Kontopfändung wieder Freigabe

Hallo,

habe leider eine Kontophändung bekommen oder zu wissen das ich diese bekommen habe… Wird mein Konto wieder sofort freigeschaltet wen ich den Betrag sofort bezahle und überweist die Bank auch auf meine Anweisung hin den Betrag von meinem Konto vor Ablauf der Frist zum Finanzamt?

Danke im Vorraus

M.P

vuguziubijni8

Hallo,

es ist auf jeden Fall ratsam, den Betrag zu begleichen. In der regel ist die Vorgehensweise so, dass die Bank im Auftrag des Kunden den Betrag überweist (nach Fälligkeit sowieso) und dann auf die Freigabe vom Gläuiger wartet. Möglicherweise ist die Bank aber kulant und zahlt schon nach Überweisung einen Betrag aus oder gibt das Konto intern frei. Einfach mal dort nachfragen.

Grüße

P-Konto

Hallo,

Hallo.

habe leider eine Kontophändung bekommen oder zu wissen das ich
diese bekommen habe…

Du meinst „…ohne zu wissen…“, ja das ist der Zweck der Pfändung, denn würde der Gläubiger (FA) den Schuldner (Du) vorher informieren, ist ja nachher beim Drittgläubiger (Bank) kein Geld mehr zu holen.

Wird mein Konto wieder sofort
freigeschaltet wen ich den Betrag sofort bezahle

Vorsicht. Nachher erhält der Gläubiger 2x Geld.

und überweist die Bank auch auf meine Anweisung hin den Betrag von :meinem Konto

Das tut sie sowieso, das ist ja die Pfändung. Soweit natürlich Guthaben vorhanden ist. Es kann aber auch der Dispo beansprucht werden. Gläubiger wollen das gerne, die Banken weniger.

vor Ablauf der Frist zum Finanzamt?

Das must du mit der Bank besprechen. Nur so lange ist doch die Frist auch nicht. I.d.R. ist es besser du lässt die Sache laufen. Die Freigabe des Kontos erfolgt dann auch wieder automatisch durch die Bank, wenn Guthaben vorhanden ist. Rutscht du ins Minus, bedankt sich Bank für den nächsten Gehaltseingang auf dem Konto.

Wenn du jetzt in die Prozessabläufe eingreifst, in dem du zwischen FA und Bank und dir was konstruieren willst, um 3 Tage schneller die Freigabe zu bekommen, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass das ganze noch länger dauert, da der Kommunikationsfluss, der ja auch rechtlich bindend sein muss bei einer Zwangsmaßnahme, das behindert.

Die einzigste Möglichkeit, bestünde darin du gehst mit Bargeld, woher auch immer, zum FA, legst auf den Tisch und lässt dir im Gegenzug die Erledigung des PfäB bestätigen und gehst damit sofort zur Bank. Selbst hier besteht noch das Risiko, dass die Bank innerhalb dieser Zeit, während du noch auf dem Weg bist, an das FA überweist! Eine von dir vorher, für diesen Fall, an die Bank abgegebene Erklärung, dass jetzt gleich die Erledigungsmeldung vom FA kommt, weil du heute bar einzahlst, ist für die Bank wertlos.

Das P-Konto!
Das kannst du immer noch machen, auch in einer laufenden Kontopfändung! Der Gesetzgeber hat dies so bestimmt und die Bank muss dem nachkommen. Damit bleibt dir mindestens der Pfändungsfreibetrag auf dem Konto bestehen, auch wenn dadurch möglicherweise der Gläubiger nicht vollständig befriedet werden kann.
Und selbstverständlich kannst du über diesen Freibetrag frei verfügen, um eben die laufen Ausgaben der Lebenshaltung decken zu können.

Hallo,

I.d.R. ist es besser du lässt die Sache
laufen. Die Freigabe des Kontos erfolgt dann auch wieder
automatisch durch die Bank, wenn Guthaben vorhanden ist.

