Es ist nur DEINE Empfehlung, sie wurde gehört.
Ich habe Nichts empfohlen, sondern gesagt, dass ich ein Weiterlaufen der Pfändung NICHT empfehlen würde.
Das ist immer so und daran wird auch jedem Schuldner liegen.
Das wurde auch nicht bestritten.
Da bin ich mir leider nicht so sicher.
Eine Pfändung bringt so viele Probleme mit sich:
Nicht grundsätzlich! Siehe auch Erklärungen Nachredner.
Wie ich schon sagte, melden die Banken eine Kontopfändung in der Regel an die Schufa. Ich habe nie gesagt, dass Pfändungen grundsätzlich an die Schufa gemeldet werden.
Ist eh schon eingetreten, er ist doch Schuldner!
Jetzt weiß das auch seine Bank. Ob er freiwillig innerhalb der
4 Wo zahlt oder die Bank nach 4 Wo zahlen lässt, ist der Bank
egal.
Ich glaube kaum, dass es einer Bank egal ist, dass sie mit einem „Pfändungskunden“ diesen Aufwand (erhöhter Verwaltungsaufwand) betreiben muss. Je eher das erledigt ist, umso besser.
Er hat jetzt seinen Negativvermerk. Alleinfalls sein
Kundenbetreuer wird sich erinnern „das war doch der, der
seinen Pfändungsbetrag eher überwiesen haben wollte“. Und?
Hilft ihm das bei der Verlängerung seines Dispos? Nein! Hilft
ihm das, bei der Beantragung des Kredits von 3 T€ für die neue
Küche? Nein!
Was hat das denn damit zu tun? Hier ging es lediglich um die Frage, ob man das Konto irgendwie eher freigeben lassen kann. Und ja, das geht, indem man die Pfändung einfach bezahlt und nicht wartet, bis andere das für einen tun.
- keine Verfügungsmöglichkeiten über Kontoguthaben (bis auf
gesetzliche Ausnahmen)
Die Ausnahmen reichen. Das P-Konto ist hier besser.
Das P-Konto ist nur für Menschen (wie du selbst schon sagst), die ihren eigenen Lebensunterhalt nicht mehr begleichen könnten, wenn sie noch mehrere Gläubiger bedienen müssten (grob ausgedrückt). Zudem dauer die Umstellung auf ein P-Konto teilweise bei Banken auch ein paar Tage, sodass man in dieser Zeit auch gut und gerne einfach den Pfändungsbetrag begleichen und das Kontofreigeben lassen kann.
Ignoriert war hier nicht ausgedrückt. Wenn Geld vorhanden ist,
ist auch zum Ausdruck gekommen, dies dem Gläubiger zur
Schuldbegleichung zu geben. Nur hat der Schuldner keine
Verfügungsgewalt über das Konto.
(Vorsicht, Ironie) Man mag es nicht glauben, aber es gibt Banken, die sind nett und erlauben einem Kunden, der willig ist und seine Schulden eigenständig begleicht, ein paar mehr Kontoaktionen als nur nach dem Kontostand zu fragen.
Auch muss er weiter Leben und hat also ne Menge Probleme zu
lösen. Bevor er jetzt eine Teilfreigabe beim AG beantragt und
nachher die Bank (4 Wo) überweist und nachher wieder das Konto
freigibt, ist es besser zuerst den Lebensunterhalt abzusichern
und dafür ist P-Konto-Lösung auch geschaffen wurden und sollte
genutzt werden.
Ich denke, das habe ich schon zur Genüge kommentiert. Wenn es nicht verstanden wird, kann ich leider nix machen.
Das er seine Schulden bezahlt versteht sich von selbst! Doch
nicht bei eigener Existenzgefährdung! Da stehen doch die
nächsten Probleme gleich an: Vermieter kriegt Miete nicht.
Energieversorger mahnt. Versicherung mahnt. Lebensmittelladen,
Tankstelle usw. weisen Maestrokarte ab.
Wieso sollten denn Mahnungen ins Haus flattern, wenn ich durch Schuldenbegleichung eine Kontofreigabe erwirke? Naja, egal.
P.S.: Schuldner bekommen über eine Pfändung ebenfalls
Nachricht. Der Gerichtsvollzieher hat laut Gesetz eine
Baschrift an den Schuldner per Post zu schicken.
Jaaaaaaaaaaaaaaaaaa Mausi. Aber erst viel späääääääter.
Zunächst mal steht der Schuldner vor seiner Bank und weiß von
nichts.
Ich zitiere (da ein eigenständiges Nachlesen anscheinend nicht möglich ist) aus der ZPO:
„Der Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen zu lassen. Der Gerichtsvollzieher hat den Beschluss mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort zuzustellen, sofern nicht eine öffentliche Zustellung erforderlich wird.“
Mir kann also Niemand erzählen, dass man diesen Beschluss erst Wochen später im Briefkasten hat. Und wenn doch: Die Bank teilt die Kontosperrung mit und der Schuldner kann nachfragen.