Kontosperre für Betreuer

Hallo,
Die Bank hat mir das Konto von meiner Mutter gesperrt, obwohl ich seit Dezember als ihre Betreuerin eingesetzt wurde. Alle Unterlagen liegen der Bank vor. Betreuerausweis, Urteil vom Amtsgericht und Vollmacht.
Meine Mutter hat dies telefonisch gemacht und weiß
gar nichts mehr davon.

Hallo auch,

offenbar reicht die erteilte Bestellungsurkunde nicht aus, vermutlich liegt hier keine Berechtigung bzw. Bestellung zur Regelung der finanziellen Angelegenheiten vor, so dass die finanziellen Angelegenheiten nicht durch Sie geregelt werden dürfen. Im Zweifelsfalle ist hier mit dem zuständigen Amtsgericht Rücksprache zu halten.

Besten Gruß
Chris

Hallo,
erstmal schönen Dank für die Antwort,

aber im Beschluß des Amtsgerichtes steht, es wird angeordnet,das die Betroffene in Sachen Vermögenssorge
der Einwilligung der Betreuerin bedarf.Reicht das nicht
aus?

Hallo,
im mein Profil steht zwar Betreuer, das bezieht sich aber auf dem Lauftreff.
An ihre stelle tät ich mir Rat von einem Notar oder Richter holen.
MfG
Tomsen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Morgen,

dem Grunde nach reicht dies nicht aus, es besagt lediglich, dass sehr wohl der Betreute noch eigene Rechtsgeschäfte (in finanziellen Dingen) abwickeln kann, diese jedoch ggf. der Einwilligung des Betreuers bedarf, insbesondere dann, wenn die Rechtsgeschäfte zum Nachteil des Betreuten ausfallen. Eine Kontosperre für einen Dritten - auch wenn es der Betreuer ist, ist dem Grunde nach erstmal nicht zum Nachteil des Betreuten.

Ggf. hier nochmal Rücksprache halten mit dem entsprechenden Betreuungsverein vor Ort (meist Caritas oder Diakonie) oder beim Amtsgericht hierzu Rücksprache halten.

Besten Gruß
Chris

Hallo, hier eine Antwort:
für mich nicht ganz klar: Haben Sie vom Vormundschaftsgericht bzw. Betreuungsgericht in der für Sie ausgestellten Betreuungs-Vollmacht eine Genehmigung für die Vermögenssorge Ihrer Mutter?
Oder haben Sie eine gesonderte „Generalvollmacht“?

und was ebenfalls für mich unklar erscheint, ist:

Hatte Ihre Mutter Ihnen - evtl. schon vor längerer Zeit- für Verfügungen über ihr Girokonto eine Vollmacht bei der Bank erteilt ?(ggf. Vollmacht über den Tod hinaus)

Sofern alles nicht zutrifft wenden Sie sich bitte erneut an das Betreuungsgericht bzw. dort an einen Rechtspfleger und besprechen Sie diese Problematik.
Ggf. bitten Sie um Rechtsauskunft, ggf. mit Hilfe eines Verfahrenspflegers /Rechtsanwaltes der vom Betreuungsgericht dann beauftragt werden muss.

Mit freundlichem Gruß
marietta 91