Ich würde NIE empfehlene, eine Pfändung einfach laufen zu lassen. Wenn man die finanziellen Möglichkeiten hat, die Schulden zu begleichen, dann sollte man das auch tun. Eine Pfändung bringt so viele Probleme mit sich:

  • Schufaeintrag,
  • Bonitätsverschlechterung
  • keine Verfügungsmöglichkeiten über Kontoguthaben (bis auf gesetzliche Ausnahmen)
    u.s.w.

Wenn du jetzt in die Prozessabläufe eingreifst, in dem du
zwischen FA und Bank und dir was konstruieren willst, um 3
Tage schneller die Freigabe zu bekommen, besteht die
Wahrscheinlichkeit, dass das ganze noch länger dauert, da der
Kommunikationsfluss, der ja auch rechtlich bindend sein muss
bei einer Zwangsmaßnahme, das behindert.

Es reicht, wenn er/sie zur Bank geht und eine Überweisung an den Gläubiger in Auftrag gibt. So weiß die Bank, der Schuldner und der Gläubiger Bescheid. Die Freigabe wird so definitiv schneller bewirkt, denn ehe die Bank den Betrag überweist, vergehen noch einige Tage (bis Wochen). Auszug aus der Zivilprozessordnung (ZPO):

„Wird ein bei einem Kreditinstitut gepfändetes Guthaben eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, dem Gläubiger überwiesen, so darf erst vier Wochen nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner aus dem Guthaben an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden“

Die bank darf also erst nach 4 Wochen überhaupt überweisen. Vorher erfolgt KEINE Freigabe, es sei denn, der Schuldner gibt die Überweisung eher in Auftrag.

Selbst hier besteht noch das
Risiko, dass die Bank innerhalb dieser Zeit, während du noch
auf dem Weg bist, an das FA überweist!

Diese Aussage wäre damit auch widerlegt.

Das P-Konto!
Das kannst du immer noch machen, auch in einer laufenden
Kontopfändung!

Das wäre wirklich die allerletzte Maßnahme. Wenn geld vorhanden ist, dann sollten Schulden beglichen und nicht „ignoriert“ werden.

Grüße

P.S.: Schuldner bekommen über eine Pfändung ebenfalls Nachricht. Der Gerichtsvollzieher hat laut Gesetz eine Baschrift an den Schuldner per Post zu schicken.

Korrektur
Hallo,

einiges stimmt, einiges nicht. Hier die Korrektur:

Eine Pfändung bringt so viele Probleme mit sich:

  • Schufaeintrag,

nö, eine Pfändung wird nicht der SCHUA gemeldet.

Es reicht, wenn er/sie zur Bank geht und eine Überweisung an
den Gläubiger in Auftrag gibt. So weiß die Bank, der Schuldner
und der Gläubiger Bescheid. Die Freigabe wird so definitiv
schneller bewirkt, denn ehe die Bank den Betrag überweist,
vergehen noch einige Tage (bis Wochen).

nö. Die Bank guckt sich nicht die abgegebenen Überweisungen einzeln an, sondern sperrt alle. Es reicht ja auch nicht, an den Gläubiger zu überweisen, es muss sich auch exakt um die gepfändete Forderung handeln. Daher immer die Bank überweisen lassen. Wenn die Bank überweist, nimmt sie auch gleich anschliessend die Sperre raus. Wenn man einen anderen Weg wählen würde (z.B. anderes Konto), müsste man warten, bis der Gläubiger das Geld hat, es merkt, es dann der Bank mitteilt und die das auch verarbeitet hat. DAS dauert lange.
Es stimmt, dass die Bank (ohne Auftrag) erst nach Ablauf der vierwöchigen Schutzfrist zahlen darf. Im Auftrag des Kunden (der auf den Schutz verzichtet) gehts natürlich schon vorher. Also, in einem Satz: Zur Bank gehen oder anrufen und sagen, dass man sofort bezahlen möchte (ggf. aus Limit oder nach Bareinzahlung). Die Filiale leitet weiter und die Zahlung geht dann raus.

