Kontopfändung Pfändungsschutzkonto

Liebe/-r Experte/-in,ich lebe im Trennungjahr und habe bisher sämtliche gemeinsame Verpflichtungen allein übernommen weil mein „noch Ehemann“ absolut nichts bezahlt obwohl Geld von seinem Konto zur Verfügung steht. Nun habe ich nach einem Jahr endlich 2 Titel für Konto- bzw. Gehaltspfändung erkämpft.
Jetzt auf einmal hat der Liebe „Nochmal“ plötzlich sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt.
Wie komme ich nun an mein Geld? Zumal der eine Titel für Unterhaltszahlungen (ausstehende) und der andere für ein gemeinsam aufgenommenen Kredit ist.
Bin ich jetzt die „dumme“ und muss alles alleine zahlen und das Kind bekommt auch nichts?
Die Titel für beides war schon vor dem Antrag auf ein P-Konto da.
Ich hoffe sehr das mir jemand antworten kann, bin echt am verzweifeln da mir jeden Monat ca.600 € dadurch fehlen, Gehe zwar arbeiten aber trotzdem…

MFG Theo_Katerhund

Wende Dich ganz dringend an eine gute Anwältin. Ich kenne eine Astrid Damen-Becker, die ist echt ein Hund, wenn es darum geht den Männerd solche Machenschaften auszutreiben. Sie ist in Wittlich. Nich grade in der Mitte der Welt aber sie ist gut.
Alleine kannst Du das eigentlich nicht schaffen. Es ist hart zu hören, aber bevor der sein ganzes Hab und Gut in Luft auflöst, solltest Du schnell handeln. Wenn der Titel ausgestellt wurde, bevor er sein Konto umgewandelt hat, ist das nicht zulässig. Wende Dich auf jeden Fall auch an seine Bank, an seine Bekannten und alle die Du kennst und die ihn kennen. Auf diese Weise kannst Du ein wenig Druck ausüben.
Ich hoffe das hat ein wenig geholfen.

Lieber Theokaterhund,

der Kontopfändungsschutz dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten. Das Schutzniveau orientiert sich an dem einer Lohnpfändung. Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages nach § 850c Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung von derzeit 985,15 Euro je Kalendermonat.

Es ist also zum einen alles nicht geschützt, was jenseits des Grundfreibetrags liegt und zum anderen dient der Schutz ja auch den Unterhaltsberechtigten, hier also den gemeinsamen Kindern.

Ich empfehle sehr, einen auf Unterhaltsrecht spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Herzlichen Gruß und ein Frohes Fest.