Hallo Axel,
falls ihr von keinerlei Forderung wisst, nie Rechnung oder Mahnungen erhalten habt, könnte es theoretisch eine Personenverwechslung mit gleichem Namen und Geburtsatum sein.
Bittet eure Bank um Prüfung, ob eine Verwechslung ihrerseits ausgeschlossen werden kann und um Details (Aktenzeichen, Amtsgericht, Ansprechpartner usw.) der Konto-Pfändung, damit ihr euch ggfs. mit dem Amtsgericht schnellstmöglich zur Klärung in Verbindung setzen könnt.
Ihr solltet morgen direkt eure Bank kontaktieren, am besten hingehen, falls möglich. Persönlicher Kontakt ist immer besser!
Seid freundlich zu eurem Ansprechpartner dort, denn er kann nichts für die Pfändung. Bittet ihn um Hilfe, da ihr es für eine Verwechslung haltet.
So werdet ihr am schnellsten zu euren gewünschten Informationen kommen!
Allgemein gilt:
Eine Kontopfändung kommt nicht „aus heiterem Himmel“.
Es müsste ein Mahnverfahren mit anschließender Titel-Erwirkung (zur Vollstreckung) beim zuständigen Amtsgericht vorausgegangen sein.
Das ist natürlich mit entsprechender Korrespondenz, auch an den Schuldner, verbunden. Gibt es dann einen Titel zur (Zwangs)Vollsteckung, würde eine Kontopfändung verständlicherweise nicht vorher angekündigt werden, denn dann würde jeder Schuldner seine Konten noch schnell leer räumen, bevor die Pfändung bei der Bank eingeht.
Eine Bank ist bei einer eingehenden Kontopfändung verpflichtet, das Konto sofort zu sperren, somit wäre eine vorherige Information seitens der Bank gar nicht möglich.
Sie darf dann Verfügungen nur noch im Rahmen von pfändungsgeschützten Leistungen (z.B. Sozialleistungen) zuzulassen.
Auch die Streichung des Dispo-Kredites ist erfordlich, da in einem Pfändungsfall keine Kredite mehr eingeräumt werden dürfen.
Ich drücke euch die Daumen für eine schnelle Klärung und behaltet einen kühlen Kopf dabei!
muggeli