P.S.: Schuldner bekommen über eine Pfändung ebenfalls
Nachricht. Der Gerichtsvollzieher hat laut Gesetz eine
Baschrift an den Schuldner per Post zu schicken.

rechtlich ist es komplizierter, aber das tut nichts zur Sache. Aber auch die Bank muss über die Sperrung informieren. Beides erfolgt aber natürlich erst nach Kontensperrung :wink:)

Gruss

Hans-Jürgen

Hallo,

nö, eine Pfändung wird nicht der SCHUA gemeldet.

Banken, die der Schufa angebunden sind, melden Kontofpändungen auch dorthin. Auch die Schufa selbst sagt dazu:

"Eventuell sind auch von Verträgen abweichende Verhalten aufgeführt wie beispielsweise:

* Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind"

nö. Die Bank guckt sich nicht die abgegebenen Überweisungen
einzeln an, sondern sperrt alle.

Bitte mitdenken: Schuldner geht PERSÖNLICH zur Bank an den Schlater und beauftragt die Begleichung der Pfändungsschuld durch Überweisung. Die Bank sagt da NICHT nein, denn darum geht es ja bei einer Pfändung: Der Schuldner soll zum Zahlen „gezwungen“ werden. Die Überweisung soll weder online, noch am Terminal eingegeben oder in den Briefkasten gesteckt werden. PERSÖNLICH an den Schalter gehen. Ist das so schwer zu verstehen?

Es reicht ja auch nicht, an
den Gläubiger zu überweisen, es muss sich auch exakt um die
gepfändete Forderung handeln.

Richtig. Und genau diese Summe erfährt man durch das zugestellte Schreiben sowohl an die Bank als auch an den Schuldner. Und wenn man diese Schreiben nicht hat, dann beim Gläubiger nachfragen!!! Bitte nicht so anstellen.

Daher immer die Bank überweisen
lassen.

Dann dauert es ums länger bis das Konto wieder freigegeben wird (siehe mein Post zuvor). Ich verstehe nicht, warum man nicht darauf bedacht ist, seine Schulden so schnell wie möglich aus dem Weg zu räumen. UNVERSTÄNDLICH!!!

Im Auftrag des Kunden
(der auf den Schutz verzichtet) gehts natürlich schon vorher.
Also, in einem Satz: Zur Bank gehen oder anrufen und sagen,
dass man sofort bezahlen möchte (ggf. aus Limit oder nach
Bareinzahlung). Die Filiale leitet weiter und die Zahlung geht
dann raus.

Na siehst du, es geht doch. :wink:

P.S.: Schuldner bekommen über eine Pfändung ebenfalls
Nachricht. Der Gerichtsvollzieher hat laut Gesetz eine
Baschrift an den Schuldner per Post zu schicken.

rechtlich ist es komplizierter, aber das tut nichts zur Sache.

Was ist daran kompliziert? Man bekommt ein Schreiben über eine Pfändung bzw. Kontosperre. Allein das muss mich doch sofort aufhören und handeln lassen!

Grüße

Ja doch Mausi.

Hallo,

Hallo.

I.d.R. ist es besser du lässt die Sache
laufen. Die Freigabe des Kontos erfolgt dann auch wieder
automatisch durch die Bank, wenn Guthaben vorhanden ist.

Ich würde NIE empfehlene, eine Pfändung einfach laufen zu
lassen.

Es ist nur DEINE Empfehlung, sie wurde gehört.

Wenn man die finanziellen Möglichkeiten hat, die
Schulden zu begleichen, dann sollte man das auch tun.

Das ist immer so und daran wird auch jedem Schuldner liegen. Das wurde auch nicht bestritten.

