Vergabe einer Kreditkarte gemeldet. Außerdem kann (und soll) eine Bank eine Adressänderung der Schufa melden. Wenn ein Kunde (meist auf eigenen Wunsch) ein Pfändungsschutzkonto einrichtet, dann wird dies auch der Schufa gemeldet.
Es gibt also noch einige Dinge mehr, als nur Kredite!!

Bitte keine Antwort geben, wenn man definitiv keine Ahnung hat. Das bringt den Fragenden nicht weiter. Das ist dann zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht. In einem solchen Fall darf man auch einfach mal die Klappe halten!

Sorry, aber ich bin wegen der „Halbweisheiten“ in diesesm Forum mittlerweile echt genervt.

Vielen Dank für die Anfrage. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kontoauflösung durch die Bank (es handelt sich ganz sicherlich nicht um eine Kontokündigung seitens der Bank sondern um die Beendigung des beiderseitigen Vertrages) als negative Meldung an die Schufa gemeldet wird. Es wird sicherlich die Kontolöschung an die Schufa gemeldet, aber dies ist nicht negativ.
Interessant wäre zu wissen, um welche Bank es sich handelt. Auch ist ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedungen ratsam.
Meldet diese Bank dennoch das Auskunftsmerkmal „Kontokündigung“ an die Schufa, rate ich zu einer Kontaktaufnahme zum Ombudsmann.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Auskunft weiterhilft und stehe gerne bei weiteren Fragen zur Verfügung.

Nein eine Auflösung eines Guthabenskontos ist nicht schlimm und wird nicht der Schufa gemeldet.

Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
Schillerstr.52
71732 Tamm
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