Hi,
wie schon teilweise gesagt, sind eine ganze Reihe von Sozialleistungen (von öffentlichen Kassen, wie Sozialamt, Arbeitsagentur, Familienkasse…) unpfändbar, und zwar sieben Tage nach Gutschrift.
In dieser Zeit darf auch die Bank nicht ihr sogenanntes AGB-Pfandrecht geltend machen, wenn sie also vor Überweisung im Minus war, muss man ihr das Geld trotzdem auszahlen. Die meisten Banken haben irgendwo zentralisiert eine Pfändungsbearbeitungsstelle, dort soll die Filiale dann man anrufen. Wenn man das nicht will, kannst sie sich auf § 55 SGB berufen, da steht das drin.
Sie brauchst NICHT (wie ein Vorredner sagte) zum Gericht. Dort kann man sich Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen holen. Für Sozialleistungen geben die Gerichte keine Freigabebeschlüsse, denn § 55 SGB müssen die Banken von sich aus beachten.
Wenn es nicht klappen sollte, melde Dich mit dem Grund, den man ihr genannt hat.
Gruss Hans-Jürgen
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