Eine Pfändung bringt so viele Probleme mit sich:

  • Schufaeintrag,

Nicht grundsätzlich! Siehe auch Erklärungen Nachredner.
I.d.R. hat ein Schuldner aber diesen Eintrag sowieso schon! Denn bevor der Gläubiger einen PfäB vollstrecken lässt, hat er bereits einen Titel, meist voran gegangens ger. Verfahren und vorher mal die Kundenverbindung gekündigt und diese der SCHUFA gemeldet. (Einzelfälle lassen wir mal beiseite)

  • Bonitätsverschlechterung

Ist eh schon eingetreten, er ist doch Schuldner!
Jetzt weiß das auch seine Bank. Ob er freiwillig innerhalb der 4 Wo zahlt oder die Bank nach 4 Wo zahlen lässt, ist der Bank egal. Er hat jetzt seinen Negativvermerk. Alleinfalls sein Kundenbetreuer wird sich erinnern „das war doch der, der seinen Pfändungsbetrag eher überwiesen haben wollte“. Und? Hilft ihm das bei der Verlängerung seines Dispos? Nein! Hilft ihm das, bei der Beantragung des Kredits von 3 T€ für die neue Küche? Nein!

  • keine Verfügungsmöglichkeiten über Kontoguthaben (bis auf
    gesetzliche Ausnahmen)

Die Ausnahmen reichen. Das P-Konto ist hier besser.

Das P-Konto!
Das kannst du immer noch machen, auch in einer laufenden
Kontopfändung!

Das wäre wirklich die allerletzte Maßnahme. Wenn geld
vorhanden ist, dann sollten Schulden beglichen und nicht
„ignoriert“ werden.

Ignoriert war hier nicht ausgedrückt. Wenn Geld vorhanden ist, ist auch zum Ausdruck gekommen, dies dem Gläubiger zur Schuldbegleichung zu geben. Nur hat der Schuldner keine Verfügungsgewalt über das Konto.
Auch muss er weiter Leben und hat also ne Menge Probleme zu lösen. Bevor er jetzt eine Teilfreigabe beim AG beantragt und nachher die Bank (4 Wo) überweist und nachher wieder das Konto freigibt, ist es besser zuerst den Lebensunterhalt abzusichern und dafür ist P-Konto-Lösung auch geschaffen wurden und sollte genutzt werden.

Das er seine Schulden bezahlt versteht sich von selbst! Doch nicht bei eigener Existenzgefährdung! Da stehen doch die nächsten Probleme gleich an: Vermieter kriegt Miete nicht. Energieversorger mahnt. Versicherung mahnt. Lebensmittelladen, Tankstelle usw. weisen Maestrokarte ab.

P.S.: Schuldner bekommen über eine Pfändung ebenfalls
Nachricht. Der Gerichtsvollzieher hat laut Gesetz eine
Baschrift an den Schuldner per Post zu schicken.

Jaaaaaaaaaaaaaaaaaa Mausi. Aber erst viel späääääääter. Zunächst mal steht der Schuldner vor seiner Bank und weiß von nichts.

Es ist nur DEINE Empfehlung, sie wurde gehört.

Ich habe Nichts empfohlen, sondern gesagt, dass ich ein Weiterlaufen der Pfändung NICHT empfehlen würde.

Das ist immer so und daran wird auch jedem Schuldner liegen.
Das wurde auch nicht bestritten.

Da bin ich mir leider nicht so sicher.

Eine Pfändung bringt so viele Probleme mit sich:

  • Schufaeintrag,

Nicht grundsätzlich! Siehe auch Erklärungen Nachredner.

Wie ich schon sagte, melden die Banken eine Kontopfändung in der Regel an die Schufa. Ich habe nie gesagt, dass Pfändungen grundsätzlich an die Schufa gemeldet werden.

  • Bonitätsverschlechterung

Ist eh schon eingetreten, er ist doch Schuldner!
Jetzt weiß das auch seine Bank. Ob er freiwillig innerhalb der
4 Wo zahlt oder die Bank nach 4 Wo zahlen lässt, ist der Bank
egal.

