Kontoverfügungsberechtigt im Verein - Problem für eigenes Gewerbe?

Hallo,
wenn man ein Gewerbe hat und gleichzeitig kontoverfügungsberechtigt als Vereinsvorsitzender bei einem eingetragenen Verein ist, kann das irgendwie problematisch sein?
Beides hat nichts miteinander zu tun und von der Verfügungsberechtigung beim Verein habe ich noch nie Gebrauch gemacht. Ich frage mich jetzt nur, ob das beim Finanzamt dann irgendwie vermischt werden kann und mir dann Probleme beim Gewerbe beschert.
Danke,
wezzo

Kannst Du uns mal erklären, was eine Kontoverfügung mit dem Finanzamt zu tun hat?

Nein. Der Verein ist ja ein eigenständiges Steuersubjekt.

Klingt so als wenn du für absurd hältst, dass man hier einen Zusammenhang herstellt. Aber wenn die Sparkasse aufgrund meiner Verfügungsberechtigung und gesetzlicher Vorgaben nach meiner Steuer-ID fragt, ist meine Frage wohl berechtigt.

Danke! Das beruhigt mich schon etwas.

Eine solche Info darf man durchaus auch von Anfang an erwähnen …

Darf man, muss man aber nicht. Wenn jemand die Antwort auf die Frage weiß, wird er sie auch ohne diese Info geben (da es sich um eine generelle gesetzliche Vorgabe handelt, nicht um ein bestimmtes Vorgehen im Einzelfall). Und wer nur Halbwissen hat, sollte die Frage nicht beantworten.

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Unnötig, da die Steuer-ID seit ziemlich genau zwei Jahren von jedem Verfügungsberechtigten eingeholt werden muß (vgl. §154 Abs. 2a Nr. 1 Abgabenordnung i.V.m. §3 Abs. 1 GWG) - entweder vom Verfügungsberechtigten selber oder beim Bundeszentralamt für Steuern.

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