Kontopfändung - ohne vorherige Information ?

Hallo ans Forum,

wir haben am Freitag von einer Pfändung auf unserem Konto erfahren. Wir haben vorher keine Rechnung oder ähnliches erhalten und wußten nicht einmal, dass es eine Forderung gegen uns gab.
Ist das Rechtmäßig ?

Der Pfänder Die Stadt Aschersleben, haben wir nie besucht und haben keine Ahnung um was es sich handeln kann.
Durch die Pfändung haben wir jetzt ein Problem;
wir wollen in zwei Wochen in den Urlaub und jetzt fehlen uns Euro 2000,- da unsere Bank, nach der Pfändung, den Dispo aufgelöst hat.

Hallo,

mit dem Auszug, wo die 2.000 € drauf sind zur Stadt Aschersleben geben und dort klären um was geht. Die Bank führt das nur aus - kann auch ein Fehler der
Bank sein, aber trotzdem erst zur Stadt A. gehen.

Viel Glück und trotzdem noch einem schönen Urlaub.

Viele Grüße

Martin

Hallo Axel,

falls ihr von keinerlei Forderung wisst, nie Rechnung oder Mahnungen erhalten habt, könnte es theoretisch eine Personenverwechslung mit gleichem Namen und Geburtsatum sein.

Bittet eure Bank um Prüfung, ob eine Verwechslung ihrerseits ausgeschlossen werden kann und um Details (Aktenzeichen, Amtsgericht, Ansprechpartner usw.) der Konto-Pfändung, damit ihr euch ggfs. mit dem Amtsgericht schnellstmöglich zur Klärung in Verbindung setzen könnt.

Ihr solltet morgen direkt eure Bank kontaktieren, am besten hingehen, falls möglich. Persönlicher Kontakt ist immer besser!
Seid freundlich zu eurem Ansprechpartner dort, denn er kann nichts für die Pfändung. Bittet ihn um Hilfe, da ihr es für eine Verwechslung haltet.
So werdet ihr am schnellsten zu euren gewünschten Informationen kommen!

Allgemein gilt:

Eine Kontopfändung kommt nicht „aus heiterem Himmel“.

Es müsste ein Mahnverfahren mit anschließender Titel-Erwirkung (zur Vollstreckung) beim zuständigen Amtsgericht vorausgegangen sein.

Das ist natürlich mit entsprechender Korrespondenz, auch an den Schuldner, verbunden. Gibt es dann einen Titel zur (Zwangs)Vollsteckung, würde eine Kontopfändung verständlicherweise nicht vorher angekündigt werden, denn dann würde jeder Schuldner seine Konten noch schnell leer räumen, bevor die Pfändung bei der Bank eingeht.

Eine Bank ist bei einer eingehenden Kontopfändung verpflichtet, das Konto sofort zu sperren, somit wäre eine vorherige Information seitens der Bank gar nicht möglich.
Sie darf dann Verfügungen nur noch im Rahmen von pfändungsgeschützten Leistungen (z.B. Sozialleistungen) zuzulassen.
Auch die Streichung des Dispo-Kredites ist erfordlich, da in einem Pfändungsfall keine Kredite mehr eingeräumt werden dürfen.

Ich drücke euch die Daumen für eine schnelle Klärung und behaltet einen kühlen Kopf dabei!

muggeli

Hallo Axel,
Ich bin leider kein Rechtsanwalt und den solltest Du definitiv zu Rate ziehen. Soviel weiss ich und dass kannst Du weiter tun:
Sofort Widerspruch gegen die Pfändung (am besten mit Anwalt)erheben und Rechnung anfordern- Es leigt offensichtlich ein Fehler beim Forderer vor.
Bevor eine Kontopfändung erfolgt wird normalerweise ein Titel beim Gericht erwirkt und dieser wird Dir per Postzustrllungsurkunde (gelber Umschlag und Unterschrift)zugestellt.Wenn das Alles nicht geschehen ist könnte es sein, dass die Pfändung ungültig ist. Die Bank kann Dir den Dispo kündigen wann immer sie will, das bedeutet einen Schufa-Eintrag, damit kurzfristig eine andere Bank zu finden, die Dir einen Dispo gewährt, ist eher unwahrscheinlich
Aber auf jeden Fall solltest Du einen Anwalt aufsuchen. Wenn alles gut geht könnte sogar Euer Urlaub gerettet sein. Sag mal Bescheid was aus der Angelegenheit geworden ist, bitte. Wünsche alles Gute
Liebe Grüße
Christian

Hallo Axel,

ich kann Dir da leider nicht helfen, weil ich noch nie von einer Pfändung ohne Vorankündigung oder Mahnugn gehört habe. Klingt evtl. nach Betrugsabsicht. Erkundige dich nach Umständen der Pfändung und frage evtl. mal bei der Kripo nach.