Ich glaube kaum, dass es einer Bank egal ist, dass sie mit einem „Pfändungskunden“ diesen Aufwand (erhöhter Verwaltungsaufwand) betreiben muss. Je eher das erledigt ist, umso besser.

Er hat jetzt seinen Negativvermerk. Alleinfalls sein
Kundenbetreuer wird sich erinnern „das war doch der, der
seinen Pfändungsbetrag eher überwiesen haben wollte“. Und?
Hilft ihm das bei der Verlängerung seines Dispos? Nein! Hilft
ihm das, bei der Beantragung des Kredits von 3 T€ für die neue
Küche? Nein!

Was hat das denn damit zu tun? Hier ging es lediglich um die Frage, ob man das Konto irgendwie eher freigeben lassen kann. Und ja, das geht, indem man die Pfändung einfach bezahlt und nicht wartet, bis andere das für einen tun.

  • keine Verfügungsmöglichkeiten über Kontoguthaben (bis auf
    gesetzliche Ausnahmen)

Die Ausnahmen reichen. Das P-Konto ist hier besser.

Das P-Konto ist nur für Menschen (wie du selbst schon sagst), die ihren eigenen Lebensunterhalt nicht mehr begleichen könnten, wenn sie noch mehrere Gläubiger bedienen müssten (grob ausgedrückt). Zudem dauer die Umstellung auf ein P-Konto teilweise bei Banken auch ein paar Tage, sodass man in dieser Zeit auch gut und gerne einfach den Pfändungsbetrag begleichen und das Kontofreigeben lassen kann.

Ignoriert war hier nicht ausgedrückt. Wenn Geld vorhanden ist,
ist auch zum Ausdruck gekommen, dies dem Gläubiger zur
Schuldbegleichung zu geben. Nur hat der Schuldner keine
Verfügungsgewalt über das Konto.

(Vorsicht, Ironie) Man mag es nicht glauben, aber es gibt Banken, die sind nett und erlauben einem Kunden, der willig ist und seine Schulden eigenständig begleicht, ein paar mehr Kontoaktionen als nur nach dem Kontostand zu fragen. :wink:

Auch muss er weiter Leben und hat also ne Menge Probleme zu
lösen. Bevor er jetzt eine Teilfreigabe beim AG beantragt und
nachher die Bank (4 Wo) überweist und nachher wieder das Konto
freigibt, ist es besser zuerst den Lebensunterhalt abzusichern
und dafür ist P-Konto-Lösung auch geschaffen wurden und sollte
genutzt werden.

Ich denke, das habe ich schon zur Genüge kommentiert. Wenn es nicht verstanden wird, kann ich leider nix machen.

Das er seine Schulden bezahlt versteht sich von selbst! Doch
nicht bei eigener Existenzgefährdung! Da stehen doch die
nächsten Probleme gleich an: Vermieter kriegt Miete nicht.
Energieversorger mahnt. Versicherung mahnt. Lebensmittelladen,
Tankstelle usw. weisen Maestrokarte ab.

Wieso sollten denn Mahnungen ins Haus flattern, wenn ich durch Schuldenbegleichung eine Kontofreigabe erwirke? Naja, egal.

P.S.: Schuldner bekommen über eine Pfändung ebenfalls
Nachricht. Der Gerichtsvollzieher hat laut Gesetz eine
Baschrift an den Schuldner per Post zu schicken.

Jaaaaaaaaaaaaaaaaaa Mausi. Aber erst viel späääääääter.
Zunächst mal steht der Schuldner vor seiner Bank und weiß von
nichts.

Ich zitiere (da ein eigenständiges Nachlesen anscheinend nicht möglich ist) aus der ZPO:

„Der Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen zu lassen. Der Gerichtsvollzieher hat den Beschluss mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort zuzustellen, sofern nicht eine öffentliche Zustellung erforderlich wird.“

Mir kann also Niemand erzählen, dass man diesen Beschluss erst Wochen später im Briefkasten hat. Und wenn doch: Die Bank teilt die Kontosperrung mit und der Schuldner kann nachfragen.

