kontopfändung durch finanzamt

ich stehe im berufsleben und verdiene so viel geld das es zur bestreitung meines lebensunterhaltes und zum tielgen einigen schulden reicht. mein mann ist in der insolvenz und im mom arbeitslos.er bekommt aber kein harz 4 da ich zu viel verdiene. jetzt hat mir das finanzamt mein konto gefpändet aus altschulden meines mannes. nun hab ich das konto auf ein p konto umschreiben lassen. aber das geld was wir jetzt zur verfügung haben (950;00EURO9 reicht nicht mal für miete und lebenserhaltungskosten was kann ich tun.
mit dem f.amt habe ich schon gesprochen aber die sagen das ist nicht ihr problem.

Freibetrag auf dem P-Konto heraufsetzen lassen wegen der Unterhaltspflicht für den Ehemann. Dieses kann bei einer anerkannten Schuldnerberatung erfolgen! Dort auch wegen der Schulden beraten lassen.

weitere Infos: http://www.meine-schulden.de

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Du kannst versuchen beim AG die Pfändungfreigrenze erhöhen zu lassen An sonsten musst du sehen wie du das mit dem Pfändungsfreiem Konto hin bekommst.Versuche mit dem FA eine Ratenzahlung zu vereinbaren.Wenn die sich sperren, dann geh dort zur Rechtsbehelfstelle ( Hat jedes FA ) und sprich mit denen.

Hallo,
diese Frage ist sehr komplex und muss genauer durchleuchtet werden. Z.B. ist es auf den ersten Blick nicht zwingend, dass Du überhaupt für die Steuerschulden Deines Mannes haftest. Dafür muss es einen Grund geben - den ich hier nicht erkenne. Sind es eventuell doch gemeinsame Steuerschulden? Hierzu bitte einen Steuerberater oder eventuell eine Schuldnerberatung befragen.
Der pfändungsfreie Betrag (der zum Lebensunterhalt übrig bleibt) muss von der Schuldnerberatung ausgerechnet werden. Das kann ich von hier aus nicht bewerten.
Ich hoffe das hilft etwas weiter. Wenn nicht: Einfach weiter fragen.
Viele Grüße
Klaus Marwede
http://www.klaus-marwede.de

Sorry, aber ich bin kein Anwalt oder Steuerberater. Schuldenberater müssten sowas auch beantworten können.

Antwort: Die Fragestellung ist unklar.
Wenn Ihr Mann in der Insolvenz ist, wurde die angemeldeten Forderungen aufgenommen und damit wird keine weiter Pfändung durchgeführt. Bei einer Insolvenz kann beim Ehepartner nicht gepfändet werden, sofern es sich nicht um ein gemeinsames Konto handelt.
Stellen Sie bitte Ihre Frage genauer, damit die Beantwortung auch besser beantwortet werden kann.

das konto ist auf meinen namenund das finanzamt hat mir gesagt ich wäre dumm gewesen und hätte mit meinem mann in die insolvenz gehen sollen, denn für steuerschulden würden immer beide ehepartner haften. die steuerschulden isnd von einer früheren selbstständigkeit meines mannes.

Antwort: Das FA hat recht, aber nur wenn Sie bei der Firma Ihres Mannes beteililgt waren, denn sonst haftet der Betriebsinhaber immer selbst. Der Ehepartner haftet nur, wenn er mit unterschrieben hat. Wie war es bei Ihnen.

Es kann nicht alleine Ihr Konto gewesen sein, da Ihr Mann bestimmt eine Vollmacht dafür hatte. Somit hat das FA auch einen Zugriff auf dieses Konto, weil automatisch das darauf befindliche Guthaben auch Ihrem Mann gehört.
Ein P-Konto hätte sich ebenfalls nur Ihr Mann einrichten müssen. Da Sie ja keine Schulden beim FA haben, hat das FA auch künftig keinen Zugriff auf ein Konto welches alleine auf Ihren Namen läuft.

Weiterhin muss geklärt sein ob das FA jetzt überhaupt noch pfänden darf!!! Sollten die gepfändeten Schulden in der Zeit entstanden sein für welche das Insolvenzverfahren läuft und für welche evt. eine Restschuldbefreiung gilt handelt es sich um eine gesetzeswidrige Bereicherung des FA gegenüber anderen Gläubigern. Ihr Mann muss hier tätig werden und zum Finanzamt gehen und sich erklären lassen warum und weshalb und auf welcher Grundlage gepfändet wird. Meist ist dies nicht aus den amtlichen Schreiben klar erkenntlich. Hier ist es sehr hilfreich wenn er Hilfe beim zuständigen Insolvenzverwalter sucht!!! Dringend hingehen!!!

Das Geld auf dem gepfändeten Konto ist nun teilweise weg. Aber alleine nur 950 € können das nicht sein. Sehen Sie sich mal die aktuellen Lohnpfändungstabellen an:

http://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungsta…

Da Ihr Ehemann keinen Job hat, haben Sie als Ehefrau eine Unterhaltspflicht ihm gegenüber. Das heisst laut der Tabelle entsteht erst ab ca. 1410€ ein pfändbarer Betrag den die Bank an das FA abführen kann!!! Haben Sie noch Kinder sogar mehr!
Die Bank muss den pfändungsfreien Betrag einhalten. Ansonsten ab zum Rechtsanwalt!!!

Hallo,
offenbar seid ihr gemeinsam steuerlich veranlagt gewesen, d.h. es sind auch deine Steuerschulden. Nur so kann dein Konto vom Finanzamt gepfändet werden. Oder das Konto lief auf beider Namen.
Das P-Konto hat einen automatischen Freibetrag von 1.028,89 Euro. Da du aber noch eine Unterhaltsverpflichtung für deinen Ehemann hast, kannst du den Freibetrag erhöhen lassen um 387,22 Euro, also zusammen 1.416,11 Euro. Für jede weitere Unterhaltsverpflichtung (Kind) gibt es nochmal 215,73 Euro dazu. Eine Bescheinigung über den Freibetrag bekommst du bei einer Schuldner- oder Verbraucherberatung, vom Rechtsanwalt, Steuerberater, Familienkasse. Du kannst aber auch der kontoführenden Bank deine Gehaltsabrechnung vorlegen. Auf dieser steht deine Steuerklasse (verheiratet, also 3,4 oder 5). Damit kannst du eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Bank geltend machen.
Die Schuldnerberatungsstellen stellen die Bescheinigungen kostenlos aus. Adressen für eine Beratungsstelle in deiner Nähe findest du unter www.forum-schuldnerberatung.de
Viele Grüße
Micha

HalloSara10211,

vielen Dank, dass Sie uns als Experten ausgewählt haben. Da wir jedoch auf das Thema private Lebens- und Rentenversicherungen spezialisiert sind, können wir Ihnen bei Ihrem komplexen Thema leider nicht weiterhelfen.

Wir empfehlen Ihnen stattdessen meinSCHULDENnotruf zu kontaktieren. Das Expertenteam berät Sie kompetent zum Thema offene Forderungen und eröffnet Ihnen mit seinem ausgeklügelten Entschuldungskonzept Wege aus finanziellen Notlagen.

Viel Erfolg bei der Klärung Ihres Anliegens.

Beste Grüße
proConcept AG