Was würde mir rechtlich blühen, wenn ich eine falsche Kontonummer beim neuen AG angeben würde?
Was verstehen Sie unter „einer falschen Kontonummer“? Einer die es nicht gibt? dann bekommt der AG Lohn/Gehalt zurücküberwiesen. Ebenso wenn Name Zahlungsempfänger nicht zum Name Kontoinhaber passt.
Was würde mir rechtlich blühen, wenn ich eine falsche
Kontonummer beim neuen AG angeben würde?
Mit „falscher Kontonummer“ meine ich einen evtl. Zahlendreher oder so. Gibt es da rechtlich etwas zu beachten? Möchte nämlich die Rückzahlung von ALG II für den jeweiligen Monat vermeiden.
Ein echter Irrtum ist rechlich irrelevant. Geht es aber nicht auch um die Gehaltsabrechnung? Da kann man ja nicht den Bezugsmonat ändern. Kann man doch? Das wäre dann Urkundenfälschung. Wenn ihnen das ALG nicht zusteht dann sollten Sie auch keine Tricks versuchen. Das geht dann sicher in Richtung „Betrug“ bzw. „Erschleichen von Sozialleistungen“. Gibt mindestens Ärger und der neue Arbeitgeber ist sicher auch nicht besonders amüsiert darüber!
Mit „falscher Kontonummer“ meine ich einen evtl. Zahlendreher
oder so. Gibt es da rechtlich etwas zu beachten? Möchte
nämlich die Rückzahlung von ALG II für den jeweiligen Monat
vermeiden.