Klar Mausi.

Es ist nur DEINE Empfehlung, sie wurde gehört.

Ich habe Nichts empfohlen, sondern gesagt, dass ich ein
Weiterlaufen der Pfändung NICHT empfehlen würde.

Wenn du es nicht empfehlen würdest, ist es doch deine ausgesprochene Empfehlung.

  • Bonitätsverschlechterung

Ist eh schon eingetreten, er ist doch Schuldner!
Jetzt weiß das auch seine Bank. Ob er freiwillig innerhalb der
4 Wo zahlt oder die Bank nach 4 Wo zahlen lässt, ist der Bank
egal.

Ich glaube kaum, dass es einer Bank egal ist, dass sie mit
einem „Pfändungskunden“ diesen Aufwand (erhöhter
Verwaltungsaufwand) betreiben muss.

Der Verwaltungsaufwand ist nicht erhöht in dem die Pfändung normal durchläuft gegenüber der vorgezogenen Schuldnerüberweisung; im Gegenteil damit entsteht sogar Mehraufwand, weil die Bank jetzt den normalen Prozessablauf ändern muss und mit dem Kunden ein Gespräch führen muss.

Er hat jetzt seinen Negativvermerk. Alleinfalls sein
Kundenbetreuer wird sich erinnern „das war doch der, der
seinen Pfändungsbetrag eher überwiesen haben wollte“. Und?
Hilft ihm das bei der Verlängerung seines Dispos? Nein! Hilft
ihm das, bei der Beantragung des Kredits von 3 T€ für die neue
Küche? Nein!

Was hat das denn damit zu tun? Hier ging es lediglich um die
Frage, ob man das Konto irgendwie eher freigeben lassen kann.
Und ja, das geht, indem man die Pfändung einfach bezahlt und
nicht wartet, bis andere das für einen tun.

Der Negativvermerk bleibt! Du weichst ab mit der Überleitung zur früheren Kontofreigabe.
Ich sag dir was, du hast theoretisch nicht unrecht, aber du kennst keinen, ja, also nochmal keinen Schuldner der das mit seiner Bank praktisch durchgespielt hat. Es ist den Banken egal, sogar scheißegal. Er bleibt dort „Pfändungs-Schuldner“, ob der freiwillig antanzt oder alles normal nach ZPO abläuft ist so was von Wurscht.

  • keine Verfügungsmöglichkeiten über Kontoguthaben (bis auf
    gesetzliche Ausnahmen)

Die Ausnahmen reichen. Das P-Konto ist hier besser.

Das P-Konto ist nur für Menschen (wie du selbst schon sagst),
die ihren eigenen Lebensunterhalt nicht mehr begleichen
könnten, wenn sie noch mehrere Gläubiger bedienen müssten
(grob ausgedrückt). Zudem dauer die Umstellung auf ein P-Konto
teilweise bei Banken auch ein paar Tage, sodass man in dieser
Zeit auch gut und gerne einfach den Pfändungsbetrag begleichen
und das Kontofreigeben lassen kann.

Die paar Tage bis zum P-Konto sind aber aber unter allen Möglichkeiten der schnellste, einfachste und sicherste Weg an Geld ranzukommen, was dringend für die Existenz benötigt wird.

Ignoriert war hier nicht ausgedrückt. Wenn Geld vorhanden ist,
ist auch zum Ausdruck gekommen, dies dem Gläubiger zur
Schuldbegleichung zu geben. Nur hat der Schuldner keine
Verfügungsgewalt über das Konto.

(Vorsicht, Ironie) Man mag es nicht glauben, aber es gibt
Banken, die sind nett und erlauben einem Kunden, der willig
ist und seine Schulden eigenständig begleicht, ein paar mehr
Kontoaktionen als nur nach dem Kontostand zu fragen. :wink:

Das mag sein und ist Einzelfallabhängig.