Gruß Wolfgang

…das ist ja sehr merkwürdig, dass Sie keine Verbindung zur Stadt Asch. haben. Sind Sie da mal zu schnell gefahren und haben auf Knöllchen nicht geantwortet? Wenn es keine Erklärung gibt, sofort zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale rennen.

Hallo, da gibts nur eins, bei der Bank anrufen, die geben euch den Ansprechpartner, mit dem man alles klären kann. Wenn sich dann die Pfändung als unrechtmäßig erweist, wird sie sofort zurückgenommen.
Da reichen euch die 2 Wochen zur Klärung locker aus. Wenn sie berechtigt ist, kann es natürlich länger geben.

Viele Grüße
Deli

Hallo ans Forum,

vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten.

Habe heute morgen mit der Stadt Asch… telefoniert.
Es hat sich herausgestellt, dass es da einen Namensvetter mit dem selben Geburtstag gibt ( der wohl seine Rechnungen nicht zahlt )
Pfändung wurde zurückgenommen.
Jetzt muss nur noch der Dispo wieder hergestellt werden.
Viele Grüße !

Hallo Axel,

danke für deine Rückmeldung. Toll, dass ihr das so schnell klären konntet, das freut mich wirklich!

Der Dispo sollte in null Komma nix wieder eingemeldet werden können :smile:)

Wichtig aber noch für euch:
Achtet darauf, dass ein negativer Schufa-Eintrag, der immer mit so etwas verbunden ist, ebenfalls als fehlerhaft gelöscht wird!
Das solltet ihr auch überwachen, da ihr sonst zu Unrecht als schwarze Schafe und damit als nicht kreditwürdig gespeichert wäret. Das zöge einen ganzen Rattenschwanz hinter sich her und könnte euch irgendwann später doch noch Schwierigkeiten machen.

Wünsche euch nun einen schönen und erholsamen Urlaub, dem steht ja jetzt nichts mehr im Wege :wink:))))))

muggeli

Hallo,

eigentlich müsste die Stadt vorher einen Titel erwirken und eine Mahnung rausgeschickt haben bzw. den Gläubiger kontaktieren.
Meines Wissens geht das so nicht, bin mir aber nicht 100% sicher!

Hier vielleicht ein hilfreicher Link:

http://www.urbia.de/archiv/forum/th-2062692/Kontopfa…

Hallo, eigentlich müsste der Pfändungsgläubiger bereits mehrfach gemahnt haben. Am besten direkt mit dem Pfändungsgläubiger in Verbindung setzen und die Angelegenheit klären, um was für einem Betrag es handelt und wie die Forderung zustande gekommen ist. Shop lässt sich das immer am einfachsten klären.

Viel Erfolg!

noch einmal Hallo ans Forum,

im Zusammenhang mit der mittlerweile zurück genommenen Pfändung sind, während das Konto gesperrt war, drei
Zahlungen nicht abgegangen, bzw. zurück gegangen.

Mir sind dadurch ca. 45 Euro Schaden entstanden
( von den negativen Auswirkungen auf meine Schufa-Einstuffung mal abgesehen ).

Meine Frage :
Werde ich diese selbst tragen müssen ?

Ich empfinde es am gerechtesten, wenn das die Stadt
Asch… zahlen würde, schließlich haben die mich Blind gepfändet.

Danke für eine Antwort !

Wenn es tatsächlich eine unbegründete Pfändung war, muss der Pfändungsgläubiger, die Stadt die entstandenen Kosten zahlen. Ebenso wie dann die SCHUFA-Eintragung gelöscht werden kann / muss, indem der Pfändungsgläubiger der Bank mitteilt, dass die Pfändung grundlos / falsch war und die Bank das dann der SCHUFA mitteilt. Am besten überwachen, damit auch alles klappt.