ich habe vor kurzem ein pfändungsschutz konto bei der postbank eingerichtet habe heute eine pfändung bekommen.
Meine einkünfte beziehe ich vom jobcenter geld. Meine frage ist können die meine arge jetzt pfänden??? Wenn ja was kann ich machen das mir das nicht passiert??? Kann ich dann trotzdem vom geldautomat geld abheben?? Ich würde mich freuen wenn ich viele antworten bekomme
Hallo,
mit dem P-Konto hast Du erstmal den Schutz, dass Du über Deine Eingänge in einer bestimmten Höhe verfügen kannst. Die Höhe hängt von den unterhaltspflichtigen Personen ab. Bei Ledigen ohne Kinder sind das zur Zeit 1.028,89 EUR. Ob das nun Jobcenter ist oder die Kohle woanders her kommt, ist egal. Besonderheiten gäbe es da nur, falls das P-Konto im Minus ist, obwohl das eigentlich nicht sein sollte.
Im Gesetz steht sinngemäß, dass Du Deine Verfügungen über die freien Beträge genau so treffen kannst wie auf einem normalen Konto. Wenn Du also eine Karte hast und am Geldautomat verfügen konntest, muss das jetzt auch gehen. Dasselbe gilt für Lastschriften. Technisch ist das für die Banken nicht so einfach, aber das ist nicht Dein Problem.
Du solltest aber trotzdem parallel versuchen, mit dem Gläubiger eine Vereinbarung zu treffen.
Gruss
Hans-Jürgen
guten tag,
ich bedanke mich recht herzlich für die info.
Werde mich mit den gläubigern in verbindung setzen und versuchen das zu regeln
Lieben gruß
Sonja Akin