Auch muss er weiter Leben und hat also ne Menge Probleme zu
lösen. Bevor er jetzt eine Teilfreigabe beim AG beantragt und
nachher die Bank (4 Wo) überweist und nachher wieder das Konto
freigibt, ist es besser zuerst den Lebensunterhalt abzusichern
und dafür ist P-Konto-Lösung auch geschaffen wurden und sollte
genutzt werden.

Ich denke, das habe ich schon zur Genüge kommentiert. Wenn es
nicht verstanden wird, kann ich leider nix machen.

Dito.

Das er seine Schulden bezahlt versteht sich von selbst! Doch
nicht bei eigener Existenzgefährdung! Da stehen doch die
nächsten Probleme gleich an: Vermieter kriegt Miete nicht.
Energieversorger mahnt. Versicherung mahnt. Lebensmittelladen,
Tankstelle usw. weisen Maestrokarte ab.

Wieso sollten denn Mahnungen ins Haus flattern, wenn ich durch
Schuldenbegleichung eine Kontofreigabe erwirke? Naja, egal.

Wenn er das kann und will und die Bank kann und will und die Zeit nicht eh schon rum ist, und das P-Konto ihm peinlich ist und es schon schneit und der Weg zur Bank nicht geräumt ist und… Hör mal, was soll denn das.

P.S.: Schuldner bekommen über eine Pfändung ebenfalls
Nachricht. Der Gerichtsvollzieher hat laut Gesetz eine
Baschrift an den Schuldner per Post zu schicken.

Jaaaaaaaaaaaaaaaaaa Mausi. Aber erst viel späääääääter.
Zunächst mal steht der Schuldner vor seiner Bank und weiß von
nichts.

Ich zitiere (da ein eigenständiges Nachlesen anscheinend nicht
möglich ist) aus der ZPO:

Du kannst zitieren was du willst, Mausi.

„Der Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen
zu lassen. Der Gerichtsvollzieher hat den Beschluss mit einer
Abschrift der Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort
zuzustellen, sofern nicht eine öffentliche Zustellung
erforderlich wird.“

Ja das ist der Gesetzestext! Ist hiermit bestätigt.

Mir kann also Niemand erzählen, dass man diesen Beschluss erst
Wochen später im Briefkasten hat.

I.d.R. eine Woche! Danach sind es dann, wie von dir richtig genannt, schon Woche n.

Und wenn doch: Die Bank
teilt die Kontosperrung mit und der Schuldner kann nachfragen.

Guter Theorieansatz! Praxisbeispiel: Kunde zieht Karte um zu bezahlen, Verkäufer sagt „gesperrt“. Kunde ruft Bank an, „ja also das ist ne Pfändung, müssen sie doch wissen“.

Also, da wir den Einzelfall des Fragenstellers nicht kennen, wäre jede weitere Annahme von irgendwelchen Eventualitäten unzweckmäßig. Bis zum nächsten mal Mausi.

Wenn du es nicht empfehlen würdest, ist es doch deine
ausgesprochene Empfehlung.

Schön, was jemand in solch eine Aussage rein interpretieren kann.

Der Verwaltungsaufwand ist nicht erhöht in dem die Pfändung
normal durchläuft gegenüber der vorgezogenen
Schuldnerüberweisung; im Gegenteil damit entsteht sogar
Mehraufwand, weil die Bank jetzt den normalen Prozessablauf
ändern muss und mit dem Kunden ein Gespräch führen muss.

Pfändungen auf dem Konto verursachen eine regelmäßige Überwachung der Zahlungseingänge, Überweisungen an Gläubiger u.s.w. Ohne Pfändung kein solcher Aufwand.

Ich sag dir was, du hast theoretisch nicht unrecht, aber du
kennst keinen, ja, also nochmal keinen Schuldner der
das mit seiner Bank praktisch durchgespielt hat.Es ist den
Banken egal, sogar scheißegal. Er bleibt dort
„Pfändungs-Schuldner“, ob der freiwillig antanzt oder alles
normal nach ZPO abläuft ist so was von Wurscht.

(Ironie) Na wenn du das sagts und weißt, was ich weiß. Hut ab!

Die paar Tage bis zum P-Konto sind aber aber unter allen
Möglichkeiten der schnellste, einfachste und sicherste Weg

an Geld ranzukommen, was dringend für die Existenz benötigt
wird.

Und nochmal: (Ironie) Na wenn du das sagst.

Du kannst zitieren was du willst, Mausi.

Jepp und das ist auch gut so.

Guter Theorieansatz! Praxisbeispiel: Kunde zieht Karte um zu
bezahlen, Verkäufer sagt „gesperrt“. Kunde ruft Bank an, „ja
also das ist ne Pfändung, müssen sie doch wissen“.

Na sowas und schon weiß der Kunde, dass eine Pfändung da ist und kann sich kümmern. Toll.

Bis zum nächsten mal Mausi.

Ich hoffe nicht.

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Nein, Mausi
Hallo,

nur falls Du meine ViKa übersehen hast: Ich bin in einer deutschen Grossbank verantwortlich für die Prozesse bei der Bearbeitung von Pfändungen als Drittschuldner. Das ist mein Thema, ich mache den ganzen Tag nichts anderes. Ich will nicht auf alles eingehen, was Du geschrieben hast, aber mein Posting von gestern bleibt zu 100% richtig.

SCHUFA: Banken (und auch andere) melden ALS GLÄUBIGER ihre Forderung dorthin, klar. Wir reden aber von der Rolle der Bank ALS DRITTSCHULDNER und da wird nichts gemeldet.

Überweisung: Ich habe klargestellt, dass es nicht reicht, eine Überweissung in Auftrag zu geben. Wenn er das per Online-Banking versucht oder einen Beleg in den Kasten wirft, funktioniert das nicht. Wir sind uns ja einig, dass der an den Schalter muss, das war in Deiner Antwort nicht so eindeutig. Es ist auch völlig unnötig, einen Überweisungsbeleg auszupinseln, denn oft kennen weder Kunde noch Filiale den aktuellen Betrag (siehe unten). Es reicht der formlos schriftliche Auftrag, die Pfändung zu bezahlen.

Gepfändete Forderung: Es war nicht nur der Betrag gemeint, sondern der Verwendungszweck. Es kommt häufiger vor, dass regelmässige Zahlungen nicht geleistet werden. Pfändet z.B. eine Krankenkasse Beiträge aus September, kann der Kunde nicht irgendwas überweisen (z.B. Oktober). Bezüglich der Höhe: Wie oben gesagt, kennt bei Pfändungen, die über das AG kommen (private Gläubiger) weder die Filiale noch der Kunde die Summe. Es kommen zum einen Tageszinsen dazu, zum anderen werden die Zustellkosten des GV mitüberwiesen.

Info über die Pfändung: komplizierter deshalb, weil Deine Aussage (der GV muss eine Abschrift versenden) in der Sache falsch ist, aber im Ergebnis richtig. Ich wollte das nicht verkomplizieren. Der Gläubiger muss die Zustellung an den Schuldner beauftragen, sie wird durch den GV nur in der Regel durchgeführt. Gilt aber nur für private Pfändungen - mit öffentlich-rechtlichen Forderungen hat ein Gerichtsvollzieher garnichts zu tun.

Ich wäre Die dankbar, wenn Du Dir flapsige Bemerkungen wie:

Bitte mitdenken:
Ist das so schwer zu verstehen?
Bitte nicht so anstellen.

verkneifen könntest. Wir wollen hier beide helfen und für so einen Umgangston untereinander sehe ich keine Veranlassung.

Hans-Jürgen

1 Like

Ja